Fallkonstellation, in denen eine ausführliche WT-Dokumentation entbehrlich ist:
Soweit
der zu prüfende Hund bereits zweimal turnusmäßig einer Wesensprüfung (Erst-Wesensprüfung und mindestens eine Folge-Wesensprüfung) unterzogen wurde
hierbei jeweils keine gesteigerte Gefährlichkeit und Aggressivität festgestellt werden konnte
keine (neuerlichen) Verhaltensauffälligkeiten im Sinne des § w Abs. 2 HundeVO bekannt geworden sind - und
auf Verlangen des Sachverständigen Gutachten bezüglich vorangegangener Wesensprüfungen zur Einsicht vorgelegt werden.
ist die Anfertigung des ansonsten üblichen schriftlichen Gutachtens entbehrlich. In diesen Fällen ist es ausreichend, wenn die Sachverständigen auf dem Vordruck "Bescheinigung über eine durchgeführte Wesensprüfung" bestätigt, dass die neuerlich durchgeführte Wesensprüfung bestanden wurde und zudem vorstehend genannte Voraussetzungen erfüllt sind.
In eigener Sache: Nachdem sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen die Besitzer uralter und schwerstkranker Hunde von den zuständigen Ordnungsämtern aufgefordert werden ihre Hunde erneut überprüfen zu lassen wird auf meine Anregung hin beim IM Hessen überpüft, ob diese Hunde künftig gänzlich aus der Verordnung genommen werden sollten. Hoffen wir das Beste.
Mir geht's da weniger um Becker. Ich weiß, wie ich mich dagegen wehren kann und werde das auch tun. Aber es gibt viele Hundebesitzer, die das eben nicht wissen.
Ich hab hier gerade den krassen Fall einer knapp 16-jährigen Hündin hier im Ort, die lt. zuständigem OA zum WT soll, obwohl der Prüfer bereits beim letzten Gutachten geschrieben hat, dass dieser Hund NICHT MEHR PRÜFBAR ist. Die ignorieren das einfach und somit wird die Geschichte tierschutzrelevant. Und da das kein Einzelfall ist muss da etwas getan werden. Unsere Hunde werden schließlich nicht jünger
Ich versteh auch einige Prüfer nicht, die sich diese Hunde vorführen lassen nur um die 100 Euro zu kassieren
Bei alten bzw. schwer kranken Hunden genügt künftig eine tierärztliche Bescheinigung, dass der Hund keinen WT mehr machen kann. Dies muss der zuständige Prüfer bestätigen und dann fällt der Hund komplett aus der VO heraus. Also keinerlei Haltergenehmigung etc. mehr.
ne . klang missverständlich.
aber ich glaube der hund hat den wt bestanden und ist aber trotzdem durch den vorherigen angezeigten vorfall weiterhin als gefährlicher hund eingestuft beim amt.
Hallo,
also in meinem Negativzeugnis für Calimero (Kat. 2 Hund in Bayern) steht drin, dass bei einem Besitzerwechsel ein erneuter Wesenstest aufgrund des Halterwechsels empfohlen wird.
Empfohlen heisst ja eigentlich nicht vorgeschrieben, aber das kann natürlich auch wieder so ein blödes...
Jaja....der RA Stück ;)
@Keks:
Auf Deine Frage kann ich nur antworten: Das VG in Ffm. hat in einem Fall entschieden, dass der WT nach 2 Jahren wiederholt werden muß. Das VG Giessen hat kürzlich entschieden, dass die VO eine Wiederholung des WT nicht hergibt und er somit nicht gemacht...
:hallo:
Vom 17.5. - 24.5. sind wir in Dänemark, danach gerne wieder, konnte mich ja wegen Hanka Oma leider nicht so viel unterhalten wie ich gerne hätte... habe immer nur "Fetzen" aufgeschnappt.
Liebe Grüße Birgit