Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren
umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von
Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehung der Behörde in einem
Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell
untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter,also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.
Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren
Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr
ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens
werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei
nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige,
dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem
Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur
Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine
Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte
gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden
die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und
Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren
umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von
Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehung der Behörde in einem
Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell
untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter,also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.
Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren
Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr
ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens
werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei
nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige,
dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem
Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur
Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine
Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte
gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden
die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und
Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)