(Kampf-)Hund aus anderem Bundesland hüten

Buck the Dog

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wie verhält es sich eigentlich, wenn man den Hund einer Verwandten hütet, der in "seinem" Heimatort und Bundesland (BaWü) nicht als "gefährlicher Hund" gilt (Staffordshire Bullterrier), in meiner Stadt aber schon?

Was würde passieren, wenn man Ordnungsamt (oder wer immer sich da zuständig fühlt...) Kontrolliert würde?
 
  • 2. Mai 2024
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Hi Buck the Dog ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der vorübergehende Halter bzw. der, der ihn ausführen will, muss ein einwandfreies Führungszeugnis und den Sachkundenachweis vorweisen können.
Es gelten immer die Bestimmungen, wo der Hund sich aufhält. Der Hund muss hier in NRW mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden.
 
In Hessen brauchst Du den Sachkundenachweis, um den Hund ausführen zu dürfen. Dieser ist nur für diesen einen Hund gültig.
 
Es ist so, wie Aymee schreibt. Es kommt immer auf das Gesetz an, das in dem Besuchs-Bundesland gilt.
 
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@Crabat Wenn du die Bedrohte fragst (Verwandtschaft von Bekanntschaft), dann reicht das ganz sicher aus. Die glaubte kurz, ihr letztes Stündlein sei gekommen und fragte uns, ob der Pitbull oder was auch immer die Scheibe wohl hätte kaputtkriegen können. Ich war tatsächlich auch überrascht...
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