Dort bekommste aber u.U. auch nen Listi mit ausländischem Chip. Den bekommste ja trotzdem angemeldet. Da guckt heute kaum noch einer drauf. Die Nummer allein beweist wenig.
Falls der Verkäufer in Deutschland gemeldet ist, ist das so richtig. Ist der Verkäufer aber im Ausland ansässig und ich kaufe dort einen Hund, mache ich mich strafbar - egal, ob ich ihn dort selbst abhole, der Verkäufer ihn mir vorbei bringt, oder er im Postpaket geliefert wird. Wäre ja sonst einfach: Listi im Ausland kaufen, ihn sich bringen lassen und man ist raus aus der Nummer... Durch Kauf aus Ausland und folgender Anmeldung in D habe ich ihn eingeführt.Der Verkäufer hat gegen Bundesrecht mit dem Einfuhrverbot verstoßen, der TE aber nicht. Wenn da also von Behördenseite was kommen sollte, dann hat er ja seinen Kaufvertrag.
Es geht hier aber um Niedersachsen - da spielen Rassen und Herkunft keine Rolle.
Der Verkäufer hat gegen Bundesrecht mit dem Einfuhrverbot verstoßen, der TE aber nicht. Wenn da also von Behördenseite was kommen sollte, dann hat er ja seinen Kaufvertrag.
Falls der Verkäufer in Deutschland gemeldet ist, ist das so richtig. Ist der Verkäufer aber im Ausland ansässig und ich kaufe dort einen Hund, mache ich mich strafbar - egal, ob ich ihn dort selbst abhole, der Verkäufer ihn mir vorbei bringt, oder er im Postpaket geliefert wird. Wäre ja sonst einfach: Listi im Ausland kaufen, ihn sich bringen lassen und man ist raus aus der Nummer... Durch Kauf aus Ausland und folgender Anmeldung in D habe ich ihn eingeführt.
Der Käufer hat Papiere und Impfausweis aus den NL.Wobei ich jetzt nicht weiß inwiefern das Wissen um die illegale Einfuhr darauf einen Einfluss haben soll - steht ja nicht im Kaufvertrag, dass er darum wusste.
Letztlich wird ohnehin nur ein Anwalt sagen können, wessen Rechtaufassung die richtigere ist...
Ich meine aber, mich zu erinnern, dass es hier einen Fall in Berlin gab - Übernahme von privat, damals erlaub - wo der Vorbesitzer den Hund illegal eingeführt hat. Die Behörden hat aber nur interessiert, wem der Hund vorher gehört hat, nicht, woher der Mensch ihn nun gehabt hatte... also war's kein Problem.
Das kann aber sicherlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Dann könnte der Käufer aber auch nicht beweisen, dass er nicht selbst importiert hat.zumal sich ein Verkäufer ja nicht mal ausweisen muss bzw. Tiere auch unter falschem oder komplett ohne Namen aus dem Kofferraum verticken kann. So einfach macht man aus illegalen Importen legal gekaufte Hunde? Kann ich nicht glauben.
Geschmuggelte Hunde (aller Rassen mit ungültigen "Einreisepapieren") werden doch ständig eingezogen, aber GsD dann nicht vernichtet.
Stelle ich eben in Frage, ob das eine andere Sachlage ist, nur weil ein Dritter den Hund ins Land geschmuggelt hat.Dann könnte der Käufer aber auch nicht beweisen, dass er nicht selbst importiert hat.
Das ist m.E. eine andere Sachlage
Aber da wegen anderen Verstößen und direkt vom "Importeur".
Die kommen zum größten Teil von Käufern mit pflichtbewussten TÄ.
Das sind dann aber doch "Impfverstöße", das ist doch was anderes als die illegale Einfuhr von "Kampfhunden".
Natürlich wurde der Hund des TEs zu früh eingeführt, aber das ist ein anderes Thema und auch schon "durch", denn dem sein TA hat ihn nicht gemeldet.
Die erwachsenen illegal eingeführten Hunde in NRW wurden aber nicht nur illegal eingeführt, sondern auch illegal von privat angeschafft und wären schon deswegen auf jeden Fall eingezogen worden.
Nur weil sie sich also bei uns hier drüben im TH wiederfinden, muss das nicht heißen, dass sie wegen der Einfuhr allein eingezogen wurden.
Aber wenn es bei euch so viele bzw. regelmäßig illegal eingeführte Hunde gibt, könntest du ja evtl. mal erfragen, ob die alle vom Besitzer illegal eingeführt wurde, oder auch vom Vorbesitzer?
Sie hatte schon vorher einen Staff, für diesen alle Auflagen erfüllt und der Hund ist nie auffällig gewesen. Es wäre ein leichtes für sie gewesen, den Hund unter Einbindung des Tierheims legal zu bekommen. Hat sie aber nicht getan, eben weil sie wusste, dass sie einen illegal eingeführten Hund so einfach nicht angemeldet bekommt, zumal sie ihn schon bei sich hatte.... und ist damit auf die Nase gefallen. Kann man unter dem Namen des Hundes + Dortmund sicherlich noch alles ergooglen. Damals hat nach einer Gerichtsverhandlung der Vater dann den Hund legal aus dem Tierheim übernehmen können, sie bekam ihn nicht zurück. Würde heute so sicher auch nicht mehr entschieden.Ja, die hatte den Hund aber wie gesagt auch privat übernommen. "Eingeführt" war dann vielleicht auch noch ein Problem, aber letztlich nicht das wichtigste...
Aber einen illegal eingeführten Hund über das Tierheim legal zu bekommen, hätte dann doch ebenfalls ein leichtes sein sollen?