Herrchen haftet für Hund auf Freiersfüßen
München, 2.1.02
Wenn ein Hund auf Freiersfüßen wandelt, kann das für Herrchen teuer werden. Das
Amtsgericht München verurteilte einen Hundebesitzer, dessen Golden Retriever auf der
Spur einer läufigen Hündin durch ein Loch im Zaun entwischt war und auf einer Straße
einen Auffahrunfall verursacht hatte. Der Hundebesitzer muss deshalb dem Fahrer des
aufgefahrenen Wagens die Hälfte des Schadens erstatten.
München, 2.1.02
Wenn ein Hund auf Freiersfüßen wandelt, kann das für Herrchen teuer werden. Das
Amtsgericht München verurteilte einen Hundebesitzer, dessen Golden Retriever auf der
Spur einer läufigen Hündin durch ein Loch im Zaun entwischt war und auf einer Straße
einen Auffahrunfall verursacht hatte. Der Hundebesitzer muss deshalb dem Fahrer des
aufgefahrenen Wagens die Hälfte des Schadens erstatten.