Hi,
mit gemeldetem Erst-, oder Zweitwohnsitz muß in Bayern jeder Hund über 12 Wochen angemeldet werden.
Die Auflagen sind beim jeweiligen Einwohnermeldeamt der Stadt/Gemeinde zu erfragen, da gibt es nämlich durchaus Unterschiede.
Seid Ihr aber quasi nur "zu Besuch", müsste ich die noch erfahrerenen User hier um Auskunft bitten, ob es da eine Obergrenze der Besuchdauer für Listeis gibt.