Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können. [/LEFT]