Der könnte sich wenigstens schützen...so muss man einfach hoffen,das nicht der nächste Jäger einen vermeidlich wildernden Schäferhund abknallt und einfach tot im Wald liegen lässt.
Das ist ja ne geradezu hirnrissige Rechtslage. Das OA darf nicht einfach Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang erlassen, sondern ohne Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde darf der Hund gar nicht ausgeführt werden. Das darf ja wohl nicht wahr sein.
Was denkt man sich, wenn man so eine...