So da der Thread "Mein Hund wurde totgebissen" nun geschlossen ist,werde ich die die es interessiert hier auf dem laufenden halten.
Also zur Zeit läuft der Hund an der Leine und trägt einen Maulkorb.
Ob dies nun dauerhaft ist weis ich leider nicht.
Ich selbst habe vom ordnungsamt nichts gehört
lg
Ela
Beruhigend zu lesen. Da die Nachbarn, wie du sie geschildert hast, mit Sicherheit nicht von selbst jetzt mit Leine und Maulkorb gehen, kann man ja wohl von einer entsprechenden Auflage des OA ausgehen. Diese zeitlich zu befristen, würde doch keinen Sinn machen? Ich kenne mich zwar in den diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht aus, aber wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, dann doch normalerweise wohl nicht auf Zeit??? Wie sollte das denn angehen, dass der Hund nach einer gewissen Frist nicht mehr gefährlich ist? Da gibt es doch kein Verfallsdatum?
Beruhigend zu lesen. Da die Nachbarn, wie du sie geschildert hast, mit Sicherheit nicht von selbst jetzt mit Leine und Maulkorb gehen, kann man ja wohl von einer entsprechenden Auflage des OA ausgehen. Diese zeitlich zu befristen, würde doch keinen Sinn machen? Ich kenne mich zwar in den diesbezüglichen Gepflogenheiten nicht aus, aber wenn der Hund als gefährlich eingestuft wurde, dann doch normalerweise wohl nicht auf Zeit??? Wie sollte das denn angehen, dass der Hund nach einer gewissen Frist nicht mehr gefährlich ist? Da gibt es doch kein Verfallsdatum?
Warum nicht?
seh ich auch soNein, das sollten wir auch nicht. Wenn du willst, kannst du ja zu dem Thema einen eigenen Fred aufmachen.
Wenn der Hund vom OA aus Leinen- und MK-Zwang hat, so muss er auch einen Wt machen. Und das so bald wie möglich. Das gehört dann stets zu der Auflage.
@ kitty-kyf.Was würde denn bitte auch ein WT bringen?
In einem WT muss ja auch nicht unbedingt die Verträglichkeit mit Artgenossen getestet werden. Wenn man nur testet wie freundlich es zu Menschen ist, dann besteht er den vielleicht und läuft dann wieder ohne alles rum.
Wäre ja das Ziel verfehlt, oder?