Sachmängelhaftung beim Welpenverkauf

Cornell

Ich habe folgende Frage:
Im letzten Jahr hatte ich mit meiner Hündin einen Wurf.
Leider ist ein Welpe in diesem Jahr gestorben - seine Nieren waren unterentwickelt.
Die neuen Besitzer haben ihn auf Grund der ausgeschlossenen Heilung einschläfern lassen.
Besteht in diesem Fall Sachmangelhaftung?Wir wurden erst 2 Tage vorher darüber informiert.
So etwas kann doch im Vorfeld gar nicht untersucht werden,oder?

Gruß Cornell
 
  • 27. April 2024
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Hi Cornell ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da ich annehme das über den kranken Hund ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, in dem der Nierenschaden nicht erwähnt wurde- ja!

Voraussetzung für die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Käufers ist das Vorliegen eines Sachmangels. Der Begriff des Sachmangels ist in § 434 BGB geregelt.

In der Regel wird in den Kaufverträgen nichts über die Beschaffenheit des Hundes vereinbart. Nunmehr ist jedoch gesetzlich ausdrücklich geregelt, dass kein Mangel vorliegt, wenn der Käufer die Sache in dem Zustand erhält, wie er sie erwarten darf. Und der Käufer darf erwarten, einen gesunden Hund zu bekommen.
(...)
Der Schadensersatzanspruch geht soweit, dass der Käufer verlangen kann, so gestellt zu werden, als wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Es sind ihm dann alle Kosten zu erstatten, die er im Vertrauen auf diesen Vertrag aufgebracht hat. In Betracht kommen der Kaufpreis, Aufwendungen für die Abholung des Hundes, Impfkosten, Kosten einer eventuellen Ausbildung, Tierarztkosten,…
(...)
Die Verjährungsfristen sind erheblich erweitert worden. Sämtliche oben genannten Ansprüche des Käufers verjähren in zwei Jahren. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung des Kaufgegenstandes.
(...)
Aber auch wenn kein schriftlicher Vertrag besteht:
Mündliche Kaufverträge sind grundsätzlich wirksam.

 
ich denke schon rein moralisch gesehen, wäre es nicht schlecht den welpenpreis zurück zu erstatten.
 
Nee, Hovi....ist egal ob der Verkäufer von dem Mangel gewusst hat.
Daran wird nur die Verjährungsfrist gemessen.

Wenn beweisbar ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestand, greift die Sachmängelhaftung- egal ob er Verkäufer davon wusste, oder nicht.
Die Beweislast liegt allerdings beim Käufer und DAS gestaltet sich oft schwierig.

In DEM Fall allerdings, sollte es durch den TA und seine Unterlagen recht einfach zu beweisen sein, dass die Nieren schon bei der Geburt unterentwickelt, oder geschädigt waren.

Ups....Edith sagt auch, dass ich Hovis Post falsch gelesen habe....:rotwerd: Stimmt natürlich so...:)
 
Wenn beweisbar ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestand, greift die Sachmängelhaftung- egal ob er Verkäufer davon wusste, oder nicht.
Die Beweislast liegt allerdings beim Käufer und DAS gestaltet sich oft schwierig.


Die ersten sechs Monate nach Verkauf muss der VERKÄUFER beweissen, dass alles in Ordnung war. Ab dem sechsten Monat liegt die Beweislast beim beim Käufer, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Beides oftmals ziemlich schwierig. (In diesem Fall wohl nicht) Das nennt sich Beweislastumkehr. ;)
 
Wenn beweisbar ist, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestand, greift die Sachmängelhaftung- egal ob er Verkäufer davon wusste, oder nicht.
Die Beweislast liegt allerdings beim Käufer und DAS gestaltet sich oft schwierig.


Die ersten sechs Monate nach Verkauf muss der VERKÄUFER beweissen, dass alles in Ordnung war. Ab dem sechsten Monat liegt die Beweislast beim beim Käufer, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Beides oftmals ziemlich schwierig. (In diesem Fall wohl nicht) Das nennt sich Beweislastumkehr. ;)
Das gilt für den Verbrauchsgüterkauf, der aber als Verkäufer einen Unternehmer voraussetzt. Ist bei Privatverkäufen, und dazu sollte eigentlich auch Hobbyzucht gehören, eher nicht der Fall.
 
Das hab ich dazu noch gefunden:



Du bist als Privatverkäufer ("Verbraucher") nur dann aus der Haftung raus, wenn Du sie im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen hast. Und auch da ist ein kompletter Ausschluß wohl nicht möglich.
 
Um so was zukünftig zu vermeiden, wäre es am besten, du lässt deine Hündin kastrieren oder verhinderst auf andere geeignete Weise weiteren Nachwuchs.....
War das ein geplanter Wurf- bist du bei einem Verein gelistet- oder was das ein upps- Wurf?
 
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