Ich wollte da auch noch gerne was zu sagen, leider etwas spät, also sorry für Wiederholungen (etwaige).
Ich fand und finde es auch wichtig, sich mit seiner Vergangenheit auseinander zu setzen, allerdings kann diese Auseinandersetzung auch insofern stattfinden, als dass man für sich beschließt, damit "abzuschließen" (die ", weil ich glaube, dass das in den seltensten Fällen wirklich geht und weil die Alpträume Deines Mannes zeigen, dass dem auch nicht so ist).
Dennoch kann es für ihn gesünder sein, da nicht weiter rumzuforschen.
Ich habe es bei den Kindern, für die ich die Vormundschaft (oder die Pflegschaft) hatte immer so gehalten, dass ich Kontakt zugelassen und auch durchgesetzt habe, wenn das Kind es wollte (und es natürlich zu verantworten war. Einen 5jährigen, den Du wegen schlimmen Mißhandlungen zB aus der Familie nimmst, will in den meisten Fällen trotzdem zu den Eltern zurück, natürlich steht das Kindeswohl im Vordergrund. Ich hatte Kinder, da waren die Eltern beispielsweise dermaßen psychotisch, dass ein Kontakt gar nicht oder nur zB per Brief (und dann zensiert) oder per begleitetem Telefonat stattfinden konnte.).
Grundsätzlich habe ich aber immer, in den zu verantwortenden Fällen, vor den Einrichtungen, den Pflegefamilien und auch vor Gericht die Haltung vertreten, dass das Kind ein Recht auf Besuchskontakte hat.
Ich glaube nämlich, dass es wichtig ist, sich auch mit den Eltern auseinander zu setzen, damit sie nicht zu einer Heldenfigur oder zu einem Dämon werden. Ich finde es wichtig dem Kind, wenn möglich, die Chance einzuräumen, sich eine eigene Meinung zu bilden und seinen eigenen Weg zu finden, mit den Eltern auch umzugehen. Denn wichtig bleiben sie, egal was gewesen ist!
Wenn ich dem Kind aber, angemessen, Kontakt erlaube, kann es seinen eigenen Weg finden und auch irgendwann "verstehen", weswegen es nicht bei seinen Eltern leben kann.
Einem Kind, dem ich das verwähre, nehme ich die Chance sich von dem Ohnmachtsgefühl durch die Herausnahme ein stückweit zu befreien und seinen eigenen Weg zu finden.
Natürlich gibt es immer Fälle, wo ein Besuchskontakt nicht möglich ist und auch Telefon-oder Briefkontakt.
Diese Kinder haben dann spätestens im Erwachsenenalter das Problem, dass sie nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Die Wurzeln sind da, es sind Enttäuschungen, Ängste, Wut und Trauer da und all dies konnte sich nie kanalisieren.
Da kann es, auch dann, eine gute Möglichkeit sein, nach seinen Wurzeln zu suchen und sich damit auseinander zu setzen.
Aber nur, wenn man selber auch wirklich so weit ist. Es ist, wie bei dem Kind, meiner Meinung nach ein Prozess, den man nur selber anschieben kann oder auch nur selber für sich entscheiden kann, ihn nicht anzuschieben.
Rein technisch:
Vormundschaftsakten müssen glaube ich (ist schon ein bißchen her...) 50-60 Jahre aufbewahrt werden. Wenn damals das Sorgerecht entzogen wurde, hat Dein Mann da vielleicht Chancen.
Wir haben Akten immer einsehen lassen, bei Erwachsenen (also älteren Erwachsenen) unverändert, ich habe allerdings bei zweien meiner Mündel, die während meiner Tätigkeit volljährig wurden und ihre Akten einsehen wollten, die Akten ein wenig geschönt und einige Seiten, von denen mir klar war, sie würden sie nicht verkraften, rausgenommen (Hassbriefe der Mutter an die Tochter zB in einem Fall).
Wenn es die Chance gibt, dass es eine Vormundschafts- oder Pflegschaftsakte gibt, würde ich da anfangen und bei der zuständigen Behörde nachfragen. Das Vormundschaftsgericht bzw heute Familiengericht hat meist nicht viel in den Akten, da sind die Beschlüsse drin, Protokolle der Verhandlungen und im besten Fall zumindest früher ein Jahresbericht. Heute sieht ja auch die Berichterstattung zum Glück anders aus...
LG
Sina