Ich sehe es so:
Würde ein Hund meinen totbeißen/ schwer verletzen und würde das auf die Fahrlässigkeit des anderen Hundehalters zurückgehen, würde ich mich gezwungen sehen zu handeln. Im Rahmen des Erlaubten und rechtlich Zulässigen. Davon absehen würde ich nur, wenn mir der Hundehalter glaubhaft versichert, dass Ähnliches nicht wieder vorkommt und er sein Fehlverhalten voll einsieht.
Würde ich dagegen die Hände in den Schoss legen, weil der arme Hund nichts für seinen Halter kann, wäre ich, zumindest moralisch, für jeden weiteren Vorfall mit diesem Hund mitverantwortlich.
Und ums mal umgekehrt zu sagen: ich würde nicht an einem Tisch mit dem Hundehalter sitzen wollen, dessen Hund meinen totgebissen hat. Ich würde aber gleichfalls mit niemanden an einem Tisch sitzen, der von der Gefährlichkeit des Hundes und der Uneinsichtigkeit des Halters wusste, etwas hätte tun können, dieses aber vorsätzlich unterlassen hat.