Heute erhalten, ich denke, das geht uns alle an.
Gruß Kirsten
Pressemitteilung:
Hundehalter in NRW aufgepasst!
In diesen Tagen versenden die Städte und Gemeinden wieder die Abgabenbescheide für die Hundesteuer an die Haushalte.
Seit dem 01. Januar 2003 hat das Landeshundegesetz (14 "gefährliche" Hunderassen) die bisherige Landeshundeverordnung (42 "gefährliche" Hunderassen) abgelöst. Dadurch können sich erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zu leistenden Hundesteuer ergeben.
Damit haben folgende 30 völlig willkürlich und ausschließlich hier in NRW gelistete Rassen ihre nicht einmal versuchsweise begründete Gefährlichkeit wieder verloren und die erhobene "Kampfhundesteuer" ist durch nichts mehr begründet!
( Akbas - Berger de Brie (Briard) - Berger de Beauce (Beauceorn) - Bandog - Bordeaux Dogge - Chinesischer Kampfhund - Carpatin - Dobermann - Estrela-Berghund - Kangal - Kaukasischer Owtscharka - Mittelasiatischer Owtscharka - Südrussischer Owtscharka - Karakatschan - Karshund - Komondor - Kraski Ovcar - Kuvasz - Liptak (Goralenhund) - Maremmaner Hirtenhund - Mastin de Ios Pirineos - Mioritic - Polski Owczarek Podhalanski - Pyrenäenberghund - Raffeiro do Alentejo - Römischer Kampfhund - Slovensky Cuvac - Sarplaniac - Tibetanischer Mastiff - Tornjak)
Die Hundesteuersteuersatzung z.B. der Stadt Düsseldorf aus dem Jahre 2000 widerspricht damit jetzt auch dem Landesrecht, denn sie bezieht sich wörtlich auf die Rasselisten in der alten LHV, welche in dem jetzt gültigen Gesetz gar nicht mehr vorkommen.
Bemerkenswert bleibt in der Steuersatzung, daß individuell als gefährlich aufgefallene Hunde in Düsseldorf keinem erhöhten Steuersatz unterliegen, sondern nur die in den Anlagen zur LHV NRW gelisteten "Kampfhunde" allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen.
Rat und Verwaltung beweisen daher mit dem neuen Steuerbescheid nach ehemaligen Rasselisten wiederum ihre Mißachtung höherrangigen Rechts, statt etwa mit genereller vorläufiger Aussetzung des Vollzuges erhöhter Steuersätze bis zur letztlich doch unvermeidbaren Revision der Hundesteuersatzung wenigstens eine Zwischenlösung zu suchen.
Hierdurch werden nicht nur betroffene Bürger belästigt, verärgert und teilweise in ernste finanzielle Bedrängnis gebracht, sondern bei knappen Gemeindekassen auch noch öffentliche Gelder für Verfahrenskosten und Zinsen unrechtmäßig eingetriebener Steueraufschläge vergeudet, welche mit Sicherheit wegen fehlender Rechtsgrundlage wieder zurückzuzahlen sind.
Auf die Gesetzesänderung reagieren viele Kommunen scheinbar gar nicht oder zu spät.
Hundehalter der oben aufgeführten Hunderassen z.B. Dobermann, Kangal oder Bordeauxdogge haben bereits in Düsseldorf erneut ³Kampfhundesteuerbescheide² erhalten, obwohl doch jetzt dafür die Rechtsgrundlage fehlt, da sie ²nur² noch einen großen Hund haben und keine erhöhte Steuer mehr zahlen müssen!
Gegen diese Steuerbescheide muß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in Form einer, am besten eingeschriebenen Mitteilung erhoben werden, da sonst einmal gezahltes Geld nicht mehr zurück verlangt werden kann.
Menschen-Tiere-Werte e.V., Postfach 103728, 40028 Düsseldorf
Gruß Kirsten
Pressemitteilung:
Hundehalter in NRW aufgepasst!
In diesen Tagen versenden die Städte und Gemeinden wieder die Abgabenbescheide für die Hundesteuer an die Haushalte.
Seit dem 01. Januar 2003 hat das Landeshundegesetz (14 "gefährliche" Hunderassen) die bisherige Landeshundeverordnung (42 "gefährliche" Hunderassen) abgelöst. Dadurch können sich erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zu leistenden Hundesteuer ergeben.
Damit haben folgende 30 völlig willkürlich und ausschließlich hier in NRW gelistete Rassen ihre nicht einmal versuchsweise begründete Gefährlichkeit wieder verloren und die erhobene "Kampfhundesteuer" ist durch nichts mehr begründet!
( Akbas - Berger de Brie (Briard) - Berger de Beauce (Beauceorn) - Bandog - Bordeaux Dogge - Chinesischer Kampfhund - Carpatin - Dobermann - Estrela-Berghund - Kangal - Kaukasischer Owtscharka - Mittelasiatischer Owtscharka - Südrussischer Owtscharka - Karakatschan - Karshund - Komondor - Kraski Ovcar - Kuvasz - Liptak (Goralenhund) - Maremmaner Hirtenhund - Mastin de Ios Pirineos - Mioritic - Polski Owczarek Podhalanski - Pyrenäenberghund - Raffeiro do Alentejo - Römischer Kampfhund - Slovensky Cuvac - Sarplaniac - Tibetanischer Mastiff - Tornjak)
Die Hundesteuersteuersatzung z.B. der Stadt Düsseldorf aus dem Jahre 2000 widerspricht damit jetzt auch dem Landesrecht, denn sie bezieht sich wörtlich auf die Rasselisten in der alten LHV, welche in dem jetzt gültigen Gesetz gar nicht mehr vorkommen.
Bemerkenswert bleibt in der Steuersatzung, daß individuell als gefährlich aufgefallene Hunde in Düsseldorf keinem erhöhten Steuersatz unterliegen, sondern nur die in den Anlagen zur LHV NRW gelisteten "Kampfhunde" allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen.
Rat und Verwaltung beweisen daher mit dem neuen Steuerbescheid nach ehemaligen Rasselisten wiederum ihre Mißachtung höherrangigen Rechts, statt etwa mit genereller vorläufiger Aussetzung des Vollzuges erhöhter Steuersätze bis zur letztlich doch unvermeidbaren Revision der Hundesteuersatzung wenigstens eine Zwischenlösung zu suchen.
Hierdurch werden nicht nur betroffene Bürger belästigt, verärgert und teilweise in ernste finanzielle Bedrängnis gebracht, sondern bei knappen Gemeindekassen auch noch öffentliche Gelder für Verfahrenskosten und Zinsen unrechtmäßig eingetriebener Steueraufschläge vergeudet, welche mit Sicherheit wegen fehlender Rechtsgrundlage wieder zurückzuzahlen sind.
Auf die Gesetzesänderung reagieren viele Kommunen scheinbar gar nicht oder zu spät.
Hundehalter der oben aufgeführten Hunderassen z.B. Dobermann, Kangal oder Bordeauxdogge haben bereits in Düsseldorf erneut ³Kampfhundesteuerbescheide² erhalten, obwohl doch jetzt dafür die Rechtsgrundlage fehlt, da sie ²nur² noch einen großen Hund haben und keine erhöhte Steuer mehr zahlen müssen!
Gegen diese Steuerbescheide muß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in Form einer, am besten eingeschriebenen Mitteilung erhoben werden, da sonst einmal gezahltes Geld nicht mehr zurück verlangt werden kann.
Menschen-Tiere-Werte e.V., Postfach 103728, 40028 Düsseldorf