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wenn Ela aus Hürth kommt (NRW), dann wird in der VP sehr wohl getestet, ob der Hund auf Artgenossen reagiert. Hunde , die auffällig geworden sind, werden mit dem Grund konfrontiert.

beides nicht richtig. Der Halter MUSS keine VP machen aber: dann hat der Hund eben lebenslang MK und Leinenzwang. Und flexibel ist das nicht: die Befreiung wird nicht einfach so nach einer Weile wieder aufgehoben sondern kann nur durch eine erfolgreiche VP erfolgen.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also erstmal steht da nicht wo die TE herkommt und zweites habe ich mir von dem AmtsTA der den Wesenstest hier in meinem Gebiet durchführt mal erklären lassen was der so alles sehen will und da war eben nicht die Verträglichkeit mit anderen Hunde dabei.
Ich hab mit so vielen Leuten über ihren Test gesprochen und da war das alles immer so unterschiedlich! Selbst in ein und dem selben Bundesland.
Gerade weil das im Gestzt nicht direkt drin steht was man zu machen hat, haben die Prüfer da einen Spielraum.
Das ist vom Gesetzt auch so gewollt, weil es einfach sinnvoller ist eimen "Experten" die Entscheidung zu überlassen, als das selber fest zulegen.

Hier mal ein Ausschnitt aus der Verordung MV. Da steht über den Wesenstest an sich überhaupt nix drin. Man findet nur folgends zu Sachkunde (die bei uns mit Hund gemacht wird
Quelle:


Was nun gestet wird:
Wesen und Verhalten. Das ist einfach bewusst sehr schwammig gelassen.



Jetzt mal NRW:


Wieder nicht eindeutig ausgedrückt. Ist auch wieder eine Sache der Einstellung, ob man jetzt meint, dass die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist, wenn der Hunde keine Atrgenossen mag.
Muss also auch der Prüfer wieder entscheiden.



So viel zum Thema Gestze lesen und vorallem lesen können.
 
wenn schon, dann richtig:
das was DU da zitierst hast gilt für "Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird".......bei Hunden, die nachweislich gefährlich SIND (wie zB ein Hund, der einen Menschen gebissen hat) wird auch genau DAS geprüft. Kannst dich ja mal bei einem OA in NRW schlau machen
 
Dito aber ich werde mich von dir nicht provozieren lassen! Schön sachlich bleiben, bitte
Gesetzestexte sind nun mal Gott sei Dank keine Glaubenssache!!!
 
bei Hunden, die nachweislich gefährlich SIND (wie zB ein Hund, der einen Menschen gebissen hat) wird auch genau DAS geprüft. Kannst dich ja mal bei einem OA in NRW schlau machen
Stimmt. Aber ich wollte auch nicht sagen, dass das OA in NRW das nicht macht, sondern nur, dass es im Gesetzt nicht drin steht, was es machen muss.

Wenn der Prüfer der für diesen Hund im speziellen zuständig ist, das meist prüft, dann wird das wohl so gemacht werden. Aber sie sind vom Gesetz her nicht ausdrücklich dazu angehalten.


@Küstenköter:
Wenn Wesen und Verhalten ist KEINE genaue Definition was da Geprüft werden soll. Und, wie ich schon schrieb, ist das beabsichtig, weil man sonst die Prüfer unnötig einschränken würde.

Gerade weil das im Gestzt nicht direkt drin steht was man zu machen hat,doch, das tut es sehr wohl! Lesen???

Wo soll denn das bitte stehen??? Dann zitier das doch einfach mal...
Ja ja... Eine Strake Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis.

Schön sachlich bleiben, bitte
Gesetzestexte sind nun mal Gott sei Dank keine Glaubenssache!!!

Ach wie schön naiv. Ich habe im Moment täglich mit solchen Ding zu tun und kann dir versichern: keine Glaubenssache, aber immer Auslegungssache!
 
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Ach wie schön naiv. Ich habe im Moment täglich mit solchen Ding zu tun und kann dir versichern: keine Glaubenssache, aber immer Auslegungssache!

Es ist eigentlich immer so, dass Gesetze nicht bis ins Detail regeln, was, wie oder wo zu machen ist.
Sonst müsste wegen jeder kleinen Änderung, die auf Grund irgendwelcher anderer Einflüsse nötig sind gleich ein ganzes Gesetz geändert werden. Das wäre viel zu aufwendig.
Dazu gibt es z.B. Durchführungsanweisungen oder untergeordnete Stellen bekommen einen Ermessensspielraum.
Darüber wie es hier ist zu urteilen steht mir nicht zu, dazu kenne ich mich zu wenig aus.
Aber klar ist, im Gesetzt ist nichts, bis ins Detail, geregelt!
 
Siehe oben!
Wie darf ich deine Smilyeinblendung verstehen? ICH will beileibe nicht die Säbel schwingen - sondern sachlich disskutieren! Muss ich das etwa als "Kriegserklärung" und Provokation auffassen?
 
Es steht nirgenwo konkret, wie vorzugehen ist. In einem Bundesland wird teilweise von Gemeidne zu Gemeinde anders vorgegangen.
 
 
@ Ela,
Gibt es etwas Neues bei dir? Wie geht es dir und vor allem deinem Sohn denn mittlerweile?
hat sich seine Angst gebessert?
 

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