Husky beißt Katze tot
Vorwurf: Hund war nicht angeleint
NIEDER-KAINSBACH (est). Bereits am Sonntag hat in Nieder-Kainsbach ein freilaufender Husky eine Hauskatze tot gebissen, die ihren Besitzern beim Spaziergang nachgelaufen war. Die Familie, ein Paar mit einem fünfjährigen Sohn, war selbst mit einem allerdings angeleinten Mischlingshund unterwegs. Passanten hatten sich noch kurz vor der tödlichen Attacke über das traute Miteinander von Familienhund und Katze gewundert.
Eine Anzeige bei der Polizei in Höchst rief die Ermittler auf den Plan. Nach ihrer Einschätzung stellt das Verhalten des Hundebesitzers einen Verstoß gegen die Kreisverordnung über das Halten von Hunden dar. Nun wird der Besitzer des Huskys Gelegenheit bekommen, sich im Zuge eines Bußgeldverfahrens zu dem Vorwurf zu äußern. Dann entscheidet die Kreisverwaltung, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld gegen den Beschuldigten verhängt wird.
Unabhängig davon ist die ebenfalls von dem Vorfall unterrichtete Gemeinde Brensbach aktiv. Auf Anfrage verwies Bürgermeister Hans-Georg Stosiek auf eine Satzung der Kommune. Diese gibt ihr die Handhabe, vorsorglich Leinen- und Maulkorbzwang anzuordnen. Die Katze fand ihr jähes Ende aber im Außenbereich der Gemeinde, „dort hätte der Husky angeleint sein müssen“ (Stosiek).
Der Husky-Besitzer hielt seinen Hund nach dem Angriff fest, bestrafte ihn aber nicht, wie die Geschädigten betonten. Immerhin habe er ihnen gegenüber sein Bedauern ausgedrückt. Sie wollen jedoch erreichen, dass ähnliche Vorfälle für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Vorwurf: Hund war nicht angeleint
NIEDER-KAINSBACH (est). Bereits am Sonntag hat in Nieder-Kainsbach ein freilaufender Husky eine Hauskatze tot gebissen, die ihren Besitzern beim Spaziergang nachgelaufen war. Die Familie, ein Paar mit einem fünfjährigen Sohn, war selbst mit einem allerdings angeleinten Mischlingshund unterwegs. Passanten hatten sich noch kurz vor der tödlichen Attacke über das traute Miteinander von Familienhund und Katze gewundert.
Eine Anzeige bei der Polizei in Höchst rief die Ermittler auf den Plan. Nach ihrer Einschätzung stellt das Verhalten des Hundebesitzers einen Verstoß gegen die Kreisverordnung über das Halten von Hunden dar. Nun wird der Besitzer des Huskys Gelegenheit bekommen, sich im Zuge eines Bußgeldverfahrens zu dem Vorwurf zu äußern. Dann entscheidet die Kreisverwaltung, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld gegen den Beschuldigten verhängt wird.
Unabhängig davon ist die ebenfalls von dem Vorfall unterrichtete Gemeinde Brensbach aktiv. Auf Anfrage verwies Bürgermeister Hans-Georg Stosiek auf eine Satzung der Kommune. Diese gibt ihr die Handhabe, vorsorglich Leinen- und Maulkorbzwang anzuordnen. Die Katze fand ihr jähes Ende aber im Außenbereich der Gemeinde, „dort hätte der Husky angeleint sein müssen“ (Stosiek).
Der Husky-Besitzer hielt seinen Hund nach dem Angriff fest, bestrafte ihn aber nicht, wie die Geschädigten betonten. Immerhin habe er ihnen gegenüber sein Bedauern ausgedrückt. Sie wollen jedoch erreichen, dass ähnliche Vorfälle für die Zukunft ausgeschlossen werden.