Leinenzwang in Baden Württemberg?

ManuelK

10 Jahre Mitglied
Oh man, jetzt versuche ich seit ner halben Stunde in der und der durchzublicken. Dort steht ja geschrieben dass man die Eigenschaften als "Kampfhund" widerlegen kann.
Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Den Wesenstest haben wir ja, aber was wird mit der "Amtlichen Feststellung" gemeint? Etwa der Schrieb den wir über das bestehen der Prüfung haben?

Und warum dann noch die Ausnahme von der Leinenpflicht für Hunde, der oben genannten Rassen, wenn sie doch garkeine Kampfhunde mehr sind?
4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und
3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde
sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter
Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel
auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind.
Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete
Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in
Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren
Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht
zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu
beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat.

Oh man, ich blick da nicht durch...
 
  • 2. Mai 2024
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Hi ManuelK ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi du solltest nicht versuchen in den Verordnungen eine Logik oder Sinn zu entdecken, das ist ein grosser Fehler den es gibt keine Logik oder Sinn in den Verordnungen.

Aus deinen Formulierungen kann ich aber keine Frage erkennen, aber ich vermute mal aufgrund es Titels das du über Leinenzwang was wissen willst.

Also in BaWü habe alle Liste1 und Liste 2 Hunde Leinenzwang mit und ohne Verhaltenstest.

Dein zuständiges OA kann aber eine Leinenbefreiung für dich gewähren, wenn du z. B. eine BH-Prüfung oder ähnliches hast.
 
Wie legolas schon erwähnte... es ist kein Sinn und Logik dahinter... ich habs aufgegeben danach zu suchen und an den entsprechenden Stellen nachzubohren...
Dein zuständiges OA kann aber eine Leinenbefreiung für dich gewähren, wenn du z. B. eine BH-Prüfung oder ähnliches hast.

Nunja, das ist pure Willkür und eine Frage wie groß die Ortschaft bzw. wir willig der Beamte bzw. wie gut man den kennt... :hallo:

Ich kenne einige Hunde, die trotz mehrfach BH und auch Teamtest (bestandener WT auch ganz klar) keine Leinenbefreiung erhalten haben, aber dann auch Hunde, die halt jemanden kennen bzw. da siehts ein Beamter, der die Hunde mag und die haben eine Befreiung, also völlig sinn- und Logikbefreit... :hallo:
 
Das weiss ich auch alles vom Hörensagen...

Aber was ist denn die Amtliche Fststellung?

Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Wenn ich diese Feststellung habe ist der Leinenzwang doch auch hinfällig, oder nicht?
 
Der Leinenzwang besteht generell auch nach ablegen des WT in BW. Nach erfolgreich absolviertem WT entfällt lediglich der Maulkorbzwang und die Kampfhundesteuer wird der Steuer eines "normalen" Hundes angeglichen.Es ist nur das Ermessen der zuständigen Ortsbehörde im eigenen Wohnort, ob der Leinenzwang ZUSÄTZLICH noch gestrichen wird oder nicht!Meine Ortsbehörde hat den Leinenzwang nicht gestrichen, d.h. für meine Süsse und mich:Viel radfahren im Sommer (natürlich mit Leine) und durch die Schneewehen kämpfen im Winter, ansonsten drohen akkute,schnell wachsende Fettpolster aufgrund unzureichender Bewegung.:lol:

LG Mallorquin
 
Der Leinenzwang besteht generell auch nach ablegen des WT in BW. Nach erfolgreich absolviertem WT entfällt lediglich der Maulkorbzwang und die Kampfhundesteuer wird der Steuer eines "normalen" Hundes angeglichen.Es ist nur das Ermessen der zuständigen Ortsbehörde im eigenen Wohnort, ob der Leinenzwang ZUSÄTZLICH noch gestrichen wird oder nicht!Meine Ortsbehörde hat den Leinenzwang nicht gestrichen, d.h. für meine Süsse und mich:Viel radfahren im Sommer (natürlich mit Leine) und durch die Schneewehen kämpfen im Winter, ansonsten drohen akkute,schnell wachsende Fettpolster aufgrund unzureichender Bewegung.:lol:

LG Mallorquin


STOPP

Das mit der Kampfhundesteuer kann in einigen Gemeinden so sein, in anderen ist es unabhängig von einem bestandenen Wesenstest ... bei uns selbst für "Liste 2" (s. §1 Abs. 3) Hunde, die gar keinen Wesenstest machen müssen, sondern schon so nicht Kampfhund sind.


Ich nehme an, du willst nach BaWü in Urlaub?

Dann würde ich mich an die Gemeinde des geplanten Urlaubsortes wenden.

Slltest du nach BaWü ziehen wollen, rate ich dir, dich an dem geplanten neuen Wohnsitz ganz genau zu erkundigen. Insebesondere Kampfhundesteuer ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ... ob es sie überhaupt gibt, für welche Hunde sie vereinnahmt wird und di Höhe. (Bei uns z.B. 480 Euro für alle Liste 1 und Liste 2 Hunde !!! , im Nachbarort gar keine Kampfhundetseuer!
 
Das weiss ich auch alles, aber WO!!! steht es denn?

Einstufung, Leinenzwang, Maulkorbzwang etc. findest in der PolVO gefH bzw. in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Findest du unter



Kampfhundesteuer in der Hundesteursatzung der jeweiligen Gemeinde, z.T. online, z.T. nur bei der Gemeinde erfragbar / einsehbar.
 
Es ist wirklich schön dass so viele Antworten, aber dann lest doch bitte auch den GESAMTEN Beitrag!
Ich habe selbst Auszüge aus der Verordnung zitiert...
DOCH WAS IST DIESE "AMTLICHE FESTSTELLUNG"?
Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Ich wohne schon seit einem Jahr in BaWü und zahle keine erhöhte Steuer, was hier aber nicht zur Debatte steht.
Zweite Frage nochmal in rot, damit nicht so viel unnützes, Beitrag aufblähendes, Zeug gepostet wird:
WO BITTE STEHT DASS ICH NACH DEM WESENSTEST LEINENZWANG HABE?
Bitte als Zitat einfügen...
Danke
 
Amtliche Feststellung ist der Verhaltenstest.


Leinepflicht steht hier:




(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2
und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie
gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am
Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden
kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich
entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen
 
Amtliche Feststellung ist der Verhaltenstest.


Leinepflicht steht hier:




(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2
und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie
gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am
Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden
kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich
entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen

Und ergänzend dazu steht ebenfalls in § 4

(6) Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine
Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz
3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder
unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden
werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
 
Es muss übrigens nicht sein, dass BaWü in anderen Bundesländern durchgeführte Verhaltensteste anerkennt.

Beim Verhaltenstest in BaWü gilt außerdem, dass er im Normalfall nur ein einziges mal absolviert werden kann. Fällt der Hund durch, wird er automatisch als Kampfhund eingestuft.
 
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