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Sammie

20 Jahre Mitglied
STUTTGART Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Kampfhundesatzung der Stadt zum Teil für nichtig erklärt. Für Hunde der Rasse "Shar-Pei" dürfe keine Kampfhundesteuer verlangt werden, entschied das Gericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter gaben damit der Klage einer Halterin statt, die von der Stadt zur Zahlung einer auf 1200 Mark erhöhten Steuer aufgefordert worden war.

In der Satzung werden bestimmte Rassen als Kampfhunde eingestuft, darunter auch der "Chinesische Kampfhund". Mit einer für sehr aggressive Hunde erhöhten Steuer versuchen viele Gemeinden, die ordnungspolitisch unerwünschte Haltung von Kampfhunden über den Geldbeutel ihrer Besitzer zu erschweren. Der "Shar-Pei" sei aber weder ein Kampfhund noch ein gefährlicher Hund, auch wenn er "Chinesischer Kampfhund" genannt werde, urteilten die Richter. Für das Erheben einer erhöhten Kampfhundesteuer bestehe deshalb kein hinreichender Grund.

Der "Shar-Pei" gehört den Angaben zufolge zu einer sehr alten Hunderasse, die früher auch als Kampfhund bei chinesischen Hundewettkämpfen eingesetzt wurde. Mit den in Europa und Amerika bekannten blutigen Hundekämpfen sei dies aber nicht vergleichbar. Auch sei der "Shar-Pei" Gutachten zufolge nicht gesteigert aggressiv und zudem schwer abzurichten. (Aktenzeichen 11K 2070/02).

 
  • 15. Mai 2024
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