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ne ist nicht ersichtlich, aber schreibe denen doch einfach ne nette mail...
. . . EDIT (autom. Beitragszusammenführung) . . .
oder lade dir das Stück dort herunter...
Zitat:
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen...