München: Herrchen haftet für Hund auf Freiersfüßen.

Moe

20 Jahre Mitglied
Herrchen haftet für Hund auf Freiersfüßen

München, 2.1.02

Wenn ein Hund auf Freiersfüßen wandelt, kann das für Herrchen teuer werden. Das
Amtsgericht München verurteilte einen Hundebesitzer, dessen Golden Retriever auf der
Spur einer läufigen Hündin durch ein Loch im Zaun entwischt war und auf einer Straße
einen Auffahrunfall verursacht hatte. Der Hundebesitzer muss deshalb dem Fahrer des
aufgefahrenen Wagens die Hälfte des Schadens erstatten.


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  • 16. Mai 2024
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Gibt ja nur noch das eine Große. Und ja, aus den Gründen bin ich auch nicht drin, zumal ich zu den Betreibern ein - nennen wir es mal "angespanntes" Verhältnis habe. :mies:
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:kicher: Wenn das überhaupt sein Hund war! Wenn einer schon von München über Ingolstadt (Richtung Norden) nach Rosenheim (zurück Richtung Süden) fährt.... :kicher: Schmunzelnde Grüße Gabi
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