Kiara : Was ist Sie ?

Gisby

10 Jahre Mitglied
Wie manche ja wissen, kommt Kiara ja morgen mit ihren Babys zu mir.

Kiara wird im TH als Staffordshire-Boxer-Mischling angegeben.


Nun meine Fragen:

1. Was muß man als Halter für Vorrausetzungen erfüllen, wenn man sie adoptieren würde ?

2. Wie sieht es mit ihren Babys aus, ab wann kann man sagen, was da drin ist und wenn ihre Mutter ein Anlagehund ist, sind sie es bis zur Feststellung auch?

3. Ist sie ein Anlagehund.?



Kenn mich mit den Gesetzen und Verordnungen, bei dieser Sache so gar nicht aus.
Aber hier sind ja genug Profis :hallo::hallo:


LG BIrgitt
 
  • 4. Mai 2024
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Rosi kann dir aber auch alle Fragen beantworten
 
Bei den babys kenn ich mich leider nicht aus, aber ich mein, da gibt´s ne Ausnahme zur Leinen-und Maulkorbpflicht bis zum 18. Monat.

Nicht ganz ;)

Bis zum 6ten Monat Maulkorb und Leinenbefreiung
Ab dem 6ten Monat bis zum 2ten Lebensjahr Maulkorb und Leinenbefreiung NUR mit Ausnahmegenehmigung und diese bekommst du nur wenn du eine Junghundausbildung absolvierst in einer Hundeschule die vom OA anerkannt wird (alle werden nicht anerkannt :unsicher:) und diese MUSST du regelmässig bis zum 2ten Lebensjahr besuchen....

Die Ausnahmegenehmigung wird zwar ausgestellt bis zum 2ten Lebensjahr aber das OA kann jederzeit eine Bescheinigung anfordern das sich dein Hund noch in der Ausbildung befindet, wenn du nach der Austellung der Ausnahmegenehmigung die HuSchu verlässt wird diese Ausnahmegenehmigung wieder eingezogen.

Zwischen dem 18ten Monat und 2ten Lebensjahr dann Wesenstest.
 
Wie manche ja wissen, kommt Kiara ja morgen mit ihren Babys zu mir.

Kiara wird im TH als Staffordshire-Boxer-Mischling angegeben.


Nun meine Fragen:

1. Was muß man als Halter für Vorrausetzungen erfüllen, wenn man sie adoptieren würde ?

2. Wie sieht es mit ihren Babys aus, ab wann kann man sagen, was da drin ist und wenn ihre Mutter ein Anlagehund ist, sind sie es bis zur Feststellung auch?

3. Ist sie ein Anlagehund.?



Kenn mich mit den Gesetzen und Verordnungen, bei dieser Sache so gar nicht aus.
Aber hier sind ja genug Profis :hallo::hallo:


LG BIrgitt

Als Pflegestelle musst Du die gleichen Bedingungen erfüllen (gesetzlich) wie als Übernehmerin. Deswegen irritieren mich Deine Fragen irgendwie ... :verwirrt:
 
Bei den babys kenn ich mich leider nicht aus, aber ich mein, da gibt´s ne Ausnahme zur Leinen-und Maulkorbpflicht bis zum 18. Monat.

Nicht ganz ;)

Bis zum 6ten Monat Maulkorb und Leinenbefreiung
Ab dem 6ten Monat bis zum 2ten Lebensjahr Maulkorb und Leinenbefreiung NUR mit Ausnahmegenehmigung und diese bekommst du nur wenn du eine Junghundausbildung absolvierst in einer Hundeschule die vom OA anerkannt wird (alle werden nicht anerkannt :unsicher:) und diese MUSST du regelmässig bis zum 2ten Lebensjahr besuchen....

Die Ausnahmegenehmigung wird zwar ausgestellt bis zum 2ten Lebensjahr aber das OA kann jederzeit eine Bescheinigung anfordern das sich dein Hund noch in der Ausbildung befindet, wenn du nach der Austellung der Ausnahmegenehmigung die HuSchu verlässt wird diese Ausnahmegenehmigung wieder eingezogen.

Zwischen dem 18ten Monat und 2ten Lebensjahr dann Wesenstest.
ist nicht ganz richtig. Man kann mit dem Hund eine vorläufige Verhaltensprüfung absolvieren, nennt sich: vorläufige Beurteilung. Besteht der Hund diese ist er für einen gewissen Zeitraum befreit. Mit 15 Mon kann man dann die "richtige" Verhaltensprüfung ablegen.
Für Beides ist aber keine Hundeschule erfolderlich ;).
 
Bei den babys kenn ich mich leider nicht aus, aber ich mein, da gibt´s ne Ausnahme zur Leinen-und Maulkorbpflicht bis zum 18. Monat.

Nicht ganz ;)

Bis zum 6ten Monat Maulkorb und Leinenbefreiung
Ab dem 6ten Monat bis zum 2ten Lebensjahr Maulkorb und Leinenbefreiung NUR mit Ausnahmegenehmigung und diese bekommst du nur wenn du eine Junghundausbildung absolvierst in einer Hundeschule die vom OA anerkannt wird (alle werden nicht anerkannt :unsicher:) und diese MUSST du regelmässig bis zum 2ten Lebensjahr besuchen....

Die Ausnahmegenehmigung wird zwar ausgestellt bis zum 2ten Lebensjahr aber das OA kann jederzeit eine Bescheinigung anfordern das sich dein Hund noch in der Ausbildung befindet, wenn du nach der Austellung der Ausnahmegenehmigung die HuSchu verlässt wird diese Ausnahmegenehmigung wieder eingezogen.

Zwischen dem 18ten Monat und 2ten Lebensjahr dann Wesenstest.
ist nicht ganz richtig. Man kann mit dem Hund eine vorläufige Verhaltensprüfung absolvieren, nennt sich: vorläufige Beurteilung. Besteht der Hund diese ist er für einen gewissen Zeitraum befreit. Mit 15 Mon kann man dann die "richtige" Verhaltensprüfung ablegen.
Für Beides ist aber keine Hundeschule erfolderlich ;).

Gibt es da vielleicht einen Unterschied zwischen Kat 1 und 2???
Weil mir wurde nie etwas von einer vorläufigen Verhaltensprüfung gesagt, weder von mehreren Tierheimen noch vom OA...
nur das was ich gesagt hatte ??? Junghundausbildung / Wesenstest FRÜHESTENS mit 18 Monaten
 
nein, kein Unterschied bei §3 oder §10 Hunden.

Leverkusen bietet das zB an, die Befreiung gilt natürlich NRW weit ;)
Da kannst du dich gerne informieren, wenn du Interesse hast - die sind sehr nett :hallo:
 
Danke für den Link ;) Ist mir total neu....

Aber meine hat ne vorrübergehende Befreiung aber durch die Junghundausbildung... da wir eh weiterhin in die HuSchu gehen passt das schon ;)
 
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