Ich empfehle Shennylein, sich erstmal in aller Ruhe das Landeshundegesetz BW anzuschauen. Also, ich meine nicht die Hundesteuersatzung.
Wenn Klarheit über die Sachlage herrscht, ein Tierheim aufzusuchen und dort den Wunsch vorzutragen.
Außer Shennylein, Du planst definitiv den Kauf eines (Vermehrer)Welpen.
ABER: Vermehrerwelpen werden in der Regel viel zu früh von der Mutter weggenommen. Dadurch entwickeln sich die Hunde nicht so optimal wie Welpen, die lange genug Kontakt zu Mutter und Geschwistern hatten.
Niemand kennt die Elterntiere, deren Wesen und Charakter.
Ich kenne einen Hund, der als angeblicher "Rednose-Pitbullwelpe" über so ein Internetportal gekauft wurde.
Nicht nur, daß der Hund schwer krank ist und bis jetzt Unsummen an Tierarzkosten verschlungen hat, es stellte sich dann auch heraus, daß der Hund mitnichten ein wirklicher Pitbull, sondern ein kurzhaariger XY-Mischling mir rotem Nasenspiegel ist.
Also ein ganz anderes "Modell" als gewünscht, was man natürlich nicht sah, weil der Welpe noch so jung war.
Dieser Hund, jetzt 1,5 Jahre alt, hat massive Verhaltensprobleme, weil er nie die notwendige Zeit bei Mutter und Geschwistern verleben durfte, was ein wichtiger Faktor für die Sozialisierung ist.
Und solche Verhaltensprobleme sind später oft nicht in den Griff zu bekommen, weil die fehlende extrem wichtige Lern- und Erfahrungs-Zeit bei der Mutter durch nichts ersetzt werden kann.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Kat.-1 Hundes: FINGER WEG davon. Sowas geht nie gut.
Und jetzt viel Glück.