Revision im Vokanprozess

schröder's nightmare

Hamburg Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Urteil im Prozess um die Kampfhunde- Attacke bei der im Juni vergangenen Jahres der sechsjährige Volkan totgebissen worden war. Das Landgericht Hamburg hatte am 17. Januar den 24-jährigen Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine 19-jährige Freundin erhielt ein Jahr Jugendstafe auf Bewährung. Die Anklage hatte achteinhalb Jahre Haft für den Mann und neun Monate Jugendstrafe für die Frau gefordert.

Anm: Hoffentlich kommt die Staatsanwaltschaft durch, mit Ihrem Antrag.
Es muß ein Exempel statuirt werden, damit solche durchgeknallten Vögel die Finger von unseren wunderbaren Hunden lassen.
 
  • 27. April 2024
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