Lärmbelästigung durch Hundezuchtanlage

merlin

20 Jahre Mitglied
Lärmbelästigung durch Hundezuchtanlage

Es gibt Videobänder, Messprotokolle, sogar Aufzeichnungen von Diktiergeräten. Aber wer das Bellen, Jaulen, Winseln und Kläffen hören will, das von der neuen Hillerser Hundezuchtanlage herüberschallt zur Osterhoop-Siedlung, braucht eigentlich nur ein Fenster zu klappen. Die Siedler, die nichts weiter wollen als ihre Ruhe, klappen ihre Fenster kaum noch. Sie können es nicht mehr hören. Seit September sind sie auf den Hund gekommen, als es mit der Zuchtanlage für Schäferhunde "von der Vosshöhle" 300 Meter vor ihrer Haustür begann. Ihre Verzweiflung richtet sich gleichermaßen gegen Johann Schinka und Tochter Jennifer als Betreiber der Anlage und gegen das Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn als Genehmigungsbehörde.

Den Schinkas indes scheint kein Vorwurf zu machen zu sein. Sie haben alle Voraussetzungen erfüllt - gewerbe-, tierschutz-, bau- und planungsrechtlich. Das hat der Meinersener Ordnungsamtsleiter Eckhard Montzka Stück für Stück nachgeprüft. Einzig der Hundeausbildungsplatz, etwa 1500 des 4000 Quadratmeter großen Anwesens, ist nicht genehmigt. Die ausdrückliche Nutzungsuntersagung durch den Landkreis sollte Freitag noch verschickt werden.

Um so mehr quält die mittlerweile in einer Bürgerinitiative vereinten Siedler die Frage, wie der Landkreis das Projekt überhaupt genehmigen konnte, ohne vorher die Lärmfrage zu klären. Klaus Winter hat auf seiner Terrasse bis zu 70 Dezibel gemessen. Selbst das Umweltamt des Landkreises kam noch auf 66 Dezibel. Erlaubt sind im Wohngebiet 40 Dezibel, tagsüber 55.

Bauordnungsamtsleiter Volker Posiadly räumte Freitag ein, sein Amt habe das Ausmaß der Lärmbelästigung "einfach nicht erwartet". Andererseits spielten bei den Anwohnern "immer auch subjektive Empfindungen mit".

Weil die bisherigen Erhebungen als nicht repräsentative Einzelmessungen und juristisch nicht verwertbar gelten, wird der Landkreis nun auf Vermittlung des Hillerser Bürgermeisters und SPD-Kreistagsfraktionschefs Detlef Tanke, der den lärmgeplagten Bürgern den Weg zu Oberkreisdirektor Dr. Klaus Lemke ebnete, auf eigene Kosten für rund 5000 Mark ein Schallgutachten in Auftrag geben. "Dazu holen wir derzeit Angebote ein. Außerdem müssen wir mit den Ingenieuren über die Vorgehensweise verhandeln", begründete Posiadly die Verzögerung.

Bestätigte das Schallgutachten die Messwerte, müsste die Behörde nachträgliche Auflagen für passiven Lärmschutz am Großzwinger verhängen.

Möglicherweise zeichnet sich auch eine örtliche Verhandlungslösung ab. Am Donnerstag gab es erstmals eine Aussprache zwischen Werner Eggers-Glüß als Vertreter der Betroffenen und Züchter Johann Schinka. Ergebnis ist unter anderem, dass Schinka einen Sichtschutz vor der Käfigzeile errichten will, damit die Hunde nicht durch kleinste Wahrnehmungen zum Anschlagen gereizt werden.

Bislang genügt schon ein Spaziergänger, um die akustische Vorhölle in der Vosshöhle zu entfesseln. Welches Inferno tobt, wenn statt der acht belegten erst alle 21 genehmigten oder die insgesamt 38 geplanten Zwinger in Betrieb sind, wollen sich die Hillerser lieber nicht ausmalen.

"Und wir sind beileibe keine Hundehasser", betont Klaus Winter, der selbst gleich drei hat. Weil es bis Donnerstag keine Gesprächsbasis mit den Schinkas zu geben schien, hat sich die Bürgerinitiative vorsichtshalber auf den formalen Behördenweg gemacht, offiziell Widerspruch gegen die Baugenehmigung des privilegierten Projekts im Außenbereich eingelegt.

Dass die Bürgerinitiative Informationen gesammelt hat, nach denen der Züchter schon vor der Genehmigung gebaut und mit seinem früheren Betrieb in Vollbüttel angeblich "massiven Ärger bekommen" hat, bleibt dabei zweitrangig. Vor allem empört es die Hillerser, mit welcher Chuzpe die Bauverwaltung schutzbedürftige öffentliche Belange, die laut Baugesetzbuch ausdrückliches Genehmigungskriterium sind, ignoriert. Und die Reaktionen der Behörde auf Bürgeranliegen nennt Hans-Jürgen Döweling schlicht "nassforsch". Dem Argument der Hillerser, ihren Immobilien drohe Wertverlust bis zur Unverkäuflichkeit, soll ein Kreismitarbeiter entgegnet haben, es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, für einen Wertzuwachs zu sorgen. Dass die Kreisverwaltung die Bürger zudem auf den Klageweg verweist, halten sie gleichermaßen für einen Affront wie für entlarvend. Denn nachdem die Bauverwaltung die Hundezuchtanlage einmal genehmigt hat, dürfte sie an Einschränkungen kaum noch Interesse haben, weil der Investor sie im Zweifelsfall wohl regresspflichtig machen könnte.
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  • 29. April 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Eine Hundezuchtanlage? Also Massentierhaltung von Hunden? Und alles tierschutzmäßig ok? Wer soll denn das glauben?

Kai
 
38 Zwinger, wohl alle für Zuchthündinnen?
Das ist keine Zucht, das ist Vermehrung!
Dabei dürfen die im SV doch ihre armen Hündinnen schon 2 x im Jahr belegen. Nur wenn die Hündin über 8 Welpen hat, muß 1 Hitze ausgesetzt werden.

Erwarten die SV´ler auf Grund der HVO´s jetzt eine so gute Absatzmöglichkeit für ihre Welpen?

Sowas von Massenzucht gehört verboten!

Gruß
tessa
 
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