Kempen - Kampfhund attackiert Yorkshire Terrier

Der Kommentar vom Yorkie Halter ist interessant.... Normalerweise ist immer der "böse" Hund Schuld. Hier soll nun die Polizei gelogen haben, gemäss Halter des kleineren Hundes....
Ich hoff jetzt mal, die Version der Polizei stimmt und natürlich das es der Yorkie überlebt.
 
Kleine Hunde dürfen hier in Seitenstraßen, und kleinen Wegen, auf denen kein großer Publikumsverkehr ist, unangeleint geführt werde. Das gilt aber nicht für Parkanlagen, Grünflächen etc. Das Amt weiß aber oft selber nichts von dieser Regelungen bzw. damit ordentlich umzugehen.

Unabhängig dieser Regelungen, hat aber auch der Yorkiehalter dafür zu sorgen, dass sein Hund unter Kontrolle ist. Das scheint hier so oder so nicht der Fall gewesen zu sein.

Und damit wären wir wieder mal beim Thema. Als dackelhalter käme ich nie auf die Idee, meinen Gustav irgendwo unangeleint herumlaufen zu lassen, wo die Gefahr besteht, dass er auf andere Hunde trifft und ich das nicht kontrollieren kann. Wenn mir das passiert wäre, was den Yorkiehaltern passiert ist, würde ich mir selber die Schuld und Verantwortung dafür geben. Was können ander Halter und Hunde dafür, wenn meiner todesmutig dort hinrennt?

Die Yorkiehalter gehören aber vielleicht zu den Leuten, die ihre Hunde nicht kontrollieren und einem vom Weitem zurufen "beißt der"? Und einem sagen: "bitte passen sie auf".
 
Wozu eigentlich Wesenstest und Sachkundenachweis,wenn man sich nicht darauf verlassen kann ? :albern::gruebel:
 
Bin jetzt aber nicht so firm, beim hier geltenden Landeshundegesetz!
Hat die Dogge den hier, trotz Wesenstest etc. Leinenpflicht?

Wenn dort Leinenzwang herrschte, haben beide einen Fehler gemacht.

Ich habe mir daraufhin grade mal das Landeshundegesetz NRW zur Brust genommen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen Fall des §11 Abs.6 handeln muss. Dieser unterscheidet nicht zwischen "gefährlichen" und "harmlosen", sondern zwischen großen und kleinen Hunden.


(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt[/LEFT]
entsprechend.


Da meine unter 40 cm sind darf ich sie in Viersen (ca.10 km von Kempen) ohne Leine führen.
Aber...vor Jahren bin ich mal am Marktplatz angehalten worden und da hieß es, das ich anleinen solle, weil zu viel Publikumsverkehr. Mir wurde erklärt, das ich es zwar nicht grundsätzlich brauche, aber es an belebten Plätzen auch bei kleinen Hunden gewünscht wird.
Jetzt kann ich allerdings nicht sagen, ob die Sheriffs da das Landeshundegesetz falsch ausgelegt haben, oder ob die Stadt Viersen noch zusätzliche Regelungen hat.​
 
Ich vermeide auch möglichst Begegnungen mit diesen " Kleinstkampfhunden":D
Ein mittelgroßer Mischling hat meinen "Schatzi" mal so attakiert, daß er sich nicht mehr anders zu helfen wußte als sich draufzuwerfen. :lol:
Wenn er seine 42 kg auf einen Yorkie schmeisst mag ich gar nicht darüber nachdenken was passiert. Werden wir dann auch bestraft? Er hat doch nicht gebissen.
LG
Anne
 
Wozu eigentlich Wesenstest und Sachkundenachweis,wenn man sich nicht darauf verlassen kann ? :albern::gruebel:

Warum fragst Du das? Weil ein Hund einen anderen beißt, wenn dieser zu ihm kommt und dieser sein Spielzeug gefährdet sieht? Oder weil ein großer Hund einen kleinen verletzt, wenn er ihn beißt?
 
Landeshundegesetz NRW zur Brust genommen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen Fall des §11 Abs.6 handeln muss. Dieser unterscheidet nicht zwischen "gefährlichen" und "harmlosen", sondern zwischen großen und kleinen Hunden.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt

entsprechend.

CorneliaT schrieb:
Da meine unter 40 cm sind darf ich sie in Viersen (ca.10 km von Kempen) ohne Leine führen.
Aber...vor Jahren bin ich mal am Marktplatz angehalten worden und da hieß es, das ich anleinen solle, weil zu viel Publikumsverkehr. Mir wurde erklärt, das ich es zwar nicht grundsätzlich brauche, aber es an belebten Plätzen auch bei kleinen Hunden gewünscht wird.

In deinem Fall handelte es sich nicht um §11, sondern wohl um §2 Abs.2. Der gilt für alle Hunde.

(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
 
Wenn der andere Halter keinen Schaden hat, übernimmt die Versicherung aber nur die Haelfte des Schadens. So gerade mir passiert. Harpo wurde gebissen. Beide Hunde frei. Harpo hat dem anderen Hund nix getan. Die Versicherung des a deren Halters hat diesem aber nur die Haelfte unserer TA-Kosten erstattet. Die Begruendung war wohl, dass meiner auch nicht angeleint war und ich somit bewusst eine eventuelle Gefaehrdung eingegangen waere.
 
Wenn der andere Halter keinen Schaden hat, übernimmt die Versicherung aber nur die Haelfte des Schadens. So gerade mir passiert. Harpo wurde gebissen. Beide Hunde frei. Harpo hat dem anderen Hund nix getan. Die Versicherung des a deren Halters hat diesem aber nur die Haelfte unserer TA-Kosten erstattet. Die Begruendung war wohl, dass meiner auch nicht angeleint war und ich somit bewusst eine eventuelle Gefaehrdung eingegangen waere.

Das könnte stimmen (Wird wohl in Österreich nicht anders sein?). Bei meinem Fall vor Kurzem war mein Yorkie an der Leine, der grosse Hund der meinen gebissen hat war frei. Es gab keine Probleme mit der Versicherung. Jetzt hängt der immer an der Leine übrigens...
 
Wenn der andere Halter keinen Schaden hat, übernimmt die Versicherung aber nur die Haelfte des Schadens. So gerade mir passiert. Harpo wurde gebissen. Beide Hunde frei. Harpo hat dem anderen Hund nix getan. Die Versicherung des a deren Halters hat diesem aber nur die Haelfte unserer TA-Kosten erstattet. Die Begruendung war wohl, dass meiner auch nicht angeleint war und ich somit bewusst eine eventuelle Gefaehrdung eingegangen waere.

Dann hängt es wohl von der Versicherung ab... bei Lucky haben sie damals alles gezahlt, ohne wenn und aber.
(und wenn nicht hätte ich die restlichen 40€ draufgelegt, ich hoffe, du hast den Rest dann auch vom Halter bekommen)
 
Wenn der andere Halter keinen Schaden hat, übernimmt die Versicherung aber nur die Haelfte des Schadens. So gerade mir passiert. Harpo wurde gebissen. Beide Hunde frei. Harpo hat dem anderen Hund nix getan. Die Versicherung des a deren Halters hat diesem aber nur die Haelfte unserer TA-Kosten erstattet. Die Begruendung war wohl, dass meiner auch nicht angeleint war und ich somit bewusst eine eventuelle Gefaehrdung eingegangen waere.

Als ob ein abgeleinter Hund gefährdeter wäre, gebissen zu werden, als ein angeleinter.
 
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