Wolfgang schrieb:Du widersprichst dir doch selbst. Der Strompapst will ja, dass die Verwendung von Elektroreizgeräten ohne Erlaubnis und auch ohne den Nachweis besonderer Sachkunde zulässig ist.
Wenn er durchkommt wäre erst mal eine Basis für einen Kompromiss, wie ich ihn anstreben würde, geschaffen . Ein striktes Verbot wäre schwer rückgängig zu machen. Das widerspricht sich nicht. Mein post gilt schon im Zusammenhang .
@Giladu: das ist zwar Mengen-mäßig auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich, aber in NRW z. B. werden "Kleinmengen" bis zu 10 gr als Eigenbedarf durchaus toleriert und nicht mehr zwingend bestraft. Aber das ist nichts Neues, das wird schon seid Jahren, je nach Einzelfall, so gehandhabt.
Ich habe ein Diplom in Sozialtherapie mit Schwerpunkt Suchtberatung nach dem HPG-Gesetz, daher bin ich da hinreichend informiert . Wirklichen Ärger (bei Kleinmengen) bekommen hier eigentlich nur noch die Kids, weil da noch Hoffnung besteht, mit dem Druck etwas zu erreichen - und natürlich derjenige, der dealt.
Selbst Belgien, von den Benelux-Ländern immer noch lange Zeit am schärfsten, was die Gesetze dahingehend angeht, wird mit und mit toleranter.
Nachtrag: Sorry, hatte ich falsch formuliert - man spricht von "Toleranz" was das angeht. Eine ausdrückliche Erlaubnis ist das nicht, das stimmt schon. Aber es läuft auf das selbe hinaus. Der Konsum an sich war eigtnlich immer straffrei, nur der Besitz von größeren Mengen und der Handel ist verboten.