Ich brauche hier mal kurz einen Rat. Habe zwar heute Abend einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bevor ich da nachher fast hundert Euro liegen lasse und dann trotzdem moch meine Nachzahlung löhnen muss frage ich mal hier nach.
In meinem Mietervertrag (Einheitsmietvertrag von Zweckform) steht drin:
Miete monatlich 370 € kalt + 80 € NK
Unten drunter kommt dann der Zusatz Neben der Miete werden Betriebskosten umgelegt welche sich auf die Betriebskostenverordnung berufen. Die Kosten hierfür sind in der Anlage Betriebskostenaufstellung enthalten welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Als sonstige Betriebskosten sind vereinbart: 80€ NK
So, ich habe also jeden Monat eine Gesamtmiete von 450 € bezahlt. Jetzt kam meine Nebenkostenabrechnung, ich soll 330 € nachbezahlen.
Vorausbezahlt habe ich 960 € davon habe ich lediglich 530 € für Heizung und Warmwasser verbraucht. Der Rest sind,Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister etc...
Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine alte Wohnung war Altbau und 20 qm grösser da habe ich Ende des Jahres noch 200 € rausbekommen
Desweiteren ist meine Abrechnung selber am Computer geschrieben ohne Angaben wieviel von wann bis wann berechnet wurde. Also nur:
Vericherungen Betrag x
Hausmeister Betrag x
Heizung/Warmwasser Betrag x
etc. pp.
Ist das so rechtens? Ich mein ich bin ja selber doof, dass ich das so unterschrieben habe aber von Betriebskosten a la`Grundsteuer habe ich noch nie was gehört und ich finde es eine Frechheit, dass man seine Mieter da nicht drüber informieren muss. Zu mir hieß es nur Warmwasser, Heizung und Müll kommt da noch zu.
Kabelfernsehen steht da auch drauf, dabei löhne ich das direkt an Kabel BW
Und die Betriebskostenaufstellung fehlt in diesem Vertrag mal gänzlich also, dass ich gar nicht die Möglichkeit hatte diese einzusehen.
Nach tagelangem googeln glaub ich halt, dass ich keine Chance habe da was zu machen außer eben Belege nachfordern und das mal zu kontrollieren. Aber vllt.hab ich ja was übersehen oder hier kennt sich irgendjemand besser damit aus
In meinem Mietervertrag (Einheitsmietvertrag von Zweckform) steht drin:
Miete monatlich 370 € kalt + 80 € NK
Unten drunter kommt dann der Zusatz Neben der Miete werden Betriebskosten umgelegt welche sich auf die Betriebskostenverordnung berufen. Die Kosten hierfür sind in der Anlage Betriebskostenaufstellung enthalten welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Als sonstige Betriebskosten sind vereinbart: 80€ NK
So, ich habe also jeden Monat eine Gesamtmiete von 450 € bezahlt. Jetzt kam meine Nebenkostenabrechnung, ich soll 330 € nachbezahlen.
Vorausbezahlt habe ich 960 € davon habe ich lediglich 530 € für Heizung und Warmwasser verbraucht. Der Rest sind,Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister etc...
Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine alte Wohnung war Altbau und 20 qm grösser da habe ich Ende des Jahres noch 200 € rausbekommen
Desweiteren ist meine Abrechnung selber am Computer geschrieben ohne Angaben wieviel von wann bis wann berechnet wurde. Also nur:
Vericherungen Betrag x
Hausmeister Betrag x
Heizung/Warmwasser Betrag x
etc. pp.
Ist das so rechtens? Ich mein ich bin ja selber doof, dass ich das so unterschrieben habe aber von Betriebskosten a la`Grundsteuer habe ich noch nie was gehört und ich finde es eine Frechheit, dass man seine Mieter da nicht drüber informieren muss. Zu mir hieß es nur Warmwasser, Heizung und Müll kommt da noch zu.
Kabelfernsehen steht da auch drauf, dabei löhne ich das direkt an Kabel BW
Und die Betriebskostenaufstellung fehlt in diesem Vertrag mal gänzlich also, dass ich gar nicht die Möglichkeit hatte diese einzusehen.
Nach tagelangem googeln glaub ich halt, dass ich keine Chance habe da was zu machen außer eben Belege nachfordern und das mal zu kontrollieren. Aber vllt.hab ich ja was übersehen oder hier kennt sich irgendjemand besser damit aus