Hallo PJ,
Original erstellt von Private Joker:
Hi,
Glaubt hier wirklich jemand das ein Verbot vom Schh irgendwas ändert?
ja
Glaubt jemand das ein Verbot von Rassen dem Milieu die Kampfhunde (im sinne des Wortes) vorenthält?
nein, deswegen bin ja auch gegen Rasselisten, ebenso wie ich gegen SchH-Abrichtung bin
Glaubt jemand das ein totales Alkoholverbot am Steuer alkoholbedingte Unfälle verhindert?
geht zwar etwas weit, aber...
Helfen würde das schon - weiß jemand die Zahl der Alkoholopfer, als in der Ex-DDR noch diese Vorschrift galt?
Absolutes Alkoholverbot gilt z.B. Busfahrer. Die Zahl der alkoholbedingten Busunfälle ist wesentlich kleiner als die bei PKW - auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der verschiedenen Fahrzeugarten.
Oder das Samstagnacht weniger Fahranfänger am nächsten Baum hängen wenn die Führerscheinprüfung verschärft wird?
Ich ändere die Frage mal etwas ab...
"...wenn Fahranfänger die 0,0 Promillegrenze einhalten müssen und diese Vorschrift verschäft kontrolliert wird?"
-> Antwort: JA.
(...viele Zeilen gelöscht....)
Hinterhofzuchten, Hinterhofabrichtung, Hinterhofhundehandel darf es nicht mehr geben, wenn endlich das Heimtierzuchtgesetz kommt:
- Chippflicht für jeden Hund ab Welpenalter
- Wurfbuch und Abgabebuch für jeden Züchter
(durch diese beiden Pflichten ist jeder Hund registriert, jeder Wurf nachverfolgbar
- Genehmigungspflicht für jede Hundevermehr-Anstalt, dabei strenge Anforderungen an die Sachkunde und tierschutzgerechte Haltung.
- Schließung von Hundevermehranstalten, wenn eine vermehrte Häufung von Beißvorfällen/ Auffälligkeiten bei diesen Hunden nachzuvollziehen ist. (Ist nachverfolgbar durch Meldepflicht der Chipnummern der Welpen bei Abgabe - Chipauslesen bei auffälligen Hunden. Es wären die Pappenheimer, die "geil scharfe" Hunde unters Volk bringen, schnell gefunden)
- bei angeblich oder tatsächlichem ungewolltem privatem Wurf:
Pflicht, dass die Hunde über eine anerkannte Organisation (seriöses Tierheim, Verband, notfalls Veterinäramt) vermittelt werden. Auch hier Chippflicht.
Bei auffällig häufigen "ungewollten" privaten Würfen: Maßnahmen von Bußgeld über Zwangskastration bis zu Hundeverbot. Durch die Unverkäuflichkeit von ungenehmigten Welpen dürfte der Wirtschaftszweig der "Hinterhofzucht" aber aussterben. Die Welpen werden durch Vermittlungszwang nur durch tierschützerische Institutionen nur an geeignete Personen abgegeben, eine finanzielle Bereicherung des "ungewollten Züchters" ist ausgeschlossen, der Anreiz fällt weg.
- Chippflicht und Anmeldepflicht
für alle Hunde, Erstellung eines
Zentralregisters.
- Nun ist jeder Hund identifizierbar, eine effektive Kontrolle ist (ebenso wie beispielsweise bei Autos) machbar. Warum nicht ebenso wie eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" mal eine "Allgemeine Hundekontrolle" nachts um 23.30 Uhr ?
Die Beamten lesen mit dem Lesegerät schnell die Chipnummer, checken diese per Computer oder Funksprechgerät mit der Zentralstelle ab und wünschen dann "gute Fahrt noch" - äh "angenehmes Gassigehen noch"
Folge dieses Maßnahmenpaketes:
Wer einen unangemeldeten Hund hat, muß jederzeit mit der Entdeckung rechnen.
Die vorhandenen Hinterhofhunde werden abgegeben oder aus Angst vor Kontrollen nicht rausgelassen. Auf jeden Fall geht dann von diesen Hinterhofhunden keine Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Sichergestellte ungenehmigte Hunde werden von den tierschützerischen Institutionen gechipt und an geegnete Personen abgegeben, dadurch werden sie legal und im Zentralregister eingetragen.
Nebenbei gibt es keine ausgesetzten Hunde mehr, da jederzeit per Zentralregister der letzte Besitzer zu finden ist.
Dieses Maßnahmenpaket macht Aufwand, kostet Geld und wird ein paar Monate-Jahre brauchen, bis alles läuft. Es werden aber keine Rassen diskrimniert oder ausgerottet, es werden nur sinnvolle Maßnahmen eingerichtet, die verantwortungsvolle Hundehalter sowieso meist freiwillig schon gemacht haben.