Toclett
20 Jahre Mitglied
Donnerstag, 4. Juli 2002
Nach Kampfhunde-Urteil
Niedersachsen plant Gesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter am Mittwoch. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) kündigte darauf hin ein solches Landesgesetz an, das weitgehend mit der bisherigen Verordnung identisch sein soll. „Das Gericht scheint die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten“, sagte Bartels der Nachrichtenagentur dpa. Es habe nur entschieden, dass eine Verordnung für ein derartiges Vorgehen nicht ausreiche.
Auch Schleswig Holstein plant Gesetz
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes will auch Schleswig-Holstein den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln. Ein Gesetzes-Entwurf liege seit längerem vor, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag in Kiel. Er habe ihn noch nicht eingebracht, weil höchstrichterliche Entscheidungen zu den vielfältigen Rechtsfragen fehlten. Zunächst bleibe aber die seit zwei Jahren geltende Verordnung uneingeschränkt in Kraft
Quelle:n-tv
Gruß Toci
www.nrv-ev.de
Nach Kampfhunde-Urteil
Niedersachsen plant Gesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter am Mittwoch. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) kündigte darauf hin ein solches Landesgesetz an, das weitgehend mit der bisherigen Verordnung identisch sein soll. „Das Gericht scheint die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten“, sagte Bartels der Nachrichtenagentur dpa. Es habe nur entschieden, dass eine Verordnung für ein derartiges Vorgehen nicht ausreiche.
Auch Schleswig Holstein plant Gesetz
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes will auch Schleswig-Holstein den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln. Ein Gesetzes-Entwurf liege seit längerem vor, sagte Innenminister Klaus Buß (SPD) am Donnerstag in Kiel. Er habe ihn noch nicht eingebracht, weil höchstrichterliche Entscheidungen zu den vielfältigen Rechtsfragen fehlten. Zunächst bleibe aber die seit zwei Jahren geltende Verordnung uneingeschränkt in Kraft
Quelle:n-tv
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