@ kitty
klar gebe ich dir recht....nichts destso trotz ist der sachverhalt ähnlich, dienstleistung, dann zahlung.... mein ta ist absolut heftig drauf, der schickt mir einmal im jahr eine rechnung, wo dann alles aufgelistet ist. kriege jedes mal einen brechreiz, wenn ende des jahres, pünktlich nach weihnachten, das ding bei mir reinflattert.... kann aber, wie auch schon von anderen gesagt, den ta verstehen. ich bin auch selbständig und warte manchmal auch wochen auf das begleichen der rechnung.eine bekannte von mir macht es geschickt. sie hat auch nicht viel geld, aber spart jeden monat zwischen 20 und 30 € separat auf einem sparbuch. kommen größere rechnungen kann sie problemlos zahlen. wenn ich über wenig geld verfüge, dann muß ich rücklagen bilden und wenn sie noch so klein sind ( sorry, aber aus mir spricht gerade der buchhalter ) was ist mit eltern ???
lg
rosi
Aber so nach dem Motto: Ich behalte es ein, weil du es lieb hast, obwohl ich dadurch die Kosten noch steige, klingt für mich ehr nach Entführung oder Erpressung. Und das ist wohl weniger im Sinne des Gesetzgebers und dazu noch total unwirtschaftlich.
Aber das geht zu weit und hilft auch kein bisschen. Ist nur so mein Gedankengang.
Ich drücke die Daumen!
..... einfach ein mist, der hund bleibt wieder mal auf der strecke... kotz...
Aber so nach dem Motto: Ich behalte es ein, weil du es lieb hast, obwohl ich dadurch die Kosten noch steige, klingt für mich ehr nach Entführung oder Erpressung. Und das ist wohl weniger im Sinne des Gesetzgebers und dazu noch total unwirtschaftlich.
Aber das geht zu weit und hilft auch kein bisschen. Ist nur so mein Gedankengang.
Ich drücke die Daumen!
Wenn ein Halter sagt "ich gebe dir dein Geld nicht und damit die Kosten nicht noch mehr steigen darfst du mein Tier nicht behalten" ist das keine "Erpressung" und im Sinne des Gesetzgebers? Dann müsste man sich nicht wundern, wenn Tierärzte nur noch gegen Vorkasse behandeln und ihre Notdienste ganz einstellen.
Nein das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und dafür gibt es ja auch dann Zwangsmaßnahmen bis hin zur Beugehaft.
Falsch. Wenn ich den ersten Beitrag von "Angelrotti" richtig verstanden habe, so hat die Tierklinik noch gar keine Leistung erbracht (ist also kein Gläubiger), sondern weigert sich einfach (verständlicherweise) ohne geklärten Zahlungsnachweis die Behandlung durchzuführen.Nee nee
Hier ist die Tierklinik der Gläubiger, kann also nicht vom Schuldner-Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.