Kempen - Kampfhund attackiert Yorkshire Terrier

Wenigstens mal ein relativ sachlicher Artikel im weiteren Verlauf
 
Sowas ähnliches habe ich selber mit einem meiner Yorkies (4kg) erlebt vor 1,5 Monaten. Es war aber kein Listenhund, sondern ein Mischling mit ca. 18kg. Die Verletzungen waren nicht so schlimm wie in dem Fall (mussten "nur" dreimal zu TA), aber dafür hat unser Yorkie jetzt ein Trauma und schreit hysterisch bei einigen großen Hunden. Das ist das grösste Problem das wir jetzt haben.
Aber der Besitzer des Hundes war sehr entgegenkommend und verständnisvoll, hat sich 1000fach entschuldigt, usw. (Auch sowas gibt es heutzutage noch!)
 
Aber der Besitzer des Hundes war sehr entgegenkommend und verständnisvoll, hat sich 1000fach entschuldigt, usw. (Auch sowas gibt es heutzutage noch!)

So gehört sich das ja auch, alles andere ist asig...

Aber hier war der Halter ja auch so anständig nicht abzuhauen, wie das scheinbar in Mode kommt:unsicher:

Naja, und ansonsten ist es halt das typische Winzhundproblem, ein normal großes Tier hätte wahrscheinlich ne kleinere Fleischwunde:(
Ich weiß schon, wieso ich die meide...
 
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.

Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.

Kann mir das jemand erklären ?

Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?
 
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.

Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.

Kann mir das jemand erklären ?

Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?

Mmmmhhhh!

Wohl weil Hunde sich, in Deutschland, nicht mehr wie Hunde benehmen dürfen?:gruebel::kp:
 
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.

Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.

Kann mir das jemand erklären ?

Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?

Mmmmhhhh!

Wohl weil Hunde sich, in Deutschland, nicht mehr wie Hunde benehmen dürfen?:gruebel::kp:

Nein, deswegen „Es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, weil der Kampfhund nicht angeleint war.“
 
Ich finde den Bericht nicht so sachlich, wie er sein müsste, aber sachlicher als viele andere Berichte, die man sonst zu sehn bekommt.

Die Aussage mit dem Kind, dass auch an Stelle des Hundes hätte gebissen werden können und dass die Halterin froh ist, dass ihr Sohn nicht verletzt wurde, kann man sich als seriöse Zeitung sparen.

Generell kann man sich solche Berichte sparen. Hier wird davon berichtet, dass sich zwei Hunde gestritten haben und der größere Hund den anderen verletzt hat.

Das ganze ist wie immer nur durch das Wort "Kampfhund" interessant für die Leser. Dass in Kempen und Umgebung, wie auch sons in Deutschland immer wieder mal Verletzungen entstehen, wenn sich Hunde beißen, interessiert sonst auch keinen.

Aber wir nähern uns den Ferien und da darf man wieder vermehrt auf solche Nachrichten warten.
 
Kann mir das jemand erklären ?

Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?

Mmmmhhhh!

Wohl weil Hunde sich, in Deutschland, nicht mehr wie Hunde benehmen dürfen?:gruebel::kp:

Nein, deswegen „Es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, weil der Kampfhund nicht angeleint war.“

Die Anzeige gibt es mit Sicherheit deshalb, weil der Hund eine. Anderen gebissen und verletzt hat. Wäre der Hund angeleint gewesen, hätte der Halter ebenfalls mit einem Anzeige zu rechnen.

Natürlich stellt sich der Halter durch das Nichtanleinen, was bereits ein Verstoss gegen die Verordnungen darstellt, erheblich schlechter dar, als wenn der Hund angeleint gewesen wäre.

Warum man als Halter eines Listenhundes solche Risiken eingeht, werde ich nie begreifen.
 
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.

Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Kann mir das jemand erklären ?

Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?

Der Hund hat trotz Wesenstest einen anderen Hund attackiert ,der Halter hat sich obwohl Sachkundeausweis nicht entsprechend seiner Sachkunde verhalten,und somit haben beide gegen das Landeshundegesetz verstoßen.;);):lol:
 
Der Übergriff wurde von den Polizisten aber anders protokolliert als von Jutta Zigan geschildert: „Der Terrier soll auf den Kampfhund zugelaufen sein.

Der war aber wohl auch nicht angeleint!
Bin jetzt aber nicht so firm, beim hier geltenden Landeshundegesetz!
Hat die Dogge den hier, trotz Wesenstest etc. Leinenpflicht?

Versicherungstechnisch hieße es jetzt halbe-halbe!
 
TTE schrieb:
Die Verletzungen waren nicht so schlimm wie in dem Fall (mussten "nur" dreimal zu TA), aber dafür hat unser Yorkie jetzt ein Trauma und schreit hysterisch bei einigen großen Hunden.

Was, wenn man Pech hat, dann als Unerzogenheit / fehlende Sozialisierung etc.pp. des Hundes ausgelegt wird...
 
Bei uns hätte sich die Regionalzeitung den Begriff "Kampfhund" verkneifen müssen. Hier ist er keiner.
Ich meide solche Kleinsthunde auch.
 
Das ist auch ein Problem der Größenunterschiede. Yorkie gegen Dogo ist natürlich klar, wer die besseren Karten hat. Trotzdem sind es aber zwei Hunde.

Eigentlich eine Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden, wie sie immer vorkommen kann. Durch den Größenunterschied aber eben ein großes Problem.

Wenn dort Leinenzwang herrschte, haben beide einen Fehler gemacht.
 
Bin jetzt aber nicht so firm, beim hier geltenden Landeshundegesetz!
Hat die Dogge den hier, trotz Wesenstest etc. Leinenpflicht?

Wenn dort Leinenzwang herrschte, haben beide einen Fehler gemacht.

Ich habe mir daraufhin grade mal das Landeshundegesetz NRW zur Brust genommen und bin zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen Fall des §11 Abs.6 handeln muss. Dieser unterscheidet nicht zwischen "gefährlichen" und "harmlosen", sondern zwischen großen und kleinen Hunden.


(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt​
entsprechend.
 
Nein, deswegen „Es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, weil der Kampfhund nicht angeleint war.“

Aah, das hatte ich überlesen.

Wobei das Ergebnis wahrscheinlich das gleiche gewesen wäre, wenn es stimmt, das der kleine angelaufen kam. (Außer man hätte ihn weggetreten :eg:)
 
Moin.


(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt
entsprechend.

Steht da auch irgendwo definiert, was "große" Hunde sind?

Gruß apollo
 
Moin.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt

entsprechend.

Steht da auch irgendwo definiert, was "große" Hunde sind?

Gruß apollo

edit: ja, in Absatz 1. Hunde ab 40cm Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20kg.
 
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