Hier der Text dazu:
21.Februar 2001
Nachdem das Gesetz zur Bekämpfung Gefährlicher Hunde auch den Bundesrat passiert hat, bleibt für uns jetzt nur noch der Klageweg.
Wir werden in der nächsten Woche Termine mit Rechtsanwälten und Verfassungsrechtlern wahrnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
In Absprache mit allen Vorstandsmitgliedern haben wir den einstimmigen Beschluss gefasst, den Klageweg zu bestreiten und wir werden alle Möglichkeiten die uns zur Verfügung stehen ausschöpfen, notfalls bis zum europäischen Gerichtshof.
Hierbei werden wir auch aus England Unterstützung erhalten.
Wir möchten Ihnen nochmals versichern, das wir dieses Gesetz mit den Restriktionen, die die Zucht, den Import und den Handel des Staffordshire Bullterriers betreffen, keinesfalls einfach so hinnehmen werden.
Der Vorstand
Sunny
Melanie & Staff-Bull Darius
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