hmmm, Andreas, ich denke, es müsste so sein wie felis geschrieben hat
ich weiß, dass Beschlüsse der Eigentümerversammlung für die dort bereits lebenden Mieter eigentlich keine Konsequenzen haben, erst für die zukünftigen
so durften beispielsweise in einer Anlage, in der ich mal wohnte, die Eigentümer keine Windspiele haben, die altgedienten Mieter aber schon
(klassischer Fall von "schieß ich mir mal selber in den Fuß" also)
was dahinter steht nennt sich Rechtssicherheit, ein Mieter muss darauf vertrauen können, dass das, was bei seinem Vertragsabschluß geltendes Recht war, auch solches bleibt, es sei denn er stimmt einer Änderung zu
blöd wird es in Deinem Fall, wenn der neue Eigentümer widerruft (und dafür irgendwelche an den Haaren herbei gezogenen Dinge angibt) und Du den Klageweg nehmen müsstest