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snowtiger

KSG-Erbsenzähler™
15 Jahre Mitglied
Ich brauche hier mal kurz einen Rat. Habe zwar heute Abend einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bevor ich da nachher fast hundert Euro liegen lasse und dann trotzdem moch meine Nachzahlung löhnen muss frage ich mal hier nach.

In meinem Mietervertrag (Einheitsmietvertrag von Zweckform) steht drin:

Miete monatlich 370 € kalt + 80 € NK
Unten drunter kommt dann der Zusatz Neben der Miete werden Betriebskosten umgelegt welche sich auf die Betriebskostenverordnung berufen. Die Kosten hierfür sind in der Anlage Betriebskostenaufstellung enthalten welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Als sonstige Betriebskosten sind vereinbart: 80€ NK

So, ich habe also jeden Monat eine Gesamtmiete von 450 € bezahlt. Jetzt kam meine Nebenkostenabrechnung, ich soll 330 € nachbezahlen.

Vorausbezahlt habe ich 960 € davon habe ich lediglich 530 € für Heizung und Warmwasser verbraucht. Der Rest sind,Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister etc...

Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine alte Wohnung war Altbau und 20 qm grösser da habe ich Ende des Jahres noch 200 € rausbekommen

Desweiteren ist meine Abrechnung selber am Computer geschrieben ohne Angaben wieviel von wann bis wann berechnet wurde. Also nur:

Vericherungen Betrag x
Hausmeister Betrag x
Heizung/Warmwasser Betrag x
etc. pp.

Ist das so rechtens? Ich mein ich bin ja selber doof, dass ich das so unterschrieben habe aber von Betriebskosten a la`Grundsteuer habe ich noch nie was gehört und ich finde es eine Frechheit, dass man seine Mieter da nicht drüber informieren muss. Zu mir hieß es nur Warmwasser, Heizung und Müll kommt da noch zu.
Kabelfernsehen steht da auch drauf, dabei löhne ich das direkt an Kabel BW

Und die Betriebskostenaufstellung fehlt in diesem Vertrag mal gänzlich also, dass ich gar nicht die Möglichkeit hatte diese einzusehen.

Nach tagelangem googeln glaub ich halt, dass ich keine Chance habe da was zu machen außer eben Belege nachfordern und das mal zu kontrollieren. Aber vllt.hab ich ja was übersehen oder hier kennt sich irgendjemand besser damit aus
 
Hallo, ich denke schon, dass du gewisse Chancen hast.

Grundsätzlich sind Ausgaben wie Grundsteuer, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Kabel usw. umlagefähig. Das ist absolut legal, muss aber eigentlich im Mietvertrag drinstehen. Also, zB in der erwähnten Betriebskostenaufstellung (die dir aber vorgelegen haben muss, als du unterschrieben hast, nicht erst hinterher).

Andererseits wird in deinem Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen, und da steht haarklein drin, was zulässig ist und was nicht:



Wenn du fürs Kabel zweimal bezahlst, ist das sicherlich nicht in Ordnung - wenn du also nachweisen kannst, dass er Kabel abrechnet, obwohl er selbst an den Anbieter gar nichts zahlt, kannst du das Geld wiederkriegen.

Grundsätzlich kann der Vermieter seine Abrechnung selbst am Computer erstellen - irgendwie muss er sie ja machen, es geht sogar handschriftlich. Allerdings ist es mWn nicht rechtens, sie dir ohne jegliche Belege zukommen zu lassen. Du musst ja ne Chance haben, zu überprüfen, ob die Abrechnung stimmt!
 
Grundsteuer, Müllabfuhr - schwarz, blau, gelb, grün, Versicherungen, Schornsteinfeger, Allgemeinstrom, Wasser, Entwässerung und Straßenreinigung sind Standards die in der Abrechnung auftauchen.

Allerdings muss der Umlagefaktor - Personen, qm oder Wohneinheiten - angegeben sein und Du musst die Möglichkeit haben, die Rechnungen einsehen zu können.
 
..... habe aber von Betriebskosten a la`Grundsteuer habe ich noch nie was gehört und ich finde es eine Frechheit, dass man seine Mieter da nicht drüber informieren muss.

Der Mieterverein ist eine gute Idee und wie Lekto schon schrieb musst du auch nur die Nebenkosten zahlen, die im Mietvertrag als Posten aufgeführt sind.
In meiner Nebenkostenabrechnung erscheinen z.B. auch keine Grundsteuern, im Gegensatz zu denen meiner Nachbarn. Ich bin aber auch (noch) die Einzige im Haus, die 1992 eingezogen ist und die Grundsteuern sind erst seit 1993 auf die Mieter umlegbar.

Mich hat der Mieterverein schon einige 100 Euronen sparen lassen, viele Dinge weiss man als Mieter einfach nicht.
 
Zu.der.Abrechnung.an.sich.kann.ich.nichts.sagen..
aber.ich.war.auch.mal.beim.Mieterschutzbund.wegen.Streitigkeiten.wegen.einer.
Nebenkostenabrechnung..
Das.Geld.für.die.dort.hätte.ich.mir.sparen.können,total.unfreundlich,die.Antworten.habe.ich
bei.Google.auch.gefunden..weitere.hilfe.gleich.null...

Da.wäre.mich.ein.Beratungsgespräch.beim."normalen"Anwalt.günstiger.gekommen..
(wegen.Mitgliedsbeitrag.usw.weis.nicht.wie.das.heute.ist,.war.vor.7Jahren.als.ich.dort.war)
 
Belege kannst/darfst du einsehen... Ist aber anscheinend normal das die das nicht mehr mitschicken...
Ich hab mich ja auch ziemlich über meine letzte aufgeregt... Da stehen auch nur die gesamtbeträge drauf. Bin ja echt gespannt auf die jetzige...
Ich hab auch noch das Glück das mein Onkel mein Vermieter ist....
 
Also, zB in der erwähnten Betriebskostenaufstellung (die dir aber vorgelegen haben muss, als du unterschrieben hast, nicht erst hinterher).

Scheinbar eben nicht

Laut einem Gerichtsurteil von 2010 ist es vollkommen ausreichend wenn der Verweis auf die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag steht. Die Kostenaufstellung dazu muss der Vermieter dann nicht mehr beifügen, weil die Richter sagen, dass man als Mieter inzwischen selber wissen sollte aus was sich die Betriebskosten zusammensetzen.

Ich wusste es eben NICHT. Ich hab immer nur Wasser/Müll/Heizung und Strom gezahlt...scheinbar bin ich ein bockdoofer Mensch.

Ach,mich regt das alles so gnadenlos auf, das glaubt mir keiner
 
wir haben hier auch jedes jahr theater damit...dieses jahr verdient der hausmeister 48.000 euro im jahr...pro haus!!!! und das bei einem halbtagsjob...ich bewerbe mich auch mal da....
hier liegen sämtliche abrechnungen der siedlung bei mieterschutzbund,die höchsten liegen bei 3000 euro und hier wird schon mit knapp 400 euro monatlich viel imvorraus bezahlt...
 

Ja, das hatte ich schon so gemeint, dass der Verweis auf die Betriebskostenverordnung ausreichend ist . Es hätte halt nur dann nicht gereicht, wenn das erste Mal, dass du diese Aufstellung gesehen hättest, ohne jeden Verweis bei der Abrechnung gewesen wäre.

Im Grunde musst du es so sehen, dass du bisher Glück gehabt hast - oder immer einen Vermieter hattest, der nicht so genau aufgelistet hat, für was du da eigentlich bezahlst...

ich zB hatte bisher immer so Mustermietverträge vom Vermieterbund, und da stand genau aufgelistet, was alles Bestandteil des er NK war. Von daher wäre das für mich keine so große Überraschung gewesen.

Eigentlich ist das Ärgerliche daran doch eher, dass der Abschlag für die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt war und du jetzt nachzahlen musst. Das ist natürlich echt übel.

Andererseits würde ich an deiner Stelle genau darum und mit dieser Begründung auf den Belegen (und, wie AmStaff-Ganja sagte, dem Umrechnungs-/Umlagefaktor) bestehen, um zu schauen, ob da nicht doch gemauschelt wurde.

Denn Grundsteuer, Hausmeister und so weiter sind ja bekannte Posten, also müsste der Vermieter in der Lage sein, die NK realistischer zu kalkulieren.

Was andererseits im letzten Jahr enorm gestiegen ist, sind die Energiekosten (fürs ganze Gebäude), die ja auch anteilig mit auf die Mieter umgelegt werden. Von daher mag's auch gut sein, dass diese Nachzahlung einfach nur dem entspricht, was der Vermieter bei den Stadtwerken für Gemeinschaftsstrom usw. nachzahlen musste.
 
Ich persönlich finde 80€ Nebenkosten für eine Einzelperson als ziemlich niedrig angesetzt. Hab mal gelesen, dass zwischen 2-3 €/qm normal seien für die sogenannte zweite Miete, sprich Nebenkosten.
 
steht ja nirgendwo wie groß die wohnung ist.

ich zahl hier im süden 120€ abschlag für 48qm
im westen hab ich 80€ abschlag für 65qm gezahlt.

nun ja, ich bin gespannt auf meine erste abrechnung...
 

Versteh ich nicht
Ich habe diese Betriebskostenaufstellung noch nie gesehen. Erst jetzt als ich im Internet nach dem Paragraphen gegoogelt hatte.
 
Also ich bezahle an meinen Vermieter die Betriebskosten mit 60 Euro...
Strom und Gas machen wir selber, das sind nochmal 140 Euro im Monat!!
Das sind dann gesamt 200 Euro Nebenkosten für 2 pers.
Eigentliche Miete ist 350 Euro!

80 Euro bei dir ist wenig angesetzt....

Vor allem solltest du nächste Jahr mit noch mehr rechnen, weil Strom teurer wird!!
 
Strom bezahle ich selber direkt an den Versorger, das ist da nicht mit drin
 
Doch - bis zu einem gewissen Anteil schon! Und zwar die Kosten für Treppenhausbeleuchtung, Klingelstrom und alles, was nicht über den Zähler deiner Wohnung läuft, wie zB Gemeinschaftswaschmaschine, Aufzug, Rasenmäher des Hausmeisters etc (nur als Beispiele).
 
Ja, damit kann ich mich im Moment auch rumärgern.
Hauptstreitpunkt hier ist die Gebäudeversicherung, die auf mich umgelegt wird und ich sehe nicht ein, wieso ich eine auf das Haus abgeschlossene Hausratversicherung mitbezahlen soll, obwohl ich ne eigene habe.

Die macht gut die Hälfte der Nachzahlung aus...
 
die gebäudeversicherung ist doch zb für elementarschäden da und darf, soweit ich mich grad entsinne umgelegt werden.

allerdings muss der vermieter da auch wirtschaftlich vorgehen - da würde ich evtl mal einen vergleichsrechner anschmeißen. wenn da andere versicherer bei den gleichen kondition wesenetlich günstiger sind würde ich da drauf pochen
 
die gebäudeversicherung ist doch zb für elementarschäden da und darf, soweit ich mich grad entsinne umgelegt werden.

Ja. Siehe:

Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: [...]
Nr. 13 die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;

 
Würde gerne hier auch eine Frage stellen, weiß Jemand verlässlich, wie die Verjährungsfrist ist, um bereits gezahlte Rechnungen für Gas noch zu korrigieren / Geld zurückzuerhalten ?

Tante Google hat beim Suchen 3 Jahre ab Jahresende der betroffenen Rechnung ergeben, aber bin halt nicht sicher.

Ich denke, ich kann jetzt belegen, daß die Jahresrechnungen 2010 und 2011 (letztere erst letzten August erhalten) falsch sind.

Danke schon mal vorab !
 

Es wird im Vertrag auf die "Betriebskostenverordnung" verwiesen. Diese ist eine offizielle Verordnung, nix Selbstgestricktes, und jeder kann jederzeit im Internet oder sonstwo nachschauen, was darin enthalten ist.

Möglicherweise reicht also der Verweis auf die Verordnung aus, um klarzumachen, was Bestandteil der Betriebskosten ist.
Möglicherweise aber auch nicht... das wiederum weiß ich halt nicht.
 

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