Was mich die ganze Zeit irritiert ist, das anscheinend das öfter vorkommende Spielen der Hunde vor dem Geschäft zwar als Beleg für ihre Friedfertigkeit gesehen wird, aber nicht hinterfragt wird, ob das überhaupt erlaubt ist.
Bei uns in der Stadt darf das nämlich nicht mal der alte Dackel vom Schreibwarenladen, genau so wenig wie ein Listenhund.
Mir platzt gleich der Kragen auf dieser Polizei gleich Mensch Seite. Ich lass es dort bleiben mit den Beamten zu streiten. Gegen die Alöcher ist kein Kraut gewachsen.
Wird der dackel vor dem Geschäft deswegen auch erschossen?
Meint ihr, die Hunde wären in dem Laden mit der geöffneten Tür geblieben, wenn sie es nicht gewohnt gewesen wären, öfters mal unangeleint auf dem Bürgersteig zu spielenoder wie soll ich diesen Einwand jetzt verstehen ?
Ich sehe da nach wie vor keinerlei Zusammenhang. Immerhin wurden sie an besagtem Tag ja nicht mutwillig alleine zum Spielen heraus gelassen.
Nichts. Das war nur eine Antwort auf Cornelias Frage.Was hat nun die leinenpflicht mit dem einbruch zu tun ?
Na ja, egal - jedenfalls ist es keineswegs unnormal, daß Hunde mal ein paar Stunden allein sind und es ist eigentlich auch nicht unnormal, daß man einen Wachhund hat oder zumindest einen Hund auch für diese Zwecke nutzt. Es sei denn, man ist hier vor lauter "Schmuserei" schon so verblödet, daß einem die Idee wie vom anderen Stern vorkommt.
Gabi, es wäre übrigens schön wenn du mir noch meine Frage an dich beantworten würdest.
Die da wäre?
Meint ihr, die Hunde wären in dem Laden mit der geöffneten Tür geblieben, wenn sie es nicht gewohnt gewesen wären, öfters mal unangeleint auf dem Bürgersteig zu spielenoder wie soll ich diesen Einwand jetzt verstehen ?
Ich sehe da nach wie vor keinerlei Zusammenhang. Immerhin wurden sie an besagtem Tag ja nicht mutwillig alleine zum Spielen heraus gelassen.
Kiri86, es ist weder ein Einwand, noch ein Problem. Es interessierte mich halt unabhängig von den Geschehnissen.
Und ebenfalls unabhängig von den Geschehnissen ist meine Einstellung mich lieber an die Gesetze in meiner Stadt zu halten und kein Geld für Ordnungsstrafen zu verschwenden.
Es interessierte mich lediglich wie sich das in Rüsselsheim rechtlich gesehen darstellt.
Meint ihr, die Hunde wären in dem Laden mit der geöffneten Tür geblieben, wenn sie es nicht gewohnt gewesen wären, öfters mal unangeleint auf dem Bürgersteig zu spielenoder wie soll ich diesen Einwand jetzt verstehen ?
Ich sehe da nach wie vor keinerlei Zusammenhang. Immerhin wurden sie an besagtem Tag ja nicht mutwillig alleine zum Spielen heraus gelassen.
Kiri86, es ist weder ein Einwand, noch ein Problem. Es interessierte mich halt unabhängig von den Geschehnissen.
Und ebenfalls unabhängig von den Geschehnissen ist meine Einstellung mich lieber an die Gesetze in meiner Stadt zu halten und kein Geld für Ordnungsstrafen zu verschwenden.
Es interessierte mich lediglich wie sich das in Rüsselsheim rechtlich gesehen darstellt.
LG
Nicole
Na ja, egal - jedenfalls ist es keineswegs unnormal, daß Hunde mal ein paar Stunden allein sind und es ist eigentlich auch nicht unnormal, daß man einen Wachhund hat oder zumindest einen Hund auch für diese Zwecke nutzt. Es sei denn, man ist hier vor lauter "Schmuserei" schon so verblödet, daß einem die Idee wie vom anderen Stern vorkommt.
hund als wachhund , warum nicht.
nach ansicht vieler richter ist es aber dem tier nur gestattet, zu melden. also zu bellen.dies ist dann für den halter das signal, nachzusehen. wat nicht geht, wenn man wie osman gar nicht da ist.
allenfalls der fremden person entgegen zu knurren oder sie sonstwie,durch fletschen oder die rein körperliche anwesenheit, vom tun abzuhalten............
Na ja, egal - jedenfalls ist es keineswegs unnormal, daß Hunde mal ein paar Stunden allein sind und es ist eigentlich auch nicht unnormal, daß man einen Wachhund hat oder zumindest einen Hund auch für diese Zwecke nutzt. Es sei denn, man ist hier vor lauter "Schmuserei" schon so verblödet, daß einem die Idee wie vom anderen Stern vorkommt.
hund als wachhund , warum nicht.
nach ansicht vieler richter ist es aber dem tier nur gestattet, zu melden. also zu bellen.dies ist dann für den halter das signal, nachzusehen. wat nicht geht, wenn man wie osman gar nicht da ist.
allenfalls der fremden person entgegen zu knurren oder sie sonstwie,durch fletschen oder die rein körperliche anwesenheit, vom tun abzuhalten............
Welches Gericht und ein Aktenzeichen hätte ich da gerne zu!
Mich erstaunt die Wortwahl "Halt die Fresse etc..." nicht.Als ich eine Panne auf der Autobahn hatte und auf den ADAC wartete, saß ich mit meiner Hündin ca. 3 Meter hinter der Leitplanke. Polizei
fuhr kurz darauf vor, das Fenster wurde heruntergelassen und der nette Beamte brüllte ohne ein "Guten Tag" oder "Hallo", ich solle den Drecksköter an die Leine nehmen, oder er knallt das Scheißvieh ab - sie war an der Leine, hatte der gute Mann nur nicht gesehen
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hund als wachhund , warum nicht.
nach ansicht vieler richter ist es aber dem tier nur gestattet, zu melden. also zu bellen.dies ist dann für den halter das signal, nachzusehen. wat nicht geht, wenn man wie osman gar nicht da ist.
allenfalls der fremden person entgegen zu knurren oder sie sonstwie,durch fletschen oder die rein körperliche anwesenheit, vom tun abzuhalten............
Welches Gericht und ein Aktenzeichen hätte ich da gerne zu!
Ist zwar kein Gerichtsurteil, aber hier sind Angaben zu finden, was ein Wachhund darf und was man beachten sollte:
LG
Nicole