Ich glaube, da drehen wir uns im Kreis. Ich weiss, dass es in NDS keine Rasselisten gibt. Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war. Schmuggelware also, die man doch im Prinzip nicht mal legal erwerben kann.Nein, das Einführen ist verboten. Das Handeln mit Hunden bestimmter Rassen in NDS aber nicht.
Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war.
Und weil ein "Mittelsmann" seine illegale "Ware Hund" weiter verkauft, wird dann daraus plötzlich ein legal erworbenes Tier? Ich gehe eher davon aus, dass der "Kaufvertrag" rechtlich gar keinen Bestand hat.Weil er ja nicht der Importeur ist.
@embrujo schrieb vorhin, es stünde im Gesetz nur, dass es verboten ist, einen Hund illegal einzuführen, aber nicht, einen illegal eingeführten Hund zu kaufen.
Nun schrieb @MaHeDo, dass jemand, der einen illegalerweise zu jung eingeführten Hund kauft, sich ebenfalls strafbar macht.
Das ginge aber mE nur dann, oder ergäbe nur dann einen Sinn, wenn es dann in irgendeinem Gestz stünde, dass jemand, der einen zu jungen Hund kauft, sich strafbar macht. Ist das so?
Es geht aber in dem Text darum, dass man sich durch den Kauf eines zu jungen Welpen strafbar macht. Heißt, jünger als 8 Wochen. Hat der TE den Hund mit Ü8 Wochen gekauft ist da auch alles tutti für ihn.Ich glaube, da drehen wir uns im Kreis. Ich weiss, dass es in NDS keine Rasselisten gibt. Es ist aber Fakt, dass auch nach NDS kein Listenhund (in diesem Fall zusätzlich zu jung) aus dem Ausland eingeführt werden darf, diese Einfuhr also illegal war. Schmuggelware also, die man doch im Prinzip nicht mal legal erwerben kann.
Lassen wir sogar mal die Rassenproblematik aussen vor, hab ich jetzt mal eben den Gockel bemüht und finde bei Deutsche Anwaltauskunft folgende Aussage:
Der Handel mit jüngeren Tieren ist also illegal und auch der Käufer macht sich beim Kauf eines zu jungen Hundes strafbar.
Wie gesagt, da geht es nur um zu jung eingeführte Welpen, in diesem Fall ist zusätzlich noch die Einfuhr der Rasse nach D verboten.
Es geht aber in dem Text darum, dass man sich durch den Kauf eines zu jungen Welpen strafbar macht. Heißt, jünger als 8 Wochen. Hat der TE den Hund mit Ü8 Wochen gekauft ist da auch alles tutti für ihn.
Das Schlimmste gerade ist, ich will solche Hohlköppe gar nicht verteidigen. Echt net. Aber in dem Anwaltstext geht es um den Erwerb eines zu jungen Hundes, nicht einem der zu jung eingeführt wurde. Da wiederum ist erbeut nur der Importeur dran.
@MaHeDo
Ja, klar, das war ein Zitat, entschuldige. Ich meinte es auch nicht so, als würde das nur deine Meinung wiedergeben.
Aber wenn die Aussage vin @embrujo stimmt, dass nur illegal ist, was gegen ein Gesetz verstößt - und es illegal ist, einen zu jung importierten Hund zu kaufen, aber evtl. nicht illegal ist, einen Hund, der im passenden Alter, aber mit der falschen Rasse importiert wurde, zu kaufen...
Dann muss der Knackpunkt in deinem Beispiel sein, dass irgendwo explizit steht, dass man keinen zu jungen Hund übernehmen darf -egal ob eingeführt oder nicht.
Kann mir noch einer folgen?
Dann würde sich der Käufer strafbar machen, weil er einen zu jungen Hund kauft - nicht, weil er einen "illegal eingeführten" Hund kauft.
Edit: @Nune scheint das ähnlich zu sehen.
Das könnte man auf das angeführte Beispiel übertragen.
Ich hab den Artikel grad gelesen und kann die Aussage, dass sich auch der Käufer strafbar macht, leider nicht nachvollziehen.
Auch bei dem Trennen vor der achten Woche macht sich nur der Vermehrer strafbar. Ich finde nach wie vor keine gesetzliche Grundlage.
Leider. Ich fände mit einem Heimtierzucht(-und Handels)gesetz wären wir ein großes Stück weiter für die Tiere. Da könnte man auch den Kauf eines zu jungen, ggf. illegalen und ungeimpften Hundes unter Strafe stellen. Man könnte schon jetzt, wie Österreich, den Internethandel verbieten. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.