falsch
es gibt eine rechtsprechung, wonach einem stallbesitzer zugestanden wurde, dass pferd zu beschlagnahmen, weil der mieter nicht gezahlt hat. natürlich muss das tier ordnungsgemäß versorgt werden. auch die klinik hat einen eigentumsvorbehalt.geben sie den hund raus, kommen ellenlange pfändungsanträge etc.... hat der hundebesitzer evtl. schon einen OE dann schaut der TA in die röhre. kann ich sehr wohl nachvollziehen. und man kennt ja den satz. der gläubiger heißt gläubiger, weil er glaubt, er bekommt sein geld. hast du ein auto ???? übergib ihm den brief, als sicherheit... oder geh in ein pfandhaus und versetze etwas. kann man relativ leicht wieder auslösen...( kostet aber hohe gebühren ) am besten ist es natürlich, ratenzahlungen anzubieten. ich denke nicht, dass sie nicht mit sich reden lassen.... egal wie man es dreht, es ist mist...