„Grundsätzlich dürfen Welpen unter acht Wochen nach der Tierschutztransport-Verordnung nur in Begleitung der Hundemutter verreisen.“ Da Welpen erst mit drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden können, sei nach der Tollwut-Verordnung eine Einfuhr nur mit einem gegen Tollwut geimpften Muttertier oder einer Bescheinigung darüber, dass die Welpen nur am Ort der Geburt gehalten wurden und keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten, möglich.