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Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Tierschutz endlich in Verfassung aufgenommen !

Wie mir soeben tel. aus Berlin mitgeteilt wurde ist bei der heutigen Abstimmung im Plenum des Bundestages endlich ( beim 4. Anlauf ! ) der Schutz der Tiere in die Verfassung aufgenommen worden.

Wenn auch nur als Ergänzung des § 20a Grundgesetz um die 3 Worte „und die Tiere“. Die Einfügung eines § 20b, in dem die Rechte der Tiere als unsere Mitgeschöpfe festgeschrieben werden sollten, war mit der CDU/CSU leider nicht zu machen.


Bei den bisherigen Abstimmungen 1996, 1998 und 2000 hatte die CDU/CSU per Fraktionszwang die für die Grundgesetzänderung notwendige 2/3-Mehrheit verhindert. Nun (angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl ? ) waren auch die Abgeordneten von CDU/CSU tatsächlich nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Das Abstimmungsergebnis im Einzelnen:

543 Ja-Stimmen
15 Enthaltungen
19 Nein-Stimmen *

* überwiegend von Abgeordneten der CDU/CSU, die Liste der namentlichen Abstimmung liegt mir jedoch noch nicht vor.

Die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde damit klar erreicht !!!


-----------------------

Wolfs

AK Tierschutz Do.13.06.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: die neuen Landeshundegesetze

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolf II am 17. Mai 2002 editiert.]</font>
 
  • 8. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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tja, fein, aber:

wie verträgt sich das jetzt z.b. mit der erlaubnis zum schächten ohne betäubung?

was zählt jetzt mehr?

wird das nicht wieder umgangen?

wir werden sehen.....

greetz
Sibse
 
Hi Sibse,
das Verfahren wegen tierquälerischer religiöser Tötungsmethoden kann nun neu aufgerollt werden, da ab bald beide Seiten (muslimische Schächter und Tiere) einen Schutz im Grundgesetz besitzen.

Bei derzeit gültigen Urteil war ja nur das religiöse Grundrecht vorhanden, der Tierschutz stand ohne verfassungsrechtliche Verankerung dagegen.

ciao
Andreas

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 17. Mai 2002 editiert.]</font>
 
Richtig Andreas,

deshalb stellten die Verfassungsrichter ja auch ausdrücklich heraus das sie bei ihrer Urteilsfindung nicht den Auftrag zu einer Güterabwägung gehabt hätten.

Inzwischen laufen neue Klagen gegen das Schächten, wir werden sehen.


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Wolfs

AK Tierschutz Do.13.06.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: die Auswirkungen der neuen Landeshundegesetze

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolf II am 17. Mai 2002 editiert.]</font>
 
...endlich!!!

Es freut mich, daß die Tiere Rechte bekommen - es wurde höchste Zeit...

watson
 
...endlich mal eine gute Nachricht!
Und hoffentlich wird ein neuer Prozeß bzgl. des schächtens anders entschieden!!!

Alexis


-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-


 
*freu* Ein erster Schritt in die richtige Richtung





liebe Grüße Lana & Sessy

"Gestern standen wir noch am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter."
 
JUHUUU!

habe gestern erst mal gejubelt als ich es im radio hörte!

das ist wirklich ein grosser erfolg für die tiere und ein grosser erfolg für jahrelange arbeit von hunderten von tierschützern!!
*megafreu*

*Greetz*

Susanne & The Incredible Sonic

TIERE KÖNNEN NICHT KÄMPFEN!!
http://www.tierekoennennichtkaempfen.offizielle.de
 
Ich freue mich über diese Entscheidung unheimlich und denke, das wird noch einige ungeahnte Folgen haben.

Was das Schächten betrifft bin ich selbst gespannt; die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert, das steht über dem Strafgesetz.


shevoice

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von shevoice am 18. Mai 2002 editiert.]</font>
 
@ Sibse,
ich denke mal, darum wird es auch so gekommen sein, damit diese Sache mit der Schächterei neu aufgerollt werden kann.Große Teile der Bevölkerung waren mit diesem Urteil nicht einverstanden, selbst die Richter konnten nicht anders urteilen, da ihnen damals kein Gesetz zur Verfügung stand, um die Klage des Metzgers abzuweisen. Wenn es wieder zu einem Verbot des Schächtens kommen sollte, dürfte es für die Leute auch kein Problem sein, denn bis zu dem Urteilsspruch damals zum Ja der Schächterei sind sie nach Holland gefahren, wo es erlaubt ist.
Ich hoffe nur, das die Sache mit der Schächterei ganz schnell wieder aufgenommen wird und es zu einem Verbot kommt!
Zum Tierschutz in der Verfassung: Es ist erstmal ein Schritt in die richtige Richtung. Euphorie kann man stecken lassen, dazu gibt es noch genug Schlupflöcher in den Gesetzen.

Hanibal

 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von shevoice:
Was das Schächten betrifft bin ich selbst gespannt; die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert, das steht über dem Strafgesetz.
[/quote]

EBEN!!
das ist ja der knackpunkt dabei, daher bin ich auch so skeptisch (wobei ich mich natürlich lieeeebend gerne eines besseren bekehren lasse *hoff*)



greetz
Sibse
 

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