Telereizgeräte

Wolfgang schrieb:
Du widersprichst dir doch selbst. Der Strompapst will ja, dass die Verwendung von Elektroreizgeräten ohne Erlaubnis und auch ohne den Nachweis besonderer Sachkunde zulässig ist.


Wenn er durchkommt wäre erst mal eine Basis für einen Kompromiss, wie ich ihn anstreben würde, geschaffen ;) . Ein striktes Verbot wäre schwer rückgängig zu machen. Das widerspricht sich nicht. Mein post gilt schon im Zusammenhang ;) .



@Giladu: das ist zwar Mengen-mäßig auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich, aber in NRW z. B. werden "Kleinmengen" bis zu 10 gr als Eigenbedarf durchaus toleriert und nicht mehr zwingend bestraft. Aber das ist nichts Neues, das wird schon seid Jahren, je nach Einzelfall, so gehandhabt.

Ich habe ein Diplom in Sozialtherapie mit Schwerpunkt Suchtberatung nach dem HPG-Gesetz, daher bin ich da hinreichend informiert ;) . Wirklichen Ärger (bei Kleinmengen) bekommen hier eigentlich nur noch die Kids, weil da noch Hoffnung besteht, mit dem Druck etwas zu erreichen - und natürlich derjenige, der dealt.

Selbst Belgien, von den Benelux-Ländern immer noch lange Zeit am schärfsten, was die Gesetze dahingehend angeht, wird mit und mit toleranter.

Nachtrag: Sorry, hatte ich falsch formuliert - man spricht von "Toleranz" was das angeht. Eine ausdrückliche Erlaubnis ist das nicht, das stimmt schon. Aber es läuft auf das selbe hinaus. Der Konsum an sich war eigtnlich immer straffrei, nur der Besitz von größeren Mengen und der Handel ist verboten.
 
  • 1. Mai 2024
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Was mich mal interessiert, aber nix mit dem Thema zu tun hat... ;)

"Thomas"
"Bart"
"Jens"
(oder wie se auch alle heissen ;) )

usw... wenn man also zu jenem Kreis gehört, ist das dann so Art Ehre, diese Herren beim Vornamen nennen zu dürfen, oder tut man das, um zu unterstreichen, dass man da wirklich schon persönlich war? So ne Art "ich gehöre dazu - Ding"? ;)

Fällt mir nur immer öfter auf.

Sorry für´s OT.
 
Amy schrieb:
@Giladu: das ist zwar Mengen-mäßig auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich, aber in NRW z. B. werden "Kleinmengen" bis zu 10 gr als Eigenbedarf durchaus toleriert und nicht mehr zwingend bestraft. Aber das ist nichts Neues, das wird schon seid Jahren, je nach Einzelfall, so gehandhabt.
Sorry, Amy, ich bin nun wirklich vom Fach. Es stimmt so nicht, wie Du es sagst. ;)

Und Du ahnst möglicherweise nicht, wie mächtig viel Ärger jemand auch mit nur z.B. 5 Gramm Gras bekommen kann. Toleriert wird da sehr häufig gar nix.
 
Hallo,

hab ich das richtig verstanden, der Rotti wird auf dem Platz gestromt, außerhalb nicht, weil er eh keine Rüden trifft. Also wird er nur gestromt, um auf den Platz arbeiten zu können? Wer rechtfertigt diesen Einsatz? Sorry, wenn ich es falsch verstanden hab, aber das ist genau das Thema, ein Hund wird wegen "jeden Mist" gestromt, das Problem mit anderen Hunden haben soviele Hunde und es gibt so viele Möglichkeiten das ab zu trainieren, aber nein, warum lange warten. Und die Besitzerin des Rottis könnte sich doch Zeit nehmen, da sie ja im Alltag eh keine Rüden trifft, also es nicht zu einem untragbaren Problem entwickelt???
Ach ja, falls es darum geht, dass Hundi den Clicker nicht hört auf weite Distanzen, so sollte doch auch ein Gerät genügen, dass einen leisen Ton ausgibt, der tut nicht weh und kribbelt auch nicht.

LG Jeany
 
Christy schrieb:
Was mich mal interessiert, aber nix mit dem Thema zu tun hat... ;)

"Thomas"
"Bart"
"Jens"
(oder wie se auch alle heissen ;) )

usw... wenn man also zu jenem Kreis gehört, ist das dann so Art Ehre, diese Herren beim Vornamen nennen zu dürfen, oder tut man das, um zu unterstreichen, dass man da wirklich schon persönlich war?

Fällt mir nur immer öfter auf.

Sorry für´s OT.



Hmmm. Bei Baumann war ich noch nicht, der ist für mich immer noch Herr Thomas Baumann, aber die anderen kenn ich persönlich (also Jens, Bart und Jürgen ;) ) und man spricht sich dann halt mit dem Vornamen an, zumindest wenn man mit anderen postet, die sie auch kennen. War mir gar net aufgefallen... ist einfach reine Gewohnheit :) . Ne Ehre ist das nicht unbedingt, ist ja auch keine Ehre wenn ich Christy zu Dir sag oder andere hier beim Vornamen und nicht beim nick nenne, die ich persönlich oder näher kenne.
 
Amy schrieb:
Hmmm. Bei Baumann war ich noch nicht, der ist für mich immer noch Herr Thomas Baumann, aber die anderen kenn ich persönlich (also Jens, Bart und Jürgen ;) ) und man spricht sich dann halt mit dem Vornamen an, zumindest wenn man mit anderen postet, die sie auch kennen. War mir gar net aufgefallen... ist einfach reine Gewohnheit :) . Ne Ehre ist das nicht unbedingt, ist ja auch keine Ehre wenn ich Christy zu Dir sag oder andere hier beim Vornamen und nicht beim nick nenne, die ich persönlich oder näher kenne.

Fällt mir nicht nur hier ;) auf, wirkt aber auf Leute, die mit den Namen nichts anfangen können, oftmals etwas "cliquenmässig", Du weisst schon, was ich mein. ;)

Aber btt. ;)
 
@Christy: Hundemenschen duzen sich doch immer, wir sind einfach strukturiert:D . Mal ernsthaft: Da steckt nix dahinter, der Rufname ist eben der Name. Mit Nachnamen rede ich eigentlich nur die Bürger im Dienst an.:lol:

LG
Mareike
 
Weiß denn nun mal einer genauer Bescheid, ob das TIG denn nun wirklich verboten ist, obder ob es denn noch in der Schwebe ist. Denn lt. TschG ist es nicht generell verboten.

Hier das Urteil:


(OVG Münster 20 A 3176/03)

23.02.200610:45B. – Rechtsanwälte LEGS, Mettmann – ./. Kreis Recklinghausen

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verwendung eines Elektroreizgerätes bei der Hundeerziehung unter das Verbot des § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) fällt. § 3 Nr. 11 TierSchG verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte hier den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Er begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Verwendung von Elektroreizgeräten ohne Erlaubnis und auch ohne den Nachweis besonderer Sachkunde zulässig ist. Das Berufungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten generell unter das Verbot des § 3 Nr. 11 TierSchG falle, weil es auf die Eignung des Gerätes, nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen und nicht auf die konkrete Handhabung ankomme. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Frage zugelassen, ob und ggf. inwieweit Elektroreizgeräte zur Hundeausbildung der Bestimmung des § 3 Nr. 11 TierSchG unterfallen.


******************

Also: Wer wieß mehr?

Grüße
 
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