Schmerzensgeld für Bisse durch Polizeihund
Gravierende Folgen hatte der Disco-Besuch eines jungen Kaufmanns aus dem Kreisgebiet: Mitte August 1999 ging der junge Mann auf das obere Parkdeck eines Baumarkts im Kaitle in Waldshut-Tiengen, um einen Bekannten zu suchen. Da wurde er von jemandem angesprochen und kurz danach verbiss sich ein Hund in seinen rechten Oberarm. Jetzt erst merkte der Kaufmann, dass es ein Polizeihund war. Dessen Führer hatte geglaubt, der junge Mann sei ein Einbrecher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach dem Gebissenen inzwischen 3500 Mark Schmerzensgeld zu und 100 Mark für die verbluteten Kleider.
Der junge Kaufmann hatte in der Nacht vom 16. August auf den 17. August 1999 im Kaitle eine Techno-Fete besucht, die von der dortigen Discothek auf der unteren Parketage veranstaltet worden war. Der junge Mann ging auf das obere Parkdeck, um einen Bekannten zu suchen, als er plötzlich angerufen wurde: "Suchen Sie jemanden?"
"Ich habe niemand gesehen und bin ein paar Schritte weitergelaufen, als mich ein Hund ansprang, mit der Pfote an der Zunge verletzte und sich in meinen rechten Oberarm verbiss", so der junge Kaufmann. "Der Polizist kam und sagte ,Hände hoch`." Er habe die Hände nicht hochnehmen können, da der Hund noch am Arm hing, der stark blutete. Als der Hund losließ und er den Arm bewegte, packte der Hund nochmals zu.
Hintergrund des Polizeieinsatzes: Im Baumarkt hatte es Alarm gegeben, zwei Polizeibeamte überprüften das Geschäft, konnten aber keine Einbruchsspuren feststellen. Als der junge Kaufmann auf dem vollgeparkten Parkdeck erschien, wurde er vom Hundeführer als Einbrecher gesehen und vom Hund auf Kommando gestellt.
Danach fuhren die Beamten den jungen Mann ins Krankenhaus. Dort wurden zwei Bisswunden am Arm festgestellt und eine Verletzung am rechten Zungenrand. Der Kaufmann war vier Wochen krankgeschrieben, konnte eine Woche lang nichts essen und weder den Arm noch die Finger bewegen. In der zweimonatigen Behandlung musste er siebzehn Mal den Arzt aufsuchen.
"Ich habe keine Anzeige und keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Hundeführer gemacht, sondern wollte ein Schmerzensgeld von 3500 Mark und 100 Mark für meine verbluteten Kleider", so der Kaufmann. Deshalb habe er durch seinen Anwalt einen Brief an die Polizeidirektion geschrieben, vergebens. Daraufhin verklagte der Kaufmann das Land Baden-Württemberg.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen stützte sich auf die Aussagen des Polizisten und lehnte im April letzten Jahres die Klage ab. Der Beamte hatte ausgesagt, dass er den jungen Mann als Einbrecher gesehen und gerufen habe: "Halt, Polizei. Stehenbleiben oder ich schicke den Hund."
Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg sah die Sache anders und gab dem Kaufmann recht. Der Einsatz des Polizeihundes sei nicht angemessen und deshalb rechtswidrig gewesen, da sich auf Grund der Techno-Fete noch andere Personen als Einbrecher auf dem Parkdeck hätten aufhalten können und wegen des Lärms der Musik eine Kommunikation zwischen dem Kaufmann und dem Polizisten kaum möglich gewesen sei.
"Ich bedaure es, dass ich diesen Weg zum Oberlandesgericht machen musste," so der junge Kaufmann im Nachhinein. "Mir wäre es lieber gewesen, wenn mir die Polizeidirektion etwas entgegen gekommen wäre."
gefunden bei dogsaver,
watson
Gravierende Folgen hatte der Disco-Besuch eines jungen Kaufmanns aus dem Kreisgebiet: Mitte August 1999 ging der junge Mann auf das obere Parkdeck eines Baumarkts im Kaitle in Waldshut-Tiengen, um einen Bekannten zu suchen. Da wurde er von jemandem angesprochen und kurz danach verbiss sich ein Hund in seinen rechten Oberarm. Jetzt erst merkte der Kaufmann, dass es ein Polizeihund war. Dessen Führer hatte geglaubt, der junge Mann sei ein Einbrecher. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach dem Gebissenen inzwischen 3500 Mark Schmerzensgeld zu und 100 Mark für die verbluteten Kleider.
Der junge Kaufmann hatte in der Nacht vom 16. August auf den 17. August 1999 im Kaitle eine Techno-Fete besucht, die von der dortigen Discothek auf der unteren Parketage veranstaltet worden war. Der junge Mann ging auf das obere Parkdeck, um einen Bekannten zu suchen, als er plötzlich angerufen wurde: "Suchen Sie jemanden?"
"Ich habe niemand gesehen und bin ein paar Schritte weitergelaufen, als mich ein Hund ansprang, mit der Pfote an der Zunge verletzte und sich in meinen rechten Oberarm verbiss", so der junge Kaufmann. "Der Polizist kam und sagte ,Hände hoch`." Er habe die Hände nicht hochnehmen können, da der Hund noch am Arm hing, der stark blutete. Als der Hund losließ und er den Arm bewegte, packte der Hund nochmals zu.
Hintergrund des Polizeieinsatzes: Im Baumarkt hatte es Alarm gegeben, zwei Polizeibeamte überprüften das Geschäft, konnten aber keine Einbruchsspuren feststellen. Als der junge Kaufmann auf dem vollgeparkten Parkdeck erschien, wurde er vom Hundeführer als Einbrecher gesehen und vom Hund auf Kommando gestellt.
Danach fuhren die Beamten den jungen Mann ins Krankenhaus. Dort wurden zwei Bisswunden am Arm festgestellt und eine Verletzung am rechten Zungenrand. Der Kaufmann war vier Wochen krankgeschrieben, konnte eine Woche lang nichts essen und weder den Arm noch die Finger bewegen. In der zweimonatigen Behandlung musste er siebzehn Mal den Arzt aufsuchen.
"Ich habe keine Anzeige und keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Hundeführer gemacht, sondern wollte ein Schmerzensgeld von 3500 Mark und 100 Mark für meine verbluteten Kleider", so der Kaufmann. Deshalb habe er durch seinen Anwalt einen Brief an die Polizeidirektion geschrieben, vergebens. Daraufhin verklagte der Kaufmann das Land Baden-Württemberg.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen stützte sich auf die Aussagen des Polizisten und lehnte im April letzten Jahres die Klage ab. Der Beamte hatte ausgesagt, dass er den jungen Mann als Einbrecher gesehen und gerufen habe: "Halt, Polizei. Stehenbleiben oder ich schicke den Hund."
Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg sah die Sache anders und gab dem Kaufmann recht. Der Einsatz des Polizeihundes sei nicht angemessen und deshalb rechtswidrig gewesen, da sich auf Grund der Techno-Fete noch andere Personen als Einbrecher auf dem Parkdeck hätten aufhalten können und wegen des Lärms der Musik eine Kommunikation zwischen dem Kaufmann und dem Polizisten kaum möglich gewesen sei.
"Ich bedaure es, dass ich diesen Weg zum Oberlandesgericht machen musste," so der junge Kaufmann im Nachhinein. "Mir wäre es lieber gewesen, wenn mir die Polizeidirektion etwas entgegen gekommen wäre."
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