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Beckersmom

Sandschippchen-Verteilerin™
20 Jahre Mitglied
Ab dem 30.05.2005 gilt:

Fallkonstellation, in denen eine ausführliche WT-Dokumentation entbehrlich ist:

Soweit

  • der zu prüfende Hund bereits zweimal turnusmäßig einer Wesensprüfung (Erst-Wesensprüfung und mindestens eine Folge-Wesensprüfung) unterzogen wurde
  • hierbei jeweils keine gesteigerte Gefährlichkeit und Aggressivität festgestellt werden konnte
  • keine (neuerlichen) Verhaltensauffälligkeiten im Sinne des § w Abs. 2 HundeVO bekannt geworden sind - und
  • auf Verlangen des Sachverständigen Gutachten bezüglich vorangegangener Wesensprüfungen zur Einsicht vorgelegt werden.
ist die Anfertigung des ansonsten üblichen schriftlichen Gutachtens entbehrlich. In diesen Fällen ist es ausreichend, wenn die Sachverständigen auf dem Vordruck "Bescheinigung über eine durchgeführte Wesensprüfung" bestätigt, dass die neuerlich durchgeführte Wesensprüfung bestanden wurde und zudem vorstehend genannte Voraussetzungen erfüllt sind.



In eigener Sache: Nachdem sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen die Besitzer uralter und schwerstkranker Hunde von den zuständigen Ordnungsämtern aufgefordert werden ihre Hunde erneut überprüfen zu lassen wird auf meine Anregung hin beim IM Hessen überpüft, ob diese Hunde künftig gänzlich aus der Verordnung genommen werden sollten. Hoffen wir das Beste.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Beckersmom ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Ich drück die Daumen, gerade weil Becker ja auch nicht unbedingt der gesündeste ist...
 
Das wäre mal eine Maßnahme

Hoffe sehr, daß das klappt.
 
KsCaro schrieb:
Ich drück die Daumen, gerade weil Becker ja auch nicht unbedingt der gesündeste ist...

Mir geht's da weniger um Becker. Ich weiß, wie ich mich dagegen wehren kann und werde das auch tun. Aber es gibt viele Hundebesitzer, die das eben nicht wissen.

Ich hab hier gerade den krassen Fall einer knapp 16-jährigen Hündin hier im Ort, die lt. zuständigem OA zum WT soll, obwohl der Prüfer bereits beim letzten Gutachten geschrieben hat, dass dieser Hund NICHT MEHR PRÜFBAR ist. Die ignorieren das einfach und somit wird die Geschichte tierschutzrelevant. Und da das kein Einzelfall ist muss da etwas getan werden. Unsere Hunde werden schließlich nicht jünger


Ich versteh auch einige Prüfer nicht, die sich diese Hunde vorführen lassen nur um die 100 Euro zu kassieren
 
Es scheint vollbracht zu sein

Bei alten bzw. schwer kranken Hunden genügt künftig eine tierärztliche Bescheinigung, dass der Hund keinen WT mehr machen kann. Dies muss der zuständige Prüfer bestätigen und dann fällt der Hund komplett aus der VO heraus. Also keinerlei Haltergenehmigung etc. mehr.
 

Bravo mom,

unzählige Hunde und ihre Halter werden es dir danken und sehr, sehr glücklich über diese Neuregelung sein!

 
@Beckersmom - super!! Es freut ich daß das geschafft wurde!!!
 

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