wuschel
Kölnische Rundschau vom 25.04.01
Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
Hundehalter schlug mit der Leine zu
Ein Einzelrichter am Amtsgericht hat gestern den 30-jährigen Halter eines Dobermann-Rüden wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und als Bewährungsauflage zu einer Geldbuße von 500 Mark verurteilt. Der Hundehalter hatte den Dobermann am 6. Mai letzten Jahres trotz Verbotsschilder unangeleint im Volksgarten umherlaufen lassen. Als der Hund auf einen viereinhalb Jahre alten Jungen zulief, stürzte dieser vor Schreck von seinem Fahrrad und schlug sich das Knie auf.
Als der 38-jährige Vater des Jungen den Hundehalter höflich aufforderte, das Tier anzuleinen, reagierte der 30-Jährige ohne jeden Anlass aggressiv und schlug mit der Hundeleine dermaßen brutal auf den Vater des gestürzten Kindes ein, dass er ihm den Daumen brach. Erst hinzukommende Passanten konnten ein weiteres Ausufern des Übergriffs verhindern.
Amtsrichter Ulrich Haarmann wertete die Aussage des Hundehalters, er habe sich von dem Vater bedroht gefühlt, als reine Schutzbehauptung. "Hier ist wild drauflos geschlagen worden", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vater des Vierjährigen, der als Nebenkläger am Prozess teilgenommen hatte, will nach Angaben seines Anwalts nun noch auf dem zivilen Rechtsweg gegen den Hundehalter wegen Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes vorgehen.
Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
Hundehalter schlug mit der Leine zu
Ein Einzelrichter am Amtsgericht hat gestern den 30-jährigen Halter eines Dobermann-Rüden wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und als Bewährungsauflage zu einer Geldbuße von 500 Mark verurteilt. Der Hundehalter hatte den Dobermann am 6. Mai letzten Jahres trotz Verbotsschilder unangeleint im Volksgarten umherlaufen lassen. Als der Hund auf einen viereinhalb Jahre alten Jungen zulief, stürzte dieser vor Schreck von seinem Fahrrad und schlug sich das Knie auf.
Als der 38-jährige Vater des Jungen den Hundehalter höflich aufforderte, das Tier anzuleinen, reagierte der 30-Jährige ohne jeden Anlass aggressiv und schlug mit der Hundeleine dermaßen brutal auf den Vater des gestürzten Kindes ein, dass er ihm den Daumen brach. Erst hinzukommende Passanten konnten ein weiteres Ausufern des Übergriffs verhindern.
Amtsrichter Ulrich Haarmann wertete die Aussage des Hundehalters, er habe sich von dem Vater bedroht gefühlt, als reine Schutzbehauptung. "Hier ist wild drauflos geschlagen worden", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vater des Vierjährigen, der als Nebenkläger am Prozess teilgenommen hatte, will nach Angaben seines Anwalts nun noch auf dem zivilen Rechtsweg gegen den Hundehalter wegen Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes vorgehen.