Pfaffenhofen

watson

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gefunden bei dogsaver am 21.12.2000,
watson

Genereller Leinenzwang in Pfaffenhofen abgelehnt


Der Marktrat hat einer Erhöhung der Hundesteuer zugestimmt. Die Forderung nach drastischen Erhöhungen war bei verschiedenen Bürgerversammlungen erhoben worden. Dort wurde Klage geführt über freilaufende Hunde und vor allem über die Verunreinigung von Gehsteigen und Plätzen durch Hundekot. Bürgermeister Josef Walz machte klar, dass es sich bei der Hundesteuer um eine Steuer und nicht um eine Gebühr für die Beseitigung der tierischen Hinterlassenschaften handelt. Eine Anpassung an die Steuern umliegender Orte hielt ein Großteil des Marktrates trotzdem für angemessen.
Künftig fällt für den ersten Vierbeiner eine Hundesteuer von 50 Mark anstatt bisher 30 Mark an. Für den zweiten Hund sind 75 Mark (bisher 40 Mark) und für jeden weiteren Hund 100 Mark (bisher 50 Mark) zu zahlen.
Marktrat Hans Kast befürchtet, dass eine drastische Erhöhung genau das Gegenteil bewirken würde. Hundehaltern, die mehr zur Kasse gebeten würden, wäre es egal, wo ihr Hund sein Geschäft hinterlässt. Kast hätte es lieber gesehen, die Steuer für bestimmte Hunderassen, die als Kampfhunde gelten, drastisch zu erhöhen. "Für solche Hunde ist in unserer Gemeinde kein Platz", untermauerte er seine Forderung.
Dr. Alfred Resch findet die Erhöhung dagegen unsozial. Hunde würden vor allem von älteren Leuten und Familien mit Kindern gehalten, so Resch. Dass es auf Gehsteigen Hundekot gebe, bezeichnet Resch als "dumme Behauptung". Er gehe täglich mit seinem Hund spazieren und habe solches noch nie gesehen, sagte Resch.
"Wir sollten die Hunde nicht verteufeln", mahnte Marktrat Josef Gold. Kinder hingen an ihren Haustieren und auch für Erwachsene könnte ein Haustier bei Problemen sehr hilfreich sein. Matthias Braun erinnerte an die Passagen der Satzung, in der für Härtefälle Regelungen festgelegt seien.
Einem durch eine Unterschriftenliste aus dem Ortsteil Volkertshofen geforderten Leinenzwang wurde nicht zugestimmt. Bürgermeister Josef Walz zeigte die Rechtslage und die damit verbundene Problematik auf. Ein Leinenzwang für das gesamte Gemeindegebiet wäre demnach unzulässig, da auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung getragen werden müsse.
Vorstellbar wäre eventuell die Einführung des Leinenzwangs für den bebauten Ortsbereich. Um Verstöße gegen die Verordnung ahnden zu können, müssten Bürger aber als Zeugen auftreten, da von der Gemeinde die Einhaltung nicht kontrolliert werden könnte. Der Marktrat lehnte die Einführung des Leinenzwangs gegen eine Stimme ab.
Im Falle eines in Volkertshofen öfters frei umherlaufenden Pittbulls soll mit dem Hundehalter ein Gespräch geführt werden. Walz klärte auch darüber auf, dass von der Gemeinde schon bei der Anmeldung von Hunden in bestimmten Einzelfällen ein Maulkorbzwang verordnet werden könne. Bei als gefährlich eingestuften Hunden werde davon Gebrauch gemacht.
 
  • 27. April 2024
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