24. April 2001 01:26
Mikrochip für Kampfhunde
Bremer Innensenator bringt neues Gesetz auf den Weg
lni Bremen. Bremens Innensenator Bernt Schulte (CDU) hat einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Kampfhunden auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll entsprechende Polizeiverordnungen ablösen, muss aber noch von Senat und Bürgerschaft beschlossen werden. Nach Schultes Entwurf ist die Neuanschaffung von Kampfhunden untersagt.
Personen, die bereits einen als gefährlich eingestuften Hund halten, müssen ihre Tiere unter anderem mit einem Mikrochip markieren. Außerdem sind die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine zu führen und sollen einen Maulkorb tragen. Im vergangenen Jahr haben Kampfhunde in Bremen und Bremerhaven mehrfach Kinder und Erwachsene angegriffen.
Der Gesetzentwurf enthält eine so genannte Rasseliste von gefährlichen Hunden. Sie ist beschränkt auf Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie auf Kreuzungen und Mischlinge dieser Rassen. Für Hunde nach dieser Liste müssen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.
Die Gefährlichkeit eines solchen Vierbeiners kann durch eine bestandene Begleithundeprüfung oder durch einen bestandenen Wesenstest widerlegt werden.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
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