Doch bekommst du angemeldet. Da du ja nix dafür kannst was mit dem Hund gemacht wurde. Ich würde halt Name und Anschrift vom Vorbesitzer dem OA mitteilen.
Wurde schon länger gelockert. Nur darf man nicht in Ausland fahren zum kupieren.Seid wann denn das? Meines Wissens nach ist es verboten außer der Hund kommt aus einem Land in dem das Kupieren nicht verboten ist.
Wobei das in diesem Fall egal ist. Die Einfuhr war trotzdem illegal.
Wurde schon länger gelockert. Nur darf man nicht in Ausland fahren zum kupieren.
Doch bekommst du angemeldet. Da du ja nix dafür kannst was mit dem Hund gemacht wurde. Ich würde halt Name und Anschrift vom Vorbesitzer dem OA mitteilen.
Ich schreib nachher pn
Ich schreib nachher pn
Dann wirst A Karte haben mit Schweizer Chip.Der Hund ist gechipt, geimpft alles drum und dran aber alle Papiere sind noch vom Vorbesitzer aus der Schweiz.
Das mit dem Wesenstest ist aber auch so eine Sache, ich hatte gelesen dass ich erst einen machen muss, wenn der Hund auffällig wird, was ich mir bei den verschärften Gesetzen aber ehrlich auch nicht vorstellen kann, kann mir dazu vielleicht jemand was sagen?
@APBT18 kannst du dich nicht mal mit der TE per Privat Nachricht austauschen? DU scheinst doch Plan zu haben auch von den Gesetzen in SA...hier wird die TE ja nur verwirrt wenn jeder was anderes schreibt...Der Hund ist gechipt, geimpft alles drum und dran aber alle Papiere sind noch vom Vorbesitzer aus der Schweiz.
Das mit dem Wesenstest ist aber auch so eine Sache, ich hatte gelesen dass ich erst einen machen muss, wenn der Hund auffällig wird, was ich mir bei den verschärften Gesetzen aber ehrlich auch nicht vorstellen kann, kann mir dazu vielleicht jemand was sagen?
Das hab ich ihr schon vor gefühlten Stunden geraten...Dann wirst A Karte haben mit Schweizer Chip.
Da du schon auf der Kippe zur Abnahme stehst, würde ich zum OA gehen dem die Papiere auf den Tisch legen und denen sagen das der Hund bei dir abgeschoben wurde und das du dich um ihn kümmern willst.
Oder du gehst mal in MD Tierheim und fragst nach Hilfe.
Der Hund ist ein Pit Amstaff Mix und die machen den Test in sa sofort. Mussten wir damals auch.
Das ist komplett richtig, nur kannst du nur den an den Karren fahren der den Hund importiert.noch mal für ganz bekloppte.
die einfuhr apbt amstaff stafbull bullterrier und deren mixe ist bundesweit verboten
hatt mit den jeweiligen landes verordnungen gar nicht zu tun.
Das ist komplett richtig, nur kannst du nur den an den Karren fahren der den Hund importiert.
Also den der den Hund über die Grenze schafft. Das heißt, wenn der TE zum OA geht, die Papiere vorlegt,
könnten die den Schweizer anzeigen wegen verstoßes.
Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit den Hund zu halten, ist klein aber da.
noch mal für ganz bekloppte.
die einfuhr apbt amstaff stafbull bullterrier und deren mixe ist bundesweit verboten
hatt mit den jeweiligen landes verordnungen gar nicht zu tun.
ich weiß auf was du hinaus willst, dem te wird auch nicht passieren,aber der hund ist und bleibt illegal eingeführt das oa kann ihn garnicht anmelden ohne ihn einzuziehen,denn sonnst würde es rechtswidrig handeln.
wenn das so funktionieren würde wie du es vorschlägst ,könnte sich ja jeder einen pit aus polen holen ,seinen kumpel übergeben und schon wäre legal.sorry so einfach ist das dann doch nicht.
Leider doch, hat der Hund noch einen deutschen Chip bist du in vielen Bundesländern fein raus. Kaum eine Steuer/OA fragt wo der Hund her ist.
Da hast du völlig recht.ich kann in jeden bundesland jeden hund halten und kann damit durch kommen, das heißt aber nicht das das richtig ist.
das muss ich dir als jemand der ahnung von der materie hat nicht erklären