Oh man, jetzt versuche ich seit ner halben Stunde in der
und der
durchzublicken. Dort steht ja geschrieben dass man die Eigenschaften als "Kampfhund" widerlegen kann.
Und warum dann noch die Ausnahme von der Leinenpflicht für Hunde, der oben genannten Rassen, wenn sie doch garkeine Kampfhunde mehr sind?
Oh man, ich blick da nicht durch...
Den Wesenstest haben wir ja, aber was wird mit der "Amtlichen Feststellung" gemeint? Etwa der Schrieb den wir über das bestehen der Prüfung haben?Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Und warum dann noch die Ausnahme von der Leinenpflicht für Hunde, der oben genannten Rassen, wenn sie doch garkeine Kampfhunde mehr sind?
4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat.
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und
3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde
sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter
Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel
auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind.
Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete
Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in
Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren
Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht
zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu
Oh man, ich blick da nicht durch...