Tierschutz-Notruf
T S N e. V.
Schleswig-Holstein:
Kiel, Lübeck und
Berlin,Bremen,Magdeburg
Hotline:
0180 - 5858581
0700 - 58585810
T I E R S C H U T Z - N O T R U F e. V.
__________________________________________________________________________________
Fax: 0431/ 5 45 91 94 ; e-mail: [email protected];
Am Knick 8, 24119 Kronshagen
Datum: 22.10. 2002
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tierschutz-Notruf möchte Ihnen folgenden Wortlaut einer Strafanzeige zur Kenntnis geben. Es handelt sich um den Verdacht von unglaublichen Tierquälereien in den unten genannten Orten in Schleswig-Holstein. U. E. ist dies eine Angelegenheit „öffentlichen Interesses“.
Die Telefonnummer der ermittelnden Polizei in Bad Oldesloe ist: 04531-5011, Umweltdienst.
Die Strafanzeige erstreckt sich
auf Berichte der Lübecker Nachrichten, Stormarner Ausgabe. Redakteurin Frau Judex-Wenzel (Tel: 04531-1586),
auf Recherchen des TSN vom 20. 10. 02 (Sonntag) vor Ort ,
auf von uns nachgeprüfte und auf Tonträgern festgehaltenen Zeugenaussagen.
Da diese Tierquälereien in den Orten vor allem in Berkenthien, Sierksrade, Großweden, Kastorf, Barnitz, Rethwisch
aufgrund der öffentlichen Orte, an denen die Tierquälereien stattfanden (Disco, Hauptstraße, neben bewohnten Häusern, Bushaltestellen)
und aufgrund der Tatsache ungewöhnlich vieler Vermisstenanzeigen von Katzen in den Geschäften vor Ort,
wie ungewöhnlich zahlreicher anscheinend „überfahrener Katzen“ , die man anscheinend zur „Vortäuschung falscher Tatsachen an Straßenrändern hingelegt hat“
stattfanden und jedem Bürger dieser Orte, vor allem den Bürgermeistern und Ordnungsämter bekannt gewesen sein müsste,
behalten wir uns vor nach Beratung durch unserem Rechtsanwalt, Strafanzeige gegen die jeweiligen Bürgermeister und Ordnungsämter zu erstatten.
Folgend der Text der Strafanzeige an die Polizei Oldesloe und die Staatsanwaltschaft Lübeck.
Mit freundlichen Grüßen
Tierschutz-Notruf e. V
Ursula Bauhoff (Vors.)
Text der Strafanzeige vom 22.10.2002
Betr.: Strafanzeige wg. Verdacht des massiven Verstoßes gegen das TieSchG. § 1 und andere, sowie Verdacht wg. massiven Verstoßes gegen die Verfassung der BRD, wegen Verdachts auf Verstoß gegen Umweltschutzgesetze, wegen Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses, wegen Verdachts der Mittäterschaft (Mitwisserschaft) bei Wissen um Vergehen gegen geltendes Strafrecht, Verdacht auf versuchte Erpressung, Bedrohung und Gewaltandrohung u. a. gegen Minderjährige, Verdacht auf Verführung Minderjähriger zu Straftaten
gegen uns namentlich bekannte und nicht namentlich bekannte Personen in
Kastorf, Berkenthin, Sierksrade, Düchelsdorf, Rethwisch, Barnitz, Rethwischdorf und Großweden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen o. g. Personen (Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren) erstatten wir Strafanzeige wg. Verdacht des Verstoßes gegen o. g. Gesetze mit folgender Begründung:
Verdacht auf Verstoß gegen TieSchG. § 1
Die o.g. Personen stehen im Verdacht, seit anscheinend „ca. eineinhalb Jahren vorsätzlich Katzen und kleine Tiere mit zuvor gebauten Käfigen zu fangen (hierzu erstehen sie Futter bei dem orstansässigen Geschäft „Markant“), sie mit Sprühlack (dieser wird in Geschäften in Berkenthin oder Lübeck besorgt) am ganzen Körper einzusprühen, dabei anscheinend mit „Vergnügen“ das Leiden der Tiere zu beobachten.
Anschließend sollen „die Tiere in schmale oder breitere Blechröhren gesteckt und langsam verbrannt worden sein“.
Anscheinend „sollen Katzen und Kleintiere vor einer zentralen Disco der Orte, die der Zusammenkunft der Jugendlichen dient), die eine Außentreppe hat, nach oben auf die Treppe verbracht werden (die Verdächtigen haben sich hierzu extra besondere Handschuhe zugelegt, um von den sich wehrenden Tieren nicht verletzt zu werden) , um aus der Höhe mit Wucht die Treppe heruntergeworfen zu werden, bis sie mit gebrochenen Knochen, einem gebrochenen Rückrat, tot sind“.
Weiter sollen anscheinend „ zur Planung des Katzenfangs in einem Schuppen diese Katzenfallen gebaut werden (Maschendraht hierzu wurde bei der Recherche von uns außerhalb des privaten Schuppens an einem Feld mit verfallener Hütte entdeckt- s. Bericht in der Anlage) und es sollen dort bereits Katzen in solchen Käfigen gehalten werden, um anscheinend bei Bedarf und „Wunsch“ , der „Besprühung und langsamen Verbrennung“ als „Vorrat“ zu dienen.“
Ebenso sollen anscheinend „den Katzen und anderen Tieren die Krallen einzeln gewaltsam gezogen worden sein, weitere Verletzungen an Körper und Gliedmaßen, an Sinnesorganen systematisch und langsam zugefügt worden sein“.
Nachdem die Tiere anscheinend „unter wahnsinnigen Schmerzen langsam „gefoltert“ worden sein sollen, laute Schmerzensschreie ausgestoßen haben sollen, sollen sie an einem Ort an einem Feldrand in Sierksrade (bei unserer Recherche waren wir vor Ort und fanden einen noch warmen größeren Aschehaufen, sowie rundum verbranntes Gras. Im Aschehaufen fanden wir besagte Sprühdosen), „nachdem sie in eine enge Blechröhre hineingezwängt wurden am „Schwanz mit einem Bunsenbrenner angezündet worden sein“, um langsam zu verbrennen“.
Einige Tiere „sollen anscheinend zudem in zu enge, zuvor gebaute Kästen gezwängt worden sein, da es anscheinend die Täter „geil“ fanden, das Knacken der Knochen zu hören und die Schmerzensschreie der Tiere“.
Verdacht auf Verfassungsverstoß
O.g. Verdachtsmomente sind in summa u. E. ein Verstoß gegen die Verfassung der
BRD, § 20 „und der Schutz der Tiere“.
3. Verdacht auf Verstoß gegen Umweltgesetze, Richtlinien
Die o. g. Personen stehen im Verdacht anscheinend „mehrfach ungenehmigte Feuerstellen im Freien entfacht zu haben“. So wurde von Ihnen „anscheinend vor ca. einem Jahr ein von der Gemeinde Sierksrade zur Verfügung gestellter Bauwagen mit den darin sich befindlichen Tieren verbrannt“. Damit ist u. E. Brandgefahr insgesamt gegeben und eine Mögliche Schädigung der Umwelt. Dies vor allem, da die Aschehaufen nicht beseitigt wurden und dort nachweislich Chemikalien verbrannt wurden.
Verdacht auf Verursachung öffentlichen Ärgernisses
Wie o. g. stießen die Tiere bei Ihrem „anscheinenden Martyrium“ laute Schmerzenschreine aus“, die, da die anscheinenden Tatorte direkt an den Dorfhäusern (Sierksrade) liegen, dort gehört werden konnten. Außerdem wurde anscheinend „eine Katze an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Sierksrade (beginnender Weg zum Sportplatz) vor anwesenden jungen und älteren Dorfbewohnern „eingesprüht“. Weiter ist noch das anscheinende „gewaltsame Herunterschleudern der Katze von einer öffentlichen Diskoaußentreppe vor den wartenden jugendlichen Diskobesuchern“ zu nennen.
4. Verdacht auf Mittäter- und Mitwisserschaft bei Verdacht auf Verstoß gegen geltendes Strafrecht
Da es sich bei diesen Vorgehensweisen anscheinend „um Gruppenaktionen zu handeln scheint“ und anscheinend ausübende Personen und zuschauende Personen anwesend waren, bisher diese anscheinenden Vergehen nicht gemeldet oder angezeigt wurden, erstellen wir Strafanzeige gegen aktive und passive Beteiligte.
5. Verdacht auf Erpressung, Bedrohung, resp. Gewaltandrohung
Anscheinend „waren 9 bis 13 jährige Kinder und weibliche Jugendlich zeitweise bei den Tatvorgängen anwesend, die anscheinend versuchten die Taten zu verhindern. Diese sollen aber mit Androhungen von körperlicher Gewaltanwendung zum Schweigen gebracht worden sein („wenn du das nicht tust, dann...“)“. Ebenso „sollen anscheinend einige Kinder gegen ihren Willen zur „Mithilfe bei den Taten in der Form gezwungen worden sein, („tue das, oder...“).
6. Verdacht der Verführung Minderjähriger
Dato: Punkt 5.
Mit freundlichen Grüßen
Tierschutz-Notruf e. V,.
Ursula Bauhoff (Dipl.Päd.)
Vorsitzende
T S N e. V.
Schleswig-Holstein:
Kiel, Lübeck und
Berlin,Bremen,Magdeburg
Hotline:
0180 - 5858581
0700 - 58585810
T I E R S C H U T Z - N O T R U F e. V.
__________________________________________________________________________________
Fax: 0431/ 5 45 91 94 ; e-mail: [email protected];
Am Knick 8, 24119 Kronshagen
Datum: 22.10. 2002
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tierschutz-Notruf möchte Ihnen folgenden Wortlaut einer Strafanzeige zur Kenntnis geben. Es handelt sich um den Verdacht von unglaublichen Tierquälereien in den unten genannten Orten in Schleswig-Holstein. U. E. ist dies eine Angelegenheit „öffentlichen Interesses“.
Die Telefonnummer der ermittelnden Polizei in Bad Oldesloe ist: 04531-5011, Umweltdienst.
Die Strafanzeige erstreckt sich
auf Berichte der Lübecker Nachrichten, Stormarner Ausgabe. Redakteurin Frau Judex-Wenzel (Tel: 04531-1586),
auf Recherchen des TSN vom 20. 10. 02 (Sonntag) vor Ort ,
auf von uns nachgeprüfte und auf Tonträgern festgehaltenen Zeugenaussagen.
Da diese Tierquälereien in den Orten vor allem in Berkenthien, Sierksrade, Großweden, Kastorf, Barnitz, Rethwisch
aufgrund der öffentlichen Orte, an denen die Tierquälereien stattfanden (Disco, Hauptstraße, neben bewohnten Häusern, Bushaltestellen)
und aufgrund der Tatsache ungewöhnlich vieler Vermisstenanzeigen von Katzen in den Geschäften vor Ort,
wie ungewöhnlich zahlreicher anscheinend „überfahrener Katzen“ , die man anscheinend zur „Vortäuschung falscher Tatsachen an Straßenrändern hingelegt hat“
stattfanden und jedem Bürger dieser Orte, vor allem den Bürgermeistern und Ordnungsämter bekannt gewesen sein müsste,
behalten wir uns vor nach Beratung durch unserem Rechtsanwalt, Strafanzeige gegen die jeweiligen Bürgermeister und Ordnungsämter zu erstatten.
Folgend der Text der Strafanzeige an die Polizei Oldesloe und die Staatsanwaltschaft Lübeck.
Mit freundlichen Grüßen
Tierschutz-Notruf e. V
Ursula Bauhoff (Vors.)
Text der Strafanzeige vom 22.10.2002
Betr.: Strafanzeige wg. Verdacht des massiven Verstoßes gegen das TieSchG. § 1 und andere, sowie Verdacht wg. massiven Verstoßes gegen die Verfassung der BRD, wegen Verdachts auf Verstoß gegen Umweltschutzgesetze, wegen Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses, wegen Verdachts der Mittäterschaft (Mitwisserschaft) bei Wissen um Vergehen gegen geltendes Strafrecht, Verdacht auf versuchte Erpressung, Bedrohung und Gewaltandrohung u. a. gegen Minderjährige, Verdacht auf Verführung Minderjähriger zu Straftaten
gegen uns namentlich bekannte und nicht namentlich bekannte Personen in
Kastorf, Berkenthin, Sierksrade, Düchelsdorf, Rethwisch, Barnitz, Rethwischdorf und Großweden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gegen o. g. Personen (Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren) erstatten wir Strafanzeige wg. Verdacht des Verstoßes gegen o. g. Gesetze mit folgender Begründung:
Verdacht auf Verstoß gegen TieSchG. § 1
Die o.g. Personen stehen im Verdacht, seit anscheinend „ca. eineinhalb Jahren vorsätzlich Katzen und kleine Tiere mit zuvor gebauten Käfigen zu fangen (hierzu erstehen sie Futter bei dem orstansässigen Geschäft „Markant“), sie mit Sprühlack (dieser wird in Geschäften in Berkenthin oder Lübeck besorgt) am ganzen Körper einzusprühen, dabei anscheinend mit „Vergnügen“ das Leiden der Tiere zu beobachten.
Anschließend sollen „die Tiere in schmale oder breitere Blechröhren gesteckt und langsam verbrannt worden sein“.
Anscheinend „sollen Katzen und Kleintiere vor einer zentralen Disco der Orte, die der Zusammenkunft der Jugendlichen dient), die eine Außentreppe hat, nach oben auf die Treppe verbracht werden (die Verdächtigen haben sich hierzu extra besondere Handschuhe zugelegt, um von den sich wehrenden Tieren nicht verletzt zu werden) , um aus der Höhe mit Wucht die Treppe heruntergeworfen zu werden, bis sie mit gebrochenen Knochen, einem gebrochenen Rückrat, tot sind“.
Weiter sollen anscheinend „ zur Planung des Katzenfangs in einem Schuppen diese Katzenfallen gebaut werden (Maschendraht hierzu wurde bei der Recherche von uns außerhalb des privaten Schuppens an einem Feld mit verfallener Hütte entdeckt- s. Bericht in der Anlage) und es sollen dort bereits Katzen in solchen Käfigen gehalten werden, um anscheinend bei Bedarf und „Wunsch“ , der „Besprühung und langsamen Verbrennung“ als „Vorrat“ zu dienen.“
Ebenso sollen anscheinend „den Katzen und anderen Tieren die Krallen einzeln gewaltsam gezogen worden sein, weitere Verletzungen an Körper und Gliedmaßen, an Sinnesorganen systematisch und langsam zugefügt worden sein“.
Nachdem die Tiere anscheinend „unter wahnsinnigen Schmerzen langsam „gefoltert“ worden sein sollen, laute Schmerzensschreie ausgestoßen haben sollen, sollen sie an einem Ort an einem Feldrand in Sierksrade (bei unserer Recherche waren wir vor Ort und fanden einen noch warmen größeren Aschehaufen, sowie rundum verbranntes Gras. Im Aschehaufen fanden wir besagte Sprühdosen), „nachdem sie in eine enge Blechröhre hineingezwängt wurden am „Schwanz mit einem Bunsenbrenner angezündet worden sein“, um langsam zu verbrennen“.
Einige Tiere „sollen anscheinend zudem in zu enge, zuvor gebaute Kästen gezwängt worden sein, da es anscheinend die Täter „geil“ fanden, das Knacken der Knochen zu hören und die Schmerzensschreie der Tiere“.
Verdacht auf Verfassungsverstoß
O.g. Verdachtsmomente sind in summa u. E. ein Verstoß gegen die Verfassung der
BRD, § 20 „und der Schutz der Tiere“.
3. Verdacht auf Verstoß gegen Umweltgesetze, Richtlinien
Die o. g. Personen stehen im Verdacht anscheinend „mehrfach ungenehmigte Feuerstellen im Freien entfacht zu haben“. So wurde von Ihnen „anscheinend vor ca. einem Jahr ein von der Gemeinde Sierksrade zur Verfügung gestellter Bauwagen mit den darin sich befindlichen Tieren verbrannt“. Damit ist u. E. Brandgefahr insgesamt gegeben und eine Mögliche Schädigung der Umwelt. Dies vor allem, da die Aschehaufen nicht beseitigt wurden und dort nachweislich Chemikalien verbrannt wurden.
Verdacht auf Verursachung öffentlichen Ärgernisses
Wie o. g. stießen die Tiere bei Ihrem „anscheinenden Martyrium“ laute Schmerzenschreine aus“, die, da die anscheinenden Tatorte direkt an den Dorfhäusern (Sierksrade) liegen, dort gehört werden konnten. Außerdem wurde anscheinend „eine Katze an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Sierksrade (beginnender Weg zum Sportplatz) vor anwesenden jungen und älteren Dorfbewohnern „eingesprüht“. Weiter ist noch das anscheinende „gewaltsame Herunterschleudern der Katze von einer öffentlichen Diskoaußentreppe vor den wartenden jugendlichen Diskobesuchern“ zu nennen.
4. Verdacht auf Mittäter- und Mitwisserschaft bei Verdacht auf Verstoß gegen geltendes Strafrecht
Da es sich bei diesen Vorgehensweisen anscheinend „um Gruppenaktionen zu handeln scheint“ und anscheinend ausübende Personen und zuschauende Personen anwesend waren, bisher diese anscheinenden Vergehen nicht gemeldet oder angezeigt wurden, erstellen wir Strafanzeige gegen aktive und passive Beteiligte.
5. Verdacht auf Erpressung, Bedrohung, resp. Gewaltandrohung
Anscheinend „waren 9 bis 13 jährige Kinder und weibliche Jugendlich zeitweise bei den Tatvorgängen anwesend, die anscheinend versuchten die Taten zu verhindern. Diese sollen aber mit Androhungen von körperlicher Gewaltanwendung zum Schweigen gebracht worden sein („wenn du das nicht tust, dann...“)“. Ebenso „sollen anscheinend einige Kinder gegen ihren Willen zur „Mithilfe bei den Taten in der Form gezwungen worden sein, („tue das, oder...“).
6. Verdacht der Verführung Minderjähriger
Dato: Punkt 5.
Mit freundlichen Grüßen
Tierschutz-Notruf e. V,.
Ursula Bauhoff (Dipl.Päd.)
Vorsitzende