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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Hundehalter muß 200€ Strafe wegen Beleidigung zahlen
Lichtenfels/Bayern, 8.1.02
200 Euro an den Lichtenfelser Tierschutzverein muss ein 21-jähriger in Lichtenfels lebender Russlanddeutscher zahlen. Unter dieser Bedingung wurde gestern das Verfahren gegen ihn wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht eingestellt.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der Angeklagte sein Auto in der Robert-Koch-Straße geparkt. Er und seine Freundin bummelten durch eines der dortigen Geschäfte. Ihren Hund ließen sie bei hochsommerlichen Temperaturen im überhitzten Auto zurück.
Eine Passantin bemerkte das Tier, das in der Hitze winselnd im Auto des Angeklagten saß. Die Fenster waren jeweils nur einen kleinen Spalt geöffnet. Sie wartete einige Minuten an dem Auto, bis der Angeklagte kam und stellte ihn zur Rede: "Sie können doch den Hund bei der Hitze nicht im Auto lassen, Sie spinnen wohl?" Vorher hatte die Frau schon überlegt, die Autoscheibe einzuschlagen und den Hund freizulassen, gab sie in ihrer Zeugenaussage an.
Der Angeklagte beschimpfte die Frau schließlich, wie sich in der Verhandlung herausstellte, als "blöde Kuh". Laut Aussage der Frau seien noch weitere Schimpfworte gefallen. Der Angeklagte und seine Freundin gaben ihrerseits an, dass die Frau fremdenfeindliche Äußerungen und ein Schimpfwort in den Mund genommen hätte. Die Zeugin bestritt dies allerdings.
Staatsanwältin Nicole Wonne, Rechtsanwalt Matthias Lutz und Richter Meinhard Madinger einigten sich schließlich auf die Einstellung des Verfahrens gegen 200 Euro Geldauflage, die in zwei Monatsraten zu bezahlen ist.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Lichtenfels/Bayern, 8.1.02
200 Euro an den Lichtenfelser Tierschutzverein muss ein 21-jähriger in Lichtenfels lebender Russlanddeutscher zahlen. Unter dieser Bedingung wurde gestern das Verfahren gegen ihn wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht eingestellt.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der Angeklagte sein Auto in der Robert-Koch-Straße geparkt. Er und seine Freundin bummelten durch eines der dortigen Geschäfte. Ihren Hund ließen sie bei hochsommerlichen Temperaturen im überhitzten Auto zurück.
Eine Passantin bemerkte das Tier, das in der Hitze winselnd im Auto des Angeklagten saß. Die Fenster waren jeweils nur einen kleinen Spalt geöffnet. Sie wartete einige Minuten an dem Auto, bis der Angeklagte kam und stellte ihn zur Rede: "Sie können doch den Hund bei der Hitze nicht im Auto lassen, Sie spinnen wohl?" Vorher hatte die Frau schon überlegt, die Autoscheibe einzuschlagen und den Hund freizulassen, gab sie in ihrer Zeugenaussage an.
Der Angeklagte beschimpfte die Frau schließlich, wie sich in der Verhandlung herausstellte, als "blöde Kuh". Laut Aussage der Frau seien noch weitere Schimpfworte gefallen. Der Angeklagte und seine Freundin gaben ihrerseits an, dass die Frau fremdenfeindliche Äußerungen und ein Schimpfwort in den Mund genommen hätte. Die Zeugin bestritt dies allerdings.
Staatsanwältin Nicole Wonne, Rechtsanwalt Matthias Lutz und Richter Meinhard Madinger einigten sich schließlich auf die Einstellung des Verfahrens gegen 200 Euro Geldauflage, die in zwei Monatsraten zu bezahlen ist.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.