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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Hundehalter in NRW an langer Leine
Rheinisch-Bergischer Kreis/NRW, 8.1.02
Wer zu spät kommt, spart zehn Euro. Jedenfalls in diesem Falle: durch die Änderung der Landeshundeverordnung wird es den Kommunen freigestellt, ob sie wirklich von jedem Halter eines größeren Hundes ein Führungszeugnis anfordern wollten.
Die Städte Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath und die Gemeinden Odenthal und Kürten wollen das Papier in der Regel jetzt nicht mehr anfordern, es sei denn, es gibt im Einzelfall besondere Gründe oder es kommt doch noch zu einem anderen Beschluss. Den Vorteil haben die Hundehalter, die die Bescheinigung ihrer weißen Weste noch nicht angefordert hatten.
Eigentlich hatte die Landeshundeverordnung vorgesehen, dass nicht nur Halter von Kampfhunden oder Hunden der nicht unumstrittenen „Rassenliste“ mit als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen, sondern alle Halter von solchen „großen“ Hunden, die schwerer als 20 Kilogramm und / oder größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe sind, ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen müssten, und zwar bis zu Beginn dieses Jahres.
Diese Regelung hatte für viel Ärger gesorgt: Zum einen bei den Hundefreunden, die ihren Golden Retriever oder Schnauzer nicht als Waffe betrachtet und sich nicht als potenziell kriminell eingestuft sehen wollten, zum anderen aber auch bei den Behörden, die sich einer Flut von Anträgen auf Führungszeugnisse gegenüber sahen. Das verursacht dem Antragsteller Zeitaufwand und Kosten, dazu dem Amt viel als überflüssig empfundenen Papierkrieg.
Es gab auch rechtliche Bedenken dagegen, unter anderem von Datenschützern. Und dann hatte es Spekulationen gegeben: wird einem, der in der Jugend schwarz gefahren ist, dann sein Bobtail von Amts wegen beschlagnahmt? Und wenn ja, wohin soll der dann, ins Tierheim, das sowieso überfüllt ist mit abgegebenen Kampfhunden? Erst Ende letzten Jahres hatte sich das Einlenken der Landesregierung abgezeichnet. Nun soll es im Ermessen der Kommunen stehen, ob sie das Führungszeugnis wirklich sehen wollen.
Doch die anderen Bedingungen bleiben für die großen Hunde: sowohl der Nachweis der Haftpflichtversicherung als auch der Mikrochip, der jedes Tier kennzeichnet, wird weiterhin verlangt. Auch der Sachkundenachweis wird weiterhin dann verlangt, wenn der Hundehalter noch keine Erfahrung - sprich drei Jahre Hundehaltung - nachweisen kann.
Wie viele Hundehalter bereits ein Führungszeugnis eingereicht hatten? Verschwindend wenige waren bislang so eifrig und gesetzestreu, ergab die Umfrage in den Städten und Gemeinden. So war zum Beispiel Günter Hahn vom Ordnungsamt der Stadt Overath, der selbst Sachbearbeiter in dieser Angelegenheit ist, den Bürgern mit gutem Beispiel vorangegangen und hatte für seinen Hund alle Formalitäten erledigt. Doch viele Hundehalter wollten erst einmal abwarten, ob diese von ihnen oft als „schikanös“ empfundene Regelung beibehalten würde. Und so hatten die Ordnungsämter schon nicht mehr auf das Führungszeugnis bestanden, als die Änderung absehbar wurde.
Und den übrigen Bürgern ohne Hund war es sowieso immer wichtiger, dass sich jeder Hund - egal ob Kampfhund, großer Straßenköter oder frisierter Zwergpudel - mitsamt Herrchen oder Frauchen ihnen gegenüber anständig benimmt, ob mit oder ohne Führungszeugnis.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Rheinisch-Bergischer Kreis/NRW, 8.1.02
Wer zu spät kommt, spart zehn Euro. Jedenfalls in diesem Falle: durch die Änderung der Landeshundeverordnung wird es den Kommunen freigestellt, ob sie wirklich von jedem Halter eines größeren Hundes ein Führungszeugnis anfordern wollten.
Die Städte Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath und die Gemeinden Odenthal und Kürten wollen das Papier in der Regel jetzt nicht mehr anfordern, es sei denn, es gibt im Einzelfall besondere Gründe oder es kommt doch noch zu einem anderen Beschluss. Den Vorteil haben die Hundehalter, die die Bescheinigung ihrer weißen Weste noch nicht angefordert hatten.
Eigentlich hatte die Landeshundeverordnung vorgesehen, dass nicht nur Halter von Kampfhunden oder Hunden der nicht unumstrittenen „Rassenliste“ mit als potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen, sondern alle Halter von solchen „großen“ Hunden, die schwerer als 20 Kilogramm und / oder größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe sind, ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen müssten, und zwar bis zu Beginn dieses Jahres.
Diese Regelung hatte für viel Ärger gesorgt: Zum einen bei den Hundefreunden, die ihren Golden Retriever oder Schnauzer nicht als Waffe betrachtet und sich nicht als potenziell kriminell eingestuft sehen wollten, zum anderen aber auch bei den Behörden, die sich einer Flut von Anträgen auf Führungszeugnisse gegenüber sahen. Das verursacht dem Antragsteller Zeitaufwand und Kosten, dazu dem Amt viel als überflüssig empfundenen Papierkrieg.
Es gab auch rechtliche Bedenken dagegen, unter anderem von Datenschützern. Und dann hatte es Spekulationen gegeben: wird einem, der in der Jugend schwarz gefahren ist, dann sein Bobtail von Amts wegen beschlagnahmt? Und wenn ja, wohin soll der dann, ins Tierheim, das sowieso überfüllt ist mit abgegebenen Kampfhunden? Erst Ende letzten Jahres hatte sich das Einlenken der Landesregierung abgezeichnet. Nun soll es im Ermessen der Kommunen stehen, ob sie das Führungszeugnis wirklich sehen wollen.
Doch die anderen Bedingungen bleiben für die großen Hunde: sowohl der Nachweis der Haftpflichtversicherung als auch der Mikrochip, der jedes Tier kennzeichnet, wird weiterhin verlangt. Auch der Sachkundenachweis wird weiterhin dann verlangt, wenn der Hundehalter noch keine Erfahrung - sprich drei Jahre Hundehaltung - nachweisen kann.
Wie viele Hundehalter bereits ein Führungszeugnis eingereicht hatten? Verschwindend wenige waren bislang so eifrig und gesetzestreu, ergab die Umfrage in den Städten und Gemeinden. So war zum Beispiel Günter Hahn vom Ordnungsamt der Stadt Overath, der selbst Sachbearbeiter in dieser Angelegenheit ist, den Bürgern mit gutem Beispiel vorangegangen und hatte für seinen Hund alle Formalitäten erledigt. Doch viele Hundehalter wollten erst einmal abwarten, ob diese von ihnen oft als „schikanös“ empfundene Regelung beibehalten würde. Und so hatten die Ordnungsämter schon nicht mehr auf das Führungszeugnis bestanden, als die Änderung absehbar wurde.
Und den übrigen Bürgern ohne Hund war es sowieso immer wichtiger, dass sich jeder Hund - egal ob Kampfhund, großer Straßenköter oder frisierter Zwergpudel - mitsamt Herrchen oder Frauchen ihnen gegenüber anständig benimmt, ob mit oder ohne Führungszeugnis.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.