Hundehalter schlug mit Leine zu/Bewährungsstrafe

wuschel

Kölnische Rundschau vom 25.04.01

Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
Hundehalter schlug mit der Leine zu


Ein Einzelrichter am Amtsgericht hat gestern den 30-jährigen Halter eines Dobermann-Rüden wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und als Bewährungsauflage zu einer Geldbuße von 500 Mark verurteilt. Der Hundehalter hatte den Dobermann am 6. Mai letzten Jahres trotz Verbotsschilder unangeleint im Volksgarten umherlaufen lassen. Als der Hund auf einen viereinhalb Jahre alten Jungen zulief, stürzte dieser vor Schreck von seinem Fahrrad und schlug sich das Knie auf.

Als der 38-jährige Vater des Jungen den Hundehalter höflich aufforderte, das Tier anzuleinen, reagierte der 30-Jährige ohne jeden Anlass aggressiv und schlug mit der Hundeleine dermaßen brutal auf den Vater des gestürzten Kindes ein, dass er ihm den Daumen brach. Erst hinzukommende Passanten konnten ein weiteres Ausufern des Übergriffs verhindern.

Amtsrichter Ulrich Haarmann wertete die Aussage des Hundehalters, er habe sich von dem Vater bedroht gefühlt, als reine Schutzbehauptung. "Hier ist wild drauflos geschlagen worden", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vater des Vierjährigen, der als Nebenkläger am Prozess teilgenommen hatte, will nach Angaben seines Anwalts nun noch auf dem zivilen Rechtsweg gegen den Hundehalter wegen Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes vorgehen.
 
  • 6. Mai 2024
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Seltsam ... den Bericht habe ich heute im Kölner Stadtanzeiger gelesen (allerdings stand dort nicht, wann es passiert ist).

Einen Satz möchte ich euch aber nicht vorenthalten:
"Im Volksgarten ist das Anleinen von Hunden Pflicht ... Trotzdem hatte der Besitzer eines sechs Monate alten Dobermanns das Tier frei laufen lassen und prompt hatte es einen dreijährigen Jungen auf dem Fahrrad angefallen."

Anscheinend schaut sich der Stadtanzeiger von seinem Ableger EXPRESS zuviel ab. Das dürfte wieder viele Hundehasser in ihrer Meinung bestätigen: "Siehste, egal wie alt die sind - die sind immer Killer!"

Sabine
 
Hallo Sabine,

die Kölnische Rundschau gehört zu mindestens 25 % (vielleicht inzwischen auch schon mehr) dem Verlag Dumont-Schauberg, der 100 % vom Kölner Stadtanzeiger und vom Kölner Express hält. Eigentlich steht in allen drei Zeitungen immer dasselbe, selbst die Überschriften und Texte sind teilweise zumindest im Wirtschafts- und Politikbereich völlig identisch.

gruß wuschel
 
Mich irritiert nur das Datum etwas. In der Rundschau ist der Vorfall letztes Jahr passiert, im Stadtanzeiger wird er als aktuell hingestellt.
Wahrscheinlich sind die Futzis etwas mit den Daten durcheinander gekommen (sechs Monate Bewährung, 6. Mai, sechs Monate alter Dobermann - selbst beim Alter des Kindes stimmt nichts).

Sabine
 
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