Weiterer aufsichtführender Richter
Günter Stück
Friedrich-Ebert-Str. 43
37287 Wehretal
Günter Stück, Friedrich-Ebert-Str. 43, 37287 Wehretal Tel. 05651 - 4310
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 HAMBURG
24. Februar 2001
volker/chico/strafanz/andid01-doc.
Fax: 040 - 428 43 41 98
Telefon (Mo.-Fr. dienstl.)
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom]
Anzeige Duden 05651 - 748 600
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel
der Aufhebung der Immunität sowie der Einleitung eines Strafverfahrens
gegen: Frau Diplombiliothekarin Barbara Duden, MdB Hamburg
wegen: allen rechtlichen Gründen, insbes. Volksverhetzung.
hier: Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung
Begründung:
Ich bin 63 Jahre alt, weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht
Eschwege, ehrenamtlich seit Jahrzehnten in Kommunalpolitik und in Vereinen
engagiert, Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen und seit 4,5 Jahren
Halter und Eigentümer eines Amercian Staffordshire Terrier namens „Chico“,
der bislang nur durch Freundlichkeit aufgefallen ist. Ich habe den
Sachkundenachweis absolviert und mein Hund den Wesenstest.
Frau Duden, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, hat in der Bild Zeitung
vom 28.06.2000, S. 4 - zum Thema Kampfhund befragt - folgenden Aufruf
getätigt:
„Es muß dazu neue Bestimmungen geben. Auch die Bürger können was tun.
Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren. Sie
müssen selbst mitbekommen, dass es nicht toll und in ist, einen Kampfhund
zu halten (Anm.: Unterstreichung durch Unterzeichner).
Kopie des Bildzeitungsartikels in Anlage
Das bewußt und gewollt gebrauchte Wort „Ächtung“ impliziert - wie ein
Blick in jedes Bedeutungs-oder Synonymwörterbuch der deutschen Sprache
zeigt - eine herabsetzende, stigmatisierende, diskriminierende und
entrechtende Wirkung. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Frau Duden über
eine akademische Ausbildung verfügt und aufgrund ihres Berufes belesen
ist, also um ihre Wortwahl wußte.
Der Aufruf bezieht sich völlig undifferenziert auf alle Halter sog.
„Kampfhunde“, wobei dieser Begriff genetisch und kynologisch unsinnig ist.
Sie spricht also auch mir nicht nur den Anspruch auf gesellschaftliche
Achtung ab, sondern erklärt mich quasi für minderwertig oder vogelfrei.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß ich nicht bereit bin, dies
hinzunehmen. Frau Duden hat es bislang auch abgelehnt, sich für ihre
unverschämte Äußerung klar zu entschuldigen.
Meines Erachtens ist es auch ein gewaltiger Unterschied, ob der
Parteifreund Frau Dudens, Herr Michael Dose (SPD), fordert
„Kampfhundehalter müssen stärker kontrolliert werden“, Herr Jürgen Klimke
(CDU) meint „Gegen Kampfhundehalter muß man (Anm. des Unterzeichners:
Gemeint ist offensichtlich die öffentliche Gewalt) mit Härte und
Konsequenz vorgehen“, andere Abgeordnete Leinen-/Maulkorbzwang, Zucht-
oder Halteverbote etc. für erforderlich erachten, wohingegen Frau Duden
eine generelle „gesellschaftliche Ächtung“ der Kampfhundehalter durch die
Bürger fordert.
Einen Einklang mit den übrigen Stimmen vermag ich hier keineswegs zu
sehen, richtet sich die Äußerung Frau Dudens doch zielgerichtet auf die
Diskriminierung von Menschen und zwar ohne jegliche Einschränkung. Daß das
Wort „Ächtung“ - auch bei wohlwollender Betrachtung - objektiv eine
diskriminierende und herabsetzende Wirkung hat - und im verwendeten
Gebrauch oder Kontext final auch haben sollte - dürfte außer Frage stehen.
Meines Erachtens ist es eine Ungeheuerlichkeit, eine solche Forderung
gegen Menschen heute öffentlich zu erheben.
Meine Familie und ich selbst haben persönlich die Erfahrung gemacht, was
es heißt, im 21. Jahrhundert „gesellschaftlich geächtet“ zu sein, ohne
dafür persönlich bzw. durch den eigenen Hund den geringsten Anlaß gegeben
zu haben. Oder wie sollte man es nennen, wenn man bespuckt, angepöbelt,
beleidigt, angegafft, gemieden, der Hund getreten etc. würde ? Dies ist
die Art und Weise wie wir „selbst mitbekommen müssen, dass es nicht toll
und in ist, einen Kampfhund zu halten“, so der letzte Satz des Zitats.
Diese Äußerung erfüllt meines Erachtens den Tatbestand der Volksverhetzung
(§ 130 StGB), weshalb ich um Aufnahme eines entsprechenden
Ermittlungsverfahrens bitte.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig das Aktenzeichen mit und informieren mich
über den Stand Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Stück
Kopie an: -
Anlage(n Bildzeitung vom 28.06.2000, S. 4
Günter Stück
Friedrich-Ebert-Str. 43
37287 Wehretal
Günter Stück, Friedrich-Ebert-Str. 43, 37287 Wehretal Tel. 05651 - 4310
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 HAMBURG
24. Februar 2001
volker/chico/strafanz/andid01-doc.
Fax: 040 - 428 43 41 98
Telefon (Mo.-Fr. dienstl.)
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom]
Anzeige Duden 05651 - 748 600
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel
der Aufhebung der Immunität sowie der Einleitung eines Strafverfahrens
gegen: Frau Diplombiliothekarin Barbara Duden, MdB Hamburg
wegen: allen rechtlichen Gründen, insbes. Volksverhetzung.
hier: Aufruf zur gesellschaftlichen Ächtung
Begründung:
Ich bin 63 Jahre alt, weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht
Eschwege, ehrenamtlich seit Jahrzehnten in Kommunalpolitik und in Vereinen
engagiert, Träger des Ehrenbriefes des Landes Hessen und seit 4,5 Jahren
Halter und Eigentümer eines Amercian Staffordshire Terrier namens „Chico“,
der bislang nur durch Freundlichkeit aufgefallen ist. Ich habe den
Sachkundenachweis absolviert und mein Hund den Wesenstest.
Frau Duden, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, hat in der Bild Zeitung
vom 28.06.2000, S. 4 - zum Thema Kampfhund befragt - folgenden Aufruf
getätigt:
„Es muß dazu neue Bestimmungen geben. Auch die Bürger können was tun.
Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren. Sie
müssen selbst mitbekommen, dass es nicht toll und in ist, einen Kampfhund
zu halten (Anm.: Unterstreichung durch Unterzeichner).
Kopie des Bildzeitungsartikels in Anlage
Das bewußt und gewollt gebrauchte Wort „Ächtung“ impliziert - wie ein
Blick in jedes Bedeutungs-oder Synonymwörterbuch der deutschen Sprache
zeigt - eine herabsetzende, stigmatisierende, diskriminierende und
entrechtende Wirkung. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Frau Duden über
eine akademische Ausbildung verfügt und aufgrund ihres Berufes belesen
ist, also um ihre Wortwahl wußte.
Der Aufruf bezieht sich völlig undifferenziert auf alle Halter sog.
„Kampfhunde“, wobei dieser Begriff genetisch und kynologisch unsinnig ist.
Sie spricht also auch mir nicht nur den Anspruch auf gesellschaftliche
Achtung ab, sondern erklärt mich quasi für minderwertig oder vogelfrei.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß ich nicht bereit bin, dies
hinzunehmen. Frau Duden hat es bislang auch abgelehnt, sich für ihre
unverschämte Äußerung klar zu entschuldigen.
Meines Erachtens ist es auch ein gewaltiger Unterschied, ob der
Parteifreund Frau Dudens, Herr Michael Dose (SPD), fordert
„Kampfhundehalter müssen stärker kontrolliert werden“, Herr Jürgen Klimke
(CDU) meint „Gegen Kampfhundehalter muß man (Anm. des Unterzeichners:
Gemeint ist offensichtlich die öffentliche Gewalt) mit Härte und
Konsequenz vorgehen“, andere Abgeordnete Leinen-/Maulkorbzwang, Zucht-
oder Halteverbote etc. für erforderlich erachten, wohingegen Frau Duden
eine generelle „gesellschaftliche Ächtung“ der Kampfhundehalter durch die
Bürger fordert.
Einen Einklang mit den übrigen Stimmen vermag ich hier keineswegs zu
sehen, richtet sich die Äußerung Frau Dudens doch zielgerichtet auf die
Diskriminierung von Menschen und zwar ohne jegliche Einschränkung. Daß das
Wort „Ächtung“ - auch bei wohlwollender Betrachtung - objektiv eine
diskriminierende und herabsetzende Wirkung hat - und im verwendeten
Gebrauch oder Kontext final auch haben sollte - dürfte außer Frage stehen.
Meines Erachtens ist es eine Ungeheuerlichkeit, eine solche Forderung
gegen Menschen heute öffentlich zu erheben.
Meine Familie und ich selbst haben persönlich die Erfahrung gemacht, was
es heißt, im 21. Jahrhundert „gesellschaftlich geächtet“ zu sein, ohne
dafür persönlich bzw. durch den eigenen Hund den geringsten Anlaß gegeben
zu haben. Oder wie sollte man es nennen, wenn man bespuckt, angepöbelt,
beleidigt, angegafft, gemieden, der Hund getreten etc. würde ? Dies ist
die Art und Weise wie wir „selbst mitbekommen müssen, dass es nicht toll
und in ist, einen Kampfhund zu halten“, so der letzte Satz des Zitats.
Diese Äußerung erfüllt meines Erachtens den Tatbestand der Volksverhetzung
(§ 130 StGB), weshalb ich um Aufnahme eines entsprechenden
Ermittlungsverfahrens bitte.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig das Aktenzeichen mit und informieren mich
über den Stand Ihrer Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Stück
Kopie an: -
Anlage(n