Hunde mussten in den Hütten frieren«
Ibbenbüren: Tierhilfe überprüfte Tierhaltung
Ibbenbüren - »So schlimme Zustände habe ich in der Tierhaltung noch nicht gesehen.« Edith Eims und Gisela Müer von der Ibbenbürener Tierhilfe sind erschüttert. »Aufgrund einer Information aus der Bevölkerung haben wir eine angebliche Hundezucht in Dörenthe überprüft«, erzählt Gisela Müer. »Dort haben wir grobe Missstände in der Tierhaltung festgestellt.« An der Adresse des »Züchters« angekommen, seien sie auf total verwahrlostes Anwesen getroffen. »Überall lag Müll und Schrott herum, es herrschte das totale Chaos«, sagt Edith Eims kopfschüttelnd.
Sechs große Hunde hätten in Zwingern gelebt. Die Käfige seien nicht ordnungsgemäß gewesen: »Die Hütten selbst und die Eingänge waren viel zu groß für die Tiere.« Mit ihrer Körperwärme hätten die Hunde die Hütten nicht aufwärmen können.
Ein Zwinger sei zusätzlich über und über mit Kot verdreckt gewesen. Die Tiere hätten kein Wasser gehabt und »überall« hätten spitze Gegenstände herumgelegen.
Einer der Hunde habe sein Leben in einem Bretterverschlag fristen müssen. »Dieses Tier zeigte deutliche Angstsymptome wie die eingeklemmte Rute«, sagte Eims.
Beim Weitergehen hätten die Außendienstmitarbeiter der Ibbenbürener Tierhilfe eine ausgewachsene Ziege entdeckt. »Das trächtige Tier war abgemagert«, empört sich Gisela Müer. »Die Ziege war so an einen Türpfosten angebunden, dass sie sich weder hinlegen noch drehen konnte.« Ihr Stall sei ein Abstellraum - ohne Wasser - gewesen. Das Futter habe die Ziege nicht fressen können, da der Strick zu kurz war. Zwei weitere Ziegen hätten unter einer Behelfsbedachung zwischen Scherben gestanden. In deren Gehege habe noch ein Vogelkäfig gelegen.
Die beiden Tierschützerinnen wollen noch andere Missstände unter anderem bei der Schweinehaltung auf dem Grundstück festgestellt haben. »Eins der Schweine machte einen kranken Eindruck«, so Eims. »Es stand apathisch in einer Ecke im Matsch und ließ den Kopf hängen.«
Die Tierhilfe habe sofort das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt eingeschaltet. Das Veterinäramt habe umgehend eingegriffen, hieß es beim Kreis.
»Gegen Zwingerhaltung ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange bestimmte Regeln eingehalten werden«, erzählt ein Außendienstmitglied der Ibbenbürener Tierhilfe. Laut Gesetz muss ein Zwinger für einen mittelgroßen Hund eine Grundfläche von acht Quadratmetern aufweisen. Für jeden weiteren Hund kommen drei Quadratmeter hinzu.
Die Tiere dürfen in einem Zwinger nicht angebunden sein. Außerdem muss das Material des gesamten Zwingers gesundheitsunschädlich sein. Es darf nur so verwendet werden, dass sich der Hund nicht verletzen kann. Mindestens an einer Seite muss er Sicht nach außen haben.
»Zusätzlich braucht der Hund auf jeden Fall eine Hundehütte.« Auch dieser Schutzraum muss laut Gesetz bestimmte Eigenschaften erfüllen: Er muss aus wärmedämmenden, gesundheitsunschädlichen Materialien hergestellt sein. Außerdem muss er Schutz gegen Regen und Wind bieten.
Die Hütte darf nur so groß sein, dass der Hund sie mit seiner Körperwärme warm halten kann. Außerdem darf sie weder feucht noch dreckig sein.
Ibbenbüren: Tierhilfe überprüfte Tierhaltung
Ibbenbüren - »So schlimme Zustände habe ich in der Tierhaltung noch nicht gesehen.« Edith Eims und Gisela Müer von der Ibbenbürener Tierhilfe sind erschüttert. »Aufgrund einer Information aus der Bevölkerung haben wir eine angebliche Hundezucht in Dörenthe überprüft«, erzählt Gisela Müer. »Dort haben wir grobe Missstände in der Tierhaltung festgestellt.« An der Adresse des »Züchters« angekommen, seien sie auf total verwahrlostes Anwesen getroffen. »Überall lag Müll und Schrott herum, es herrschte das totale Chaos«, sagt Edith Eims kopfschüttelnd.
Sechs große Hunde hätten in Zwingern gelebt. Die Käfige seien nicht ordnungsgemäß gewesen: »Die Hütten selbst und die Eingänge waren viel zu groß für die Tiere.« Mit ihrer Körperwärme hätten die Hunde die Hütten nicht aufwärmen können.
Ein Zwinger sei zusätzlich über und über mit Kot verdreckt gewesen. Die Tiere hätten kein Wasser gehabt und »überall« hätten spitze Gegenstände herumgelegen.
Einer der Hunde habe sein Leben in einem Bretterverschlag fristen müssen. »Dieses Tier zeigte deutliche Angstsymptome wie die eingeklemmte Rute«, sagte Eims.
Beim Weitergehen hätten die Außendienstmitarbeiter der Ibbenbürener Tierhilfe eine ausgewachsene Ziege entdeckt. »Das trächtige Tier war abgemagert«, empört sich Gisela Müer. »Die Ziege war so an einen Türpfosten angebunden, dass sie sich weder hinlegen noch drehen konnte.« Ihr Stall sei ein Abstellraum - ohne Wasser - gewesen. Das Futter habe die Ziege nicht fressen können, da der Strick zu kurz war. Zwei weitere Ziegen hätten unter einer Behelfsbedachung zwischen Scherben gestanden. In deren Gehege habe noch ein Vogelkäfig gelegen.
Die beiden Tierschützerinnen wollen noch andere Missstände unter anderem bei der Schweinehaltung auf dem Grundstück festgestellt haben. »Eins der Schweine machte einen kranken Eindruck«, so Eims. »Es stand apathisch in einer Ecke im Matsch und ließ den Kopf hängen.«
Die Tierhilfe habe sofort das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt eingeschaltet. Das Veterinäramt habe umgehend eingegriffen, hieß es beim Kreis.
»Gegen Zwingerhaltung ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange bestimmte Regeln eingehalten werden«, erzählt ein Außendienstmitglied der Ibbenbürener Tierhilfe. Laut Gesetz muss ein Zwinger für einen mittelgroßen Hund eine Grundfläche von acht Quadratmetern aufweisen. Für jeden weiteren Hund kommen drei Quadratmeter hinzu.
Die Tiere dürfen in einem Zwinger nicht angebunden sein. Außerdem muss das Material des gesamten Zwingers gesundheitsunschädlich sein. Es darf nur so verwendet werden, dass sich der Hund nicht verletzen kann. Mindestens an einer Seite muss er Sicht nach außen haben.
»Zusätzlich braucht der Hund auf jeden Fall eine Hundehütte.« Auch dieser Schutzraum muss laut Gesetz bestimmte Eigenschaften erfüllen: Er muss aus wärmedämmenden, gesundheitsunschädlichen Materialien hergestellt sein. Außerdem muss er Schutz gegen Regen und Wind bieten.
Die Hütte darf nur so groß sein, dass der Hund sie mit seiner Körperwärme warm halten kann. Außerdem darf sie weder feucht noch dreckig sein.