Rechtsextremer Politiker wegen Tierquälerei verurteilt
Der rechtsextreme Landtagsabgeordnete Torsten Miksch (36) weigert sich, einen Strafbefehl wegen Tierquälerei in Höhe von 3300 Mark zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Halle suche derzeit nach Möglichkeiten, die Forderung durchzusetzen, sagte gestern Oberstaatsanwalt Ingo Sierth. Denkbar sei etwa die Pfändung von Einkünften. Miksch bezieht monatliche Abgeordnetendiäten in Höhe von 9650 Mark. "Sollte dies nicht möglich sein, könnte eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden", so Sierth. Miksch gehörte der DVU an. Heute ist er fraktionslos.
Der Strafbefehl gegen den Politiker aus Langeneichstädt bei Merseburg war 1999 erlassen worden und ist laut Sierth rechtskräftig. Miksch hatte einen Hund in einen Brunnenschacht geworfen. Das Tier blieb dort tagelang liegen und wäre fast verhungert.
Miksch war im April 1998 als Abgeordneter der rechtsextremen DVU in den Landtag eingezogen. Im Februar 1999 war er aus der Fraktion ausgetreten.
Eine Freiheitsstrafe für einen Landtagsabgeordneten wäre einmalig in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Der Landtag müsste vorher die Immunität Miksch aufheben.
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dogsaver.de
Der rechtsextreme Landtagsabgeordnete Torsten Miksch (36) weigert sich, einen Strafbefehl wegen Tierquälerei in Höhe von 3300 Mark zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Halle suche derzeit nach Möglichkeiten, die Forderung durchzusetzen, sagte gestern Oberstaatsanwalt Ingo Sierth. Denkbar sei etwa die Pfändung von Einkünften. Miksch bezieht monatliche Abgeordnetendiäten in Höhe von 9650 Mark. "Sollte dies nicht möglich sein, könnte eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden", so Sierth. Miksch gehörte der DVU an. Heute ist er fraktionslos.
Der Strafbefehl gegen den Politiker aus Langeneichstädt bei Merseburg war 1999 erlassen worden und ist laut Sierth rechtskräftig. Miksch hatte einen Hund in einen Brunnenschacht geworfen. Das Tier blieb dort tagelang liegen und wäre fast verhungert.
Miksch war im April 1998 als Abgeordneter der rechtsextremen DVU in den Landtag eingezogen. Im Februar 1999 war er aus der Fraktion ausgetreten.
Eine Freiheitsstrafe für einen Landtagsabgeordneten wäre einmalig in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Der Landtag müsste vorher die Immunität Miksch aufheben.
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